Diskussion:Ernst Leopold von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Norburg

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von LeoDavid in Abschnitt Titel

Titel Bearbeiten

@LeoDavid: Hallo, ich versuche gerade, etwas Ordnung bei den Schleswig-Holsteiner Titularherzögen reinzubekommen. Wie kommt er denn als Abkömmling eines Nachgeborenen zu dem Herzogstitel? Danke und viele Grüße, DynaMoToR (Diskussion) 14:35, 22. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Ganz einfach: statt des Prinzentitels führ(t)en alle Abkömmlinge den Herzogstitel. Ist bei manchen Famillen des Hochadels so Usus (gewesen). Prominentes Bsp. der Gegenwart: Beatrix von Storch, geb. Herzogin von Oldenburg. Grüße, --LEODAVID 15:44, 22. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
@LeoDavid: Ja, als (Ober-)Sachse ist mir diese Sache bekannt, die Wettiner führten seit dem 15. Jahrhundert auch alle den Herzogstitel. Aber bei den Schleswig-Holsteinern gesellt sich folgendes Problem hinzu, was es andernorts so nicht zu geben scheint: Friedrich Wilhelm I. (Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck) war nach unserer Definition als jemand, der zwar den Herzogsrang innehatte, aber nicht als Vollsouverän eigene Ländereien regierte, ein Titularherzog (im Unterschied zu den regierenden Herzögen der Gottorfer Linie bzw. zum dänischen König). Es gibt in den Artikeln ja sogar Folgenleisten der Agnaten. Ich halte schon für sinnvoll, diese Paragiatsherren gesondert zu kategorisieren. Das funktionierte aufgrund des meist herausgehobenen Titels dieser Paragiatsherren bislang eigentlich immer ganz gut, vgl. Kategorie:Titularfürst (Reuß-Köstritz). Was aber tun, wenn die Paragiatsherren und ihre Familienmitglieder den gleichen Titel tragen? Einfach alle in die Titularherzogskategorie tun? Und sind denn alle nicht regierenden Schleswig-Holsteiner aus der Kategorie:Familienmitglied des Hauses Oldenburg (Linie Schleswig-Holstein-Gottorf) als Kategorie:Titularherzog (Schleswig-Holstein) zu kategorisieren? Hältst du für sinnvoll, einen Extra-Kategorienzweig über Paragiatsherren bzw. Inhaber einer Sekundogenitur einzuführen? Und was tun in Fällen wie Brandenburg-Schwedt und Sachsen-Zeitz? Ob Kategorie:Herzog (Sachsen-Zeitz) nach unserer Definition nicht auch eher ein Titularherzog ist? Ich weiß, Fragen über Fragen, aber in dem Punkt stößt unser bisheriges Kategoriensystem an eine Grenze, glaube ich. Viele Grüße, DynaMoToR (Diskussion) 09:57, 24. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
ja, man müsste es dann spezifizieren: als Kategorie:Titularherzog (Schleswig-Holstein) kategorisieren... Gruß, --LEODAVID 12:38, 24. Jun. 2023 (CEST)Beantworten