Diskussion:Erbschein

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 91.4.194.66 in Abschnitt Überarbeiten: BGB-Referenzen veraltet

Die Angabe, der Erbscheinsantrag bedürfe der notariellen Beurkundung, ist m.E. falsch. Ich kenne keine Vorschrift, die das bestimmen würde. Ich werde die Angabe daher löschen, wenn sich hier kein begründeter Widerspruch erhebt. --Andrsvoss 09:10, 4. Nov 2005 (CET)

So geschehen --Andrsvoss 16:11, 15. Jan 2006 (CET)

Wenn keine Immobilien vorhanden sind, reicht gegenüber den Banken auch ein eröffnetes Testament aus. Ein Erbschein wird nicht benötigt. Dies gilt zumindest in Südhessen.

In dieser Seite sollte auch ein Link zu den (erheblichen) Gebühren des Erbscheins stehen. --Joku11:30, 21. Sept 2006 (CET)

Ja, zumindest sollten Angaben zu den Kosten eingefügt werden. (nicht signierter Beitrag von 134.155.99.41 (Diskussion) 11:42, 21. Sep. 2007 (CEST))Beantworten

Banken können, müssen aber i.d.R. nicht auf den Erbschein als Legitimation verzichten. Dies ergibt sich aus den AGB der Banken. Für die Banken ist dies eine Haftungsfrage. Vatiwurst 10:23, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Dann müssen die Banken aber auch für die Kosten des Erbscheins aufkommen. (nicht signierter Beitrag von 134.155.99.41 (Diskussion) 11:43, 21. Sep. 2007 (CEST))Beantworten

Die ganze erbrechtliche Darstellung bei Wikipedia ist viel zu notarlastig. Das müsste geändert werden. Ein Miteinander zwischen Anwälten und Notaren ist besser als ein Gegeneinander im Sinne eines Konkurrenzdenkens. --Martin67 12:41, 21. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Inhalt des Erbscheins ??? Bearbeiten

Dass das Nachlassgericht den Erbschein ausstellt, ist aus dem Artikel schön ersichtlich. Nicht ersichtlich ist, woher das Nachlassgericht denn weiß, was es in den Erbschein hineinschreiben soll. Woher weiß das Nachlassgericht beispielsweise, wieviele Kinder da sind ? Verläßt es sich hier blind auf den Antragsteller ? Rainer E. 20:37, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Viele Gerichte geben den Erben oft falsche Tipps,weil sie mit Anwälten kungeln. Bei Überlastung oder zu langer Dauer werden Anwälte dadurch zum Schweigen verdammt. Peter Bieler (CET) (nicht signierter Beitrag von 77.20.221.84 (Diskussion) 17:57, 24. Mai 2012 (CEST)) Beantworten


Erbschein im Bankenverkehr und anderes Bearbeiten

Ich würde diesen Abschnitt gerne vollständig löschen, da er

1) inhaltlich unrichtig ist 2) unleserlich 3) systematisch an der falschen Stelle (gab schon einen Abschnitt zur "Erforderlichkeit" - diesen habe ich ergänzt)

Überhaupt sollte die gesamte Darstellung überarbeitet werden, da sie inhaltlich mangelhaft ist und von der Darstellung den Richtlinien nicht entspricht. Es sollte einfacher formuliert werden und der Inhalt durch Beispiele illustriert werden. (nicht signierter Beitrag von Monikaberlin (Diskussion | Beiträge) 19:57, 13. Okt. 2013 (CEST))Beantworten


So ... jetzt nochmal: Wenn ich hier was schreibe, dann ist das TOP Qualität. Was hingegen die anderen hier geschrieben haben, ist zum größten Teil schlicht falsch. Also bitte ich doch um etwas Respekt. Wenn ich für Mandanten meine Zeit aufwende, dann bekomme ich dafür EUR 250,-- + UmSt. aufwärts. Ich werde daher nicht jede Kleinigkeit hier erklären.

Als erstes mal werde ich den Werbelink zu erbrecht-ratgeber löschen, den eine bestimmte Person hier platziert hat. Dann werde ich den überflüssigen Abschnitt "erbschein und Bank" löschen, da er redudant ist. Das ist ein Unterfall zu dem vorstehenden Punkt zur Erforderlichkeit eines Erbscheins. Diesen Abschnitt werde ich noch geringfügig ergänzen, um das deutlicher zu machen. Beitrag von Monikaberlin (22:46, 18. Apr. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Edit War Bearbeiten

Also ich habe mir eine ganz Menge Arbeit damit gemacht, diesen Beitrag auf ein gutes Niveau zu bringen und jemand macht alle meine Einträge wieder rückgängig. Das finde ich gar nicht lustig. (nicht signierter Beitrag von Monikaberlin (Diskussion | Beiträge) 20:48, 30. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Hallo Monika, ich sehe in erster Linie großflächige Textlöschungen, die Du ohne jedweden Bearbeitungskommentar vornimmst. Das finde ich nun wiederum nicht lustig. Gibt es einen anderen Grund als Vandalismus dafür? Dann wäre es sinnvoll, diese Gründe hier festzuhalten. --CC 20:50, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten

CC: Zunächst einmal finde ich Deinen Profiltext lustig.

Zum anderen: du hast die Einträge während meiner Bearbeitung rückgängig gemacht! Ich habe einige Textstücke schlicht dahin verschoben, wo sie hingehören!

Der derzeitige Text war sehr, sehr schlecht und musste umfassend überarbeitet werden! (nicht signierter Beitrag von Monikaberlin (Diskussion | Beiträge) 20:53, 30. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Du hast außerdem sogar ergänzte Abschnitte gelöscht! Mir dann Vandalismus vorzuwerfen ist eine Frechheit! (nicht signierter Beitrag von Monikaberlin (Diskussion | Beiträge) 20:55, 30. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Und warum machst Du darauf nicht aufmerksam? Dann gibt es keine Missverständnisse. Stelle doch z.B. den {{InUse}}-Baustein in die Seite. Oder nutze die Buchungskommentar-Zeile. Dafür gibt es sie nämlich. --CC 20:57, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten
Btw: Signiere bitte deine Diskussionsbeiträge und kopiere keine Texte in der Gegend herum. --CC 20:58, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten

Also Deinen Profil Text habe ich mal als Beweismittel gesichert. Es liegt hier doch der Verdacht nahe, dass du den Werbelink zum internet-ratgeber-recht gesetzt hast, den ich gelöscht habe und dass dies dich dazu gebracht hat, meine Änderungen zu sabotieren.

Ich wüsste nicht, dass es nach den Wiki - regeln erforderlich ist, seine Änderungen zu erläutern! Hättest du nur 5 Minuten gewartet, hätten sich die Änderungen von selbst erklärt! Ich erkläre doch nicht jeden Einzelschritt während der Bearbeitung! (nicht signierter Beitrag von Monikaberlin (Diskussion | Beiträge) 21:02, 30. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Außerdem: Lies man den Eintrag vor diesem hier! Dort habe ich schon darauf hingewiesen, dass der Abschnitt zum Erbschein im Bankenverkehr Mist ist und überarbeitet werden sollte. (nicht signierter Beitrag von Monikaberlin (Diskussion | Beiträge) 21:03, 30. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Doch, genau das fordern die Wiki-Regeln: Dass größere Änderungen angekündigt bzw. angefragt werden. Hier auf der Diskussionsseite ist jedenfalls nichts davon zu entdecken, und auf Deiner eigenen BD ebensowenig. Der obige Eintrag ist sechs Monate alt und nicht mehr aktuell. Noch einmal: Signiere bitte deine Beiträge auf der Diskussionsseite. Vier Tilden, den Rest macht der Rechner. --CC 21:05, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten

Hä? Warum ist der nicht mehr aktuell? Der Abschnitt war ja noch immer da und wurde nicht überarbeitet! Wozu signieren? Ergibt sich doch aus dem Diskurs, wer ich bin! Habe auch keine Ahnung, wie das geht. Ich kenne mich sehr gut im Erbrecht aus. Und ich weiss, dass man anderen Leuten nicht einfach während der Arbeit ins Handwerk fuscht und dann auch noch als Vadalen bezeichnet. Das ist eine Frechheit. Da Du selbst angibst für Geld bei WP zu schreiben, wundere ich mich doch sehr. (nicht signierter Beitrag von Monikaberlin (Diskussion | Beiträge) 21:11, 30. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Signiere bitte, damit auch in zehn Jahren noch nachvollziehbar ist, wer die Beiträge in der Diskussion vorgenommen hat. Die Signaturen enthalten einen Link, der genau diese Nachvollziehbarkeit garantiert. Im Übrigen würde ich mich an Deiner Stelle dringend über die Arbeitsweise und die Anforderungen in der WP klug machen. Ist sehr hilfreich. --CC 21:16, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten


Ich entsperre den Artikel mal, muss aber dringend bitten, dass nicht wieder wildes Hin- und Herrevertieren losgeht. Und CCs Aufforderung, sich in die WP etwas einzuarbeiten, kann ich mich nur anschließen. --Xocolatl (Diskussion) 21:22, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Monika, wie das signieren geht und warum das wichtig ist, steht hier: Hilfe:Signatur.
Warum du diese oder jene Bearbeitung tätigst, erschließt sich vielleicht nicht jedem, deshalb hat es sich eingebürgert, seine Bearbeitungen zu begründen. Wie das geht, steht hier: Hilfe:Zusammenfassung und Quellen. Das hilft auch, Mißverständnisse zu vermeiden. Gruß --Schniggendiller Diskussion 21:33, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten

Überarbeiten: BGB-Referenzen veraltet Bearbeiten

Zahlreiche Referenzen des Artikels auf das BGB sind veraltet. Durch die Schuldrechtsreform sind die Paragraphen weggefallen. Das muss dringend aktualisiert werden. Ich setze den "überarbeiten"-Baustein. 91.4.194.66 21:10, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten