Diskussion:Erzwingungshaft

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Automobilia8545 in Abschnitt Unterschied zur Strafhaft

Warum Ersatztzwangshaft nicht in [[ ]] gesetzt?--treue 00:37, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Beugehaft == Erzwingungshaft == Ordnungshaft? Bearbeiten

Siehe Diskussion:Ordnungsmittel#Beugehaft == Erzwingungshaft == Ordnungshaft? --AchimP 12:11, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Im Artikel Zwangshaft steht: "Nicht zu verwechseln ist die Zwangshaft mit der Ordnungshaft, mit der die Ordnung im Gerichtsverfahren erzwungen werden soll, bzw. der Erzwingungshaft, mit der die Zahlung einer Geldbuße erzwungen werden soll." Kann man im Umkehrschluss folgendes sagen: "Mit der Erzwingungshaft soll die Zahlung einer Geldbuße erzwungen werden. Nicht zu verwechseln ist die Erzwingungshaft mit der Ordnungshaft, mit der die Ordnung im Gerichtsverfahren erzwungen werden soll, und der Zwangshaft, mit der die Zahlung eines Zwangsgeldes erzwungen werden soll."? Falls dies zutrifft, sollte es so oder so ähnlich auch im Artikel stehen. --Birger (Diskussion) 07:48, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Erzwingungshaft durch GV Bearbeiten

In dem Artikel steht nicht zur Erzwingungshaft bei Forderungen aus Zivilverfahren durch den GV. Mag da nicht vielleicht nochmal jemand was zu schreiben?

-- Peter 11:54, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten

in der Tat fehlt dem Artikel jedweder Hinweis auf die zivilprozessrechtlich geregelte Erzwingungshaft, http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802g.html Sollte ergänzt werden. --Giraldillo (Diskussion) 09:05, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Erzwingungshaft und entsprechend Beugehaft sind moderne Foltermethoden Bearbeiten

Ich bitte herzlich darum gänzlich unbegründete Löschungen zu unterlassen. Dies ist schwerer Vandalismus und ist entsprechend zu ahnden. Alle nötigen Quellen sind in WIKIPEDIA-Artikeln zu finden, die ausdrücklich hervorgehoben wurden. --Wolfgang Deppert (Diskussion) 01:43, 3. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Wikipedia-Artikel sind keine Quellen gemäß WP:Belege. Bislang ist das, zumindest so, wie es im Artikel steht, nicht mehr als deine Privattheorie. Bring dafür entsprechende Quellen aus reputablen Publikationen, bspw. Kommentaren oder juristischen Fachzeitschriften. Solange da nicht vorliegt, bleibt das bitte draußen. --Wdd (Diskussion) 10:33, 3. Mai 2013 (CEST)Beantworten
„Beugehaft ist natürlich schon deswegen keine Folter, weil hierdurch keine körperlichen oder psychischen Schmerzen verursacht werden.“ in: Grundlagen und Grenzen des Folterverbotes in verschiedenen Rechtskreisen, S. 155 Onlline. --TotalUseless Rückmeldung) 13:11, 3. Mai 2013 (CEST)Beantworten
„Beugehaft ist natürlich schon deswegen keine Folter, weil hierdurch keine körperlichen oder psychischen Schmerzen verursacht werden.“ Aha, man höre und staune... und nur weil dies dort steht, soll dem auch wirklich so sein? Anja Katarina Weilert, welche wohl für dieses Buch mitverantwortlich ist, ist hier nichts anderes als eine Schönrednerin, die offensichtlich keinerlei Ahnung hat oder haben will, was mit Beuge- oder Erzwingungshaft bewirkt werden soll. Tatsächlich sind dies moderne Methoden, man mag auch von "Folter" sprechen, um eine Person dahingehend gefügig zu machen, dass diese entgegen Ihres eigenen Willens erzwungener Weise handelt. Und natürlich können hierdurch gerade auch psychische Schmerzen, welche letztlich auch körperliche Schmerzen sind, entstehen. Diese sollen hierdurch sogar provoziert werden. Ein Gefängnisaufenthalt, sprich eingesperrt zu sein, hat noch nie wirklich einem Menschen (oder auch sonst einem anderen Lebewesen) gut getan. Wer diesen psychisch-körperlichen Schmerzen entgehen möchte, muss zwanghaft wie gefordert handeln. Scheinbar haben hier manche Leute keine wirkliche Ahnung, von was sie hier schreiben, aber Hauptsache von irgendwoher einen nicht belegbaren Nonsens zitieren! Schlimm genug, dass solche Falschaussagen vom Max-Planck-Institut herausgegeben werden. War das Max-Planck-Institut nicht auch das Institut für Tierversuche, welche ja angeblich so human sein sollten, sich letztlich aber als sehr inhuman herausgestellt haben (siehe Berichte u.a in SternTV und auf stern.de)?! Ist ja kein Wunder, dass man dort vieles gerne schön redet. Insofern kann die Aussage der Buchverfasserin schon in zweierlei Hinsicht nicht einfach für bare Münze genommen werden.
Edit: "Die Erzwingungshaft ist ein Zwangsmittel, das dazu dienen soll, den Willen des betroffenen Menschen zu brechen." = O-Ton des aktuellen Wikipedia-Artikels! Den Willen eines Individuums zu brechen, setzt voraus, dieses Individuum psychischem und physischem Druck auszusetzen, kurz: Leid zufügen zu können, was per Definition einer Folterform gleichkommt (vgl. Hexenverbrennungen im Mittelalter: um damals eine Aussage zu bekommen, sprich den Willen zu brechen, wurde diesen Leuten ebenfalls Leid zugefügt!). Erzwingungshaft ist somit nichts anderes als eine gesetzlich, legitimisierte moderne Form der Folter im psychischen Sinne, welche sich auch dahingehend physisch auswirken kann, wie z. B. Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, bei in die Enge getrieben sein ggf. sogar das Ausrasten des Individuums bei dem sogar andere zu Tode kommen können, auch unter Amoklauf bekannt! Und jetzt soll nochmals jemand mit der "tollen", unwahren und durch nichts überprüften, geschweige denn bewiesenen Autoren-Aussage hierzu kommen... --134.3.254.125 19:54, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Da mich die verlogene Aussage der Autorin nicht in Ruhe gelassen hat, hier mal zusätzlich zu meiner Auffassung, eine weitere Gegenaussage von Regolien Roland (Journalist, Publizist und ebenfalls Autor), wodurch die Aussage der Buchautorin weiter massiv ins Wanken gerät - Zitat: "Habgier, Drohungen mit Erzwingungshaft wegen 15 Euro Bußgeld ist Folter, so steht es im Völkerrecht." (detailliert nachzulesen unter Aufstand gegen Bußgeldbescheide – Immer mehr Bürger lehnen Zahlung ab..., einem Bericht aus 2013) und aus einem anderen Bericht: "Richter ... verhängte am 16.2.13 erneut Erzwingungshaft, Folter, Psychoterror und Freiheitsberaubung, für einen sehr kranken Menschen, wegen 31 Euro Bußgeld..." Menschenrechtsverletzungen und Ungerechtigkeit müssen sichtbar gemacht werden...). Und dies sind bei Weitem nicht die einzigen Gegenaussagen/-auffassungen im Netz (hier z. B. Diskussion zur Erzwingungshaft) oder auch draußen in der Bevölkerung! Nehmen wir nur mal als aktuelles Beispiel die Ex-GEZ, jetzt "liebevoll" in Beitragsservice umbenannt, und das per Gesetz legitimisierte Zwangsgeld pro Haushalt für TV und Radio. Hiergegen haben zig-tausende Menschen in Deutschland protestiert, keiner der obersten Richter wollte wirklich etwas davon wissen. Die Meinung der Bevölkerung wurde hierbei vollkommen außer Acht gelassen, zählt eigentlich schon seit Jahren kaum mehr. Der Clou von alledem ist, um nicht zahlen zu müssen, muss man sich nun umständlich davon befreien lassen, wobei oft die Befreiung berechtigt wäre, diese aber gar verneint wird. Verweigert man dann dennoch berechtigt die Zahlung (z. B. gehörlos und blind zugleich hat nichts von Radio und TV, in manchen Haushalten gibt es (tlw. bewusst) gar keine entsprechenden Anschlüsse, usw.), bekommt beim Festsetzungsbescheid bereits Pfändungsandrohungen und hiernach sogar einen Bußgeldbescheid, dem dann genau diese Erzwingungshaft folgen kann, es sei denn man ist derartig mittellos, dass man gleich noch zur EV herangezogen wird, die bei Nichtabgabe ebenfalls die Erzwingungshaft nach sich zieht. Ist also alles keine Folter, wenn man Leute derartig sinnlos und zwanghaft mit diesem Psychoterror zu etwas zwingen möchte?! Jeder der jetzt noch meint, es sei keine moderne Folterform, sollte selbst mal in den Genuss davon kommen. Vllt. hält ja dann so manche dieser Personen, insbesondere der o. g. Autorin, das unüberlegte Mundwerk! --134.3.254.31 11:56, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Wie geht es weiter? Bearbeiten

Was aus dem Artikel zwar schön hervorgeht, ist, wann und wie lange Erzwingungshaft angeordnet werden kann, aber nicht, was danach passiert. Wenn zum Beispiel jemand der Aussagepflicht nicht nachkommt, und dafür eine 6 Monate dauernde Erzwingungshaft antreten muss, aber innerhalb dieser weder zu einer Aussage bereit ist, noch das zugrunde liegende Verfahren beendet ist – was passiert dann? Erneute Erzwingungshaft? --85.177.112.17 02:55, 17. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Nach 6 Monaten erfolgt erst mal eine Entlassung. Danach kann bei Bedarf erneut Erzwingungshaft beantragt werden, wieder auf 6 Monate. Dies kann ggf. bis zum Umfallen wiederholt werden, sprich: bis der Mensch psychisch/physisch gebrochen/am Ende ist und eine Aussage macht/bei einer abzugebenden EV die Unterschrift gibt, weshalb es ja auch eine verschleierte moderne Foltermethode darstellt! --134.3.254.31 22:55, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Völliger Humbug - Haft zur Aussageerzwingung darf über 6 Monate hinaus nicht angeordnet werden (§ 70(4) StPO).--Giebenrath (Diskussion) 20:24, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Willen des betroffenen Menschen brechen Bearbeiten

Das kann doch nicht legal sein! Selbst wenn, müsste die Formulierung abgeändert werden. --94.134.89.15 12:05, 30. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Beugehaft, Ordnungshaft Bearbeiten

Ist Erzwingungshaft gleichbedeutend mit Beugehaft, gibt es inhaltliche Unterschiede oder ist eines davon die offiziellere Bezeichnung? Falls es Synonyme sind, sollte dies in der Einleitung vermerkt sein, ansonsten sollte auf Unterschiede zwischen den zumindest sehr ähnlichen Begriffen hingewiesen werden. Entsprechendes gilt für die Ordnungshaft. Wer kennt sich aus und könnte dies erledigen? --Bergfink (Diskussion) 11:55, 18. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Nachtrag zu meiner Anfrage:
Der Kabarettist Adolf Tegtmeier alias Jürgen von Manger sang: "Wat man nich selber weiß, dat muss man sich erklären." Ich bin kein Jurist. Nach Sichtung der im Artikel erwähnten Paragraphen schlage ich jedoch folgende zwei Textänderungen vor (Einfügung bzw. Änderung hier hervorgehoben):
1.: Das Gericht kann erstens Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. In diesem Falle wird die Haft auch als Ordnungshaft bezeichnet. Im Bußgeldbescheid ...
2.: Zweitens kann Erzwingungshaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage – im Rahmen eines Verfahrens – angeordnet werden. In diesem Falle wird sie auch als Beugehaft bezeichnet. Im Strafprozess endet sie gemäß § 70 Abs. 2 StPO entweder mit dem Abschluss des zugrunde liegenden Verfahrens oder aber spätestens nach sechs Monaten nach ihrem Beginn.
Es würde mich freuen, wenn ein juristisch versierterer Mitarbeiter dies prüfen und es entsprechend oder besser einbauen könnte bzw. mir grünes Licht für die Änderung gäbe, die ich ansonsten nach ein paar Tagen Wartezeit erledigen würde. --Bergfink (Diskussion) 13:29, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
Nach ein paar Tagen Wartezeit habe ich die Änderung ausgeführt. --Bergfink (Diskussion) 00:05, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Unterschied zur Strafhaft Bearbeiten

Die Erzwingungshaft ist bekanntlich keine Strafhaft: Der Häftling braucht nicht zu arbeiten, braucht keine Anstaltskleidung zu zahlen etc.

Wie sieht es mit folgenden Dingen aus: Darf der Häftling eigene Literatur mitbringen, einen eigenen Klapprechner, um Dinge zu exzerpieren, erhält er auf Antrag einen Zugang zum Netz?--Automobilia8545 (Diskussion) 17:26, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten