Diskussion:Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Rosenzweig in Abschnitt Prinz oder Fürst?

Prinz oder Fürst? Bearbeiten

Der Vater Ernsts starb 1913. Demnach müsste Ernst in dessen Nachfolge doch noch den Titel Fürst erlangt haben. Gemäß Adel#Aufhebung der Adelsvorrechte in der Weimarer Republik durfte er demnach auch nach Abschaffung der Adelsvorrechte 1920 den Titel Fürst beibehalten. Im preußischen Adelsgesetz (Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Aufhebung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920) steht in § 22: Stand zur Zeit des Inkrafttretens der Reichsverfassung einem Familienangehörigen vor den anderen Familienangehörigen eine besondere Bezeichnung zu, so darf er diese Bezeichnung für, seine Person ... beibehalten. [1] Gab es für Württemberg keine entsprechende Regelung? Gab es in Hohenlohe-Langenburg keine Primogenitur? Oder übersehe ich etwas anderes? -- Rosenzweig δ 01:22, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Rosenzweig, du hast da in der Tat etwas hervorgebracht, wovon ich leider nichts wusste. Ich dachte, dass nur die Verfassung der Weimarer Republik und die Rechtssprechung des Reichsgerichts maßgebend sei; dass es ein solches Gesetz des Landes Preußen (dem sich vermutlich die anderen Länder entweder in ihrer Rechtsauslegung anschlossen oder eigene ähnliche Vorschriften erlassen haben) gab, war mir sehr neu. Meine Auffassung war, dass Ernst mit dem Tode seines Vaters 1913 zwar qua Primogenitur (denn die hatte Albrecht Wolfgang zu Hohenlohe-Langenburg im 17. Jahrhundert eingeführt) Fürst wurde, diesen Titel jedoch durch die Republik verlor und daher hier mit seinem "bürgerlichen Namen" zu führen ist. Dass es diese Ausnahmeregelung für Oberhäupter, die ihren speziellen Titel, sofern er vor Inkrafttreten der Verfassung erworben wurde, weiterführen durften, ist für mich wie gesagt eine Überraschung. Dann werde ich den Artikel mal zurückverschieben. Danke. --Sümpf 16:27, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
OK. Interessant wäre noch, wie die entsprechende Regelung in Württemberg hieß. Ich habe bisher nur die für Schaumburg-Lippe im Netz gefunden. Aber solche Dinge kann man nicht unbedingt im Internet erwarten, da muss man auf Papier suchen. Falls jemand was findet, kann er es ja bekanntgeben. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 17:57, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten