Diskussion:Fahrradsteuer

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 78.55.157.188 in Abschnitt Fahrzeugsteuer

Fahrzeugsteuer Bearbeiten

"Heute gibt es die Kraftfahrzeugsteuer, die jedoch nicht auf Fahrräder angewendet wird, weil sie keine Kraftfahrzeuge sind."

Es gibt in Deutschland keine Steuer ausschließlich für Kraftfahrzeuge. Anhänger sind auch keine Kraftfahrzeuge, trotzdem muss für Anhänger eine jährliche Steuer entrichtet werden. Die oben zitierte Behauptung kann auch auf Anhänger angewendet werden.

Anhänger müssen bei einer zGm von 105kg (vergleichbar mit einem Fahrrad für Erwachsene (Fahrer bis 100kg + Leermasse Fahrrad)) jährlich 7 Euro an Steuern zahlen (Quelle: Rechner auf der Seite des Bundesfinanzministeriums, Stand 10/2023). --78.55.157.188 10:25, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten