Diskussion:Ernst zu Leiningen

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von MAY in Abschnitt Zuordnung zur Kategorie Fürst (Deutschland)

Zuordnung zur Kategorie Fürst (Deutschland) Bearbeiten

@ MAY: Dass Ernst zu Leiningen mit Deiner Begründung in diesem Eidt („Das Fürstentum erlosch 1806. Er war demnach kein regierender Fürst in Deutschland, denen diese Kat gilt“) nach Deinem Dafürhalten nicht in der Kategorie:Fürst (Deutschland) stehen darf ist mir unverständlich. Wenn man in die Kategorie hineinschaut, dann fällt doch auf, dass dort jede Menge Fürsten zugeordnet sind, die auch nach 1806 lebten und die keine regierenden Fürsten waren. Es steht nämlich in dieser Kategorie keine Definition. Es wird dort nicht definiert, dass es sich um regierende Fürsten bis 1806 zu handeln habe. Es sind also konsequenterweise von vielen Benutzern viele auch nicht regierende deutsche Fürsten bis 1918 dort erfasst worden und das macht m. E. auch Sinn, denn die mediatisierten Fürsten waren den regierenden Häusern im Rang gleichgestellt (siehe Ebenbürtigkeit). Entweder bemühst Du Dich dann um eine allumfassende Lösung, gemäß der nach Fürsten vor und nach 1806 separiert wird, bzw. nach regierenden Fürsten und Titularfürsten oder Du überdenkst Deine beiden Edits im Artikel Ernst zu Leiningen, die momentan nur zu der Inkonsistenz führen, dass zum Beispiel der Standesherr Hugo zu Hohenlohe-Öhringen (seit diesem Edit unagefochten) neben vielen weiteren Beispielen in der Kategorie steht und Ernst zu Leiningen ohne für mich erkennbaren Grund (beim derzeitigen Bestand der Kategorie) nun nicht dort stehen soll. --Stolp 23:19, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Als ich 2006 die Kategorien Graf, Herzog, Fürst, König und Kaiser mal aufgeräumt habe, war das eindeutig. Mit den Titeln waren Herrscher gemeint. Immerhin sind die Kats Unterkategorien der Herrscherkategorie. Und da mit König tatsächlich ein Herrscher mit Territorium gemeint war, war das auch bei den anderen Herrschern so. Und Ernst war definitiv kein Herrscher, hat auch kein Territorium. Es ist schon ein großer qualitativer Unterschied, ob jemand von einem anderen Herrscher nur einen Grafen- oder Fürstentitel erhalten hat, oder selbst Hoheitsrechte ausübte. Die ganzen Standesherren haben bei den Herrscherkategorien nichts verloren, sind besser bei den Adelsgeschlechtskategorien, hier das Haus Leinigen aufgehoben. Ich werde mich mal demnächst der Kategorie:Fürst annehmen. --MAY 23:25, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn Du das aufräumen möchtest, dann tue es und füge eine genaue Definition in die Kategorie ein. Ich meine, dass es besser wäre, großzügiger zu sein und die Definition auf alle Fürsten erweitert werden kann, weil andernfalls die Zuordnungsarbeit vieler Benutzer wieder negiert wird. Ich habe die Kategorie Fürst und ihre Unterkategorien qualitativ ähnlich wie die Kategorie Freiherr empfunden. Bei letzterer darf jeder rein, der den Titel Freiherr führte, unabhängig von einer Herrschaft. Was ist da der qualitative Unterschied zu dem Titel Fürst? Beides sind Adelstitel und es hat erst einmal nichts damit zu tun, ob es sich um einen regierenden oder nicht regierenden Adeligen handelt. Das verwirrende bei Fürst ist die Mehrdeutigkeit. Fürst kann als Sammelbegriff für alle Herrschertitel aufgefasst werden (also auch für Herzog, Großherzog, König und Kaiser) stehen, oder es kann eben "nur" ein Adelstitel sein, den ein regierender oder nicht regierender Adeliger trug. --Stolp 23:50, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Meines Erachtens ist die Kategorie:Herrscher (Deutschland) völlig falsch aufgebaut. Da stehen Kategorien nach Territorium (Bayern, Kurpfalz, Lothringen) neben Kategorien nach Adelstiteln. Unvollständig, inkonsistenz und chaotisch wie an vielen Stellen der Wikipedia. Was aber dagegen ist schlecht an einer Kategorie, die einfach alle Leute sammeln möchte, die den Adelstitel Fürst trugen? Was kann die Kategorie Kategorie:Fürst (Deutschland) dafür, dass sie in eine falsche Überkategorie namens Kategorie:Herrscher (Deutschland) geraten ist? Das, was Dir vorschwebt, müsste Kategorie:Regierender Fürst (Deutschland) heißen. --Stolp 00:14, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo. Das ist eben das Problem, dass jeder Kategorien anlegen darf. Als das System 2004 angelegt wurde, war das eindeutig. Danach kamen Kategorien wie Freiherr (diese Kat ist relativ jung), Adelstitel ohne Territorium usw. hinzu und wurden ohne das Gesamtkonzept zu überdenken, einfach irgendwo hineingesetzt. Das Resultat sieht man jetzt. Mit der Mehrdeutigkeit von Fürst hast du recht. Doch hier im Kategoriensystem ist der eine Fürst gemeint, nicht der Sammelbegriff aller Herrschertitel. Dafür wurde eben der Begriff Herrscher genommen oder eben Adliger. Fürst und Freiherr sind auch qualitativ nicht ähnlich. So gab es keinen Herrschertitel Freiherr. Es gab Herrschaften, dafür gibt es die Kategorie:Herr. Es gibt aber keine Freiherrschaften. Somit ist Freiherr ein reiner Titel ohne Hoheitsrechte, der nicht in die Kategorie:Herrscher fällt, sondern in die Kategorie:Adliger. --MAY 10:02, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten