"Rechtlich handelt es sich dabei um ein unselbstständiges Sondervermögen des Bundes bei der KfW Bankengruppe." Bearbeiten

Würde das Zitat nicht ausschließlich gelten, wenn die Entschädigungseinrichtung NICHT auf die private EdB beliehen worden wäre? dies jemand noch einmal prüfen und ggf. präzisieren? Danke! --78.49.165.193 11:53, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten