Diskussion:Eröffnungsbeschluss

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mideal in Abschnitt Und wenn es kein Strafprozess ist?

Und wenn es kein Strafprozess ist? Bearbeiten

Wie sieht es bei einer Hauptverhandlung in einem Bußgeldverfahren? Ab wann gilt da das Verfahren als eröffnet? Mit ddr Abgabe von der Verwaltungsbehörde (an die Staatsanwaltschaft?), mit der Terminfestsetzung des Gerichts zur HV (oder schon, sobald die das bearbeiten) oder erst mit der Hauptverhandlung?--Mideal (Diskussion) 17:02, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten