Diskussion:EudraPharm

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 84.132.172.228 in Abschnitt Heilmittelwerbegesetz/Informationsfreiheitsgesetz

Heilmittelwerbegesetz/Informationsfreiheitsgesetz Bearbeiten

> "Somit können interessierte Laien auch erstmals offizielle deutschsprachige Fachinformationen einsehen, die in Deutschland aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes nur für die Fachkreise (Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte) zugänglich sind."

Das stimmt so nicht. Eine Zugangsbeschränkung auf Fachkreise ist nicht durch das Heilmittelwerbegesetz festgeschrieben. Die Fachinformationen enthalten von den Behörden genehmigte Produktinformation und keine Werbung, insofern trifft HWG nicht zu. Im Gegenteil, interessierte Laien haben wie jeder andere Bürger auch rechtmäßig Anspruch auf die Einsicht der Fachinfo (siehe auch § 34 AMG (1a) 1. „Die zuständige Bundesoberbehörde stellt der Öffentlichkeit Informationen über [...] Zusammenfassung der Produktmerkmale [...] unverzüglich zur Verfügung;“)). Fachinfos deutscher Humanarzneimittel sind auf elektronischem Weg öffentlich (aber kostenpflichtig) zugänglich über die AMIS-Datenbank.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.95.242.226 (DiskussionBeiträge) 00:22, 20. Jul. 2007)

Es ist richtig, dass die Fachinfo keine Werbung ist. Seit der Novellierung des Heilmittelwerbegesetzes 2005 ist es in der Tat erlaubt: "Packungsbeilagen und Fachinformationen sollen nicht unter den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes fallen und der Öffentlichkeit auch ohne konkrete Anforderung zur Verfügung gestellt werden dürfen" (aus der Begründung der Gesetzesänderung). Da habe ich damals in der Eile einen Gesetzentwurf für ein beschlossenes Gesetz gehalten. Der Bundesratsentwurf von 2004 ist aber 2005 im Bundestag gescheitert, und die 14. AMG-Novelle, die auch das HWG änderte, hat diesen Aspekt nicht aufgegriffen. Somit ist es wie mir scheint nach wie vor Auslegungssache, ob die Hersteller nach dem HWG Fachinformationen für die Allgemeinheit zugänglich machen dürfen. Da müsste man die Kommentierung und die laufende Rechtsprechung kennen.--84.132.172.228 22:01, 27. Mär. 2008 (CET) Tatsache ist aber nach wie vor, dass alle mir bekannten Webseiten zu Arzneimitteln in Deutschland bei Fachinformationen einen Doccheck vorgeschaltet haben, an dem nur Fachkreise vorbeikommen, sodass diese Daten für Laien von der Herstellerseite nicht zugänglich sind. Das gilt auch für die Fachinformationsseiten bei DIMDI [1]. Warum dies geschieht vermag ich nicht zu beurteilen. Ich lese aber: "Der FachInfo-Service ist nach dem Heilmittelwerbegesetz nur für Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes passwortgeschützt ( DocCheck) abrufbar." Vielleicht ändert sich das ja bald. Die AMIS-Datenbank kenne ich nicht (100€ pro Jahr plus laufende Gebühren sind eine Menge Geld), soweit ich aus der Beschreibung erkennen kann, enthält sie primär administrative Daten und nur teilweise Fachinformation [2] ("...und zunehmend mehr Fach- und Gebrauchsinformationen (Packungsbeilagen)". Aber da lasse ich mich gerne belehren. Fazit: Nach meinem Wissen ist EudraPharm die einzige frei zugängliche Datenbank zu Fachinformationen in deutscher Sprache. Und das ist meiner Meinung nach ganz wesentlich (man denke an Krebspatienten, die kein Englisch können, trotzdem aber wissen wollen, was sie da für Medikamente bekommen). Und das sollte meiner Meinung nach auch im Artikel zum Ausdruck kommen, oder?. --84.132.167.80 13:49, 20. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Da spricht ja auch nichts dagegen (dass mit EudraPharm eine elektronisch frei zugängliche Datenbank existiert, ist ja in der Tat sehr positiv), aber die Zugangsbeschränkung des deutschen Fachinfo-Dienst hat mit dem HWG nichts zu tun. Warum DIMDI das mit dem HWG noch so bei dem Fachinfo-Link stehen hat, weiß ich nicht. Der Fachinfo-Service wird von der Rote ListeVorlage:Reg Service GmbH herausgegeben [3], als kommerzieller Anbieter ist diese nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen jedermann und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie arbeitet im Auftrag angeschlossener Pharmafirmen, die für in Deutschland bzw. für in Europa zugelassene Arzneimittel den Fachkreisen die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels kostenlos zur Verfügung stellen müssen und für die Kosten des Service aufkommen. Zuständig für die Verfügbarmachung Fachinfos deutscher Zulassungen für die Öffentlichkeit sind die zuständigen deutschen Behörden (BfArm, PEI und BVL), ich habe aber nirgendwo finden können, dass sie das a) elektronisch und b) kostenlos tun müssen. Andere europäische Staaten sind da zugegebenermaßen weiter [4][5]. Alternativ dazu, teuer das eingeschränkte elektronische Angebot des BfArMs (AMIS-Datenbank bei DIMDI) in Anspruch zu nehmen, besteht (theoretisch) die Möglichkeit, die Fachinfo schriftlich bei einer Behörde zu bestellen (Bürgern ohne Internet bleibt eh kaum was anderes) - praktisch habe ich aber damit keine Erfahrung und über Lieferzeit und Kosten weiß ich leider auch nichts :-)
Vielleicht könnte man so (oder ähnlich) formulieren: „Interessierte Laien können unbürokratisch und kostenfrei offizielle deutschsprachige Fachinformationen einsehen, was seitens der deutschen Behörden in dem Umfang (noch) nicht eingerichtet ist.“ IP 217.95.242.226, zur Zeit unterwegs als --217.95.228.94 19:40, 20. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Bestens, habe das so "oder ähnlich" eingefügt. Und wieder was dazugelernt - danke. Und vielleicht finde ich ja auch noch mal raus, warum die Hersteller die Fachinfos nicht selber freigeben.84.132.167.80 20:17, 20. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo IP 84.132, mir gefallen Deine Artikel/Beiträge gut. IP 217.95.242.226, zur Zeit unterwegs als --217.95.206.201 22:34, 21. Jul. 2007 (CEST)Beantworten