Zum Abrissantrag vom November 2014 und zu den jüngsten Planungen Bearbeiten

Die Details der Bauvoranfrage, die Namen der beteiligten Sachverständigen bei den letzten Planungsphasen und die Daten der Ortstermine anzuführen sowie die wörtliche Wiedergabe einer einzelnen Äußerung und von Auszügen aus diversen Gutachten – all das war enzyklopädisch nicht erforderlich. Deshalb habe ich den entsprechenden Passus gestrafft. --M Huhn (Diskussion) 17:09, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten