Diskussion:Entmilitarisierte Zone

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Fibe101 in Abschnitt Entmilitarisierte Zone Rheinland

sollte nicht auch das Gebiet jenseits des Rubikon da rein ?

doppelt gemoppelt Bearbeiten

Habe die Bildunterschrift "Vietnamesische DMZ-Zone" in "Vietnamesische DMZ" umgeändert. In seiner ursprünglichen Form würde es (unverkürzt) "Demilitarisierte Zone Zone" heißen .. -- 95.223.115.85 21:05, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Entmilitarisierte Zone Rheinland Bearbeiten

Der Versailler Vertrag trat am 10. Januar 1920 in Kraft.
Abschnitt III, Artikel 42
Es ist Deutschland untersagt, auf dem linken Ufer des Rheines und auf dem rechten Ufer westlich einer 50 km östlich des Stromes verlaufenden Linie Befestigungen beizubehalten oder anzulegen.
Artikel 43
Ebenso ist in der im Artikel bezeichneten Zone die ständige oder zeitweise Unterhaltung oder Sammlung von Streitkräften untersagt. Das gleiche gilt für jedwede militärische Übungen und die Beibehaltung aller materiellen Vorkehrungen für eine Mobilmachung.
Artikel 44
Jeder etwaige Verstoß Deutschlands gegen die Bestimmungen der Artikel 42 und 43 gilt als eine feindselige Handlung gegen die Signatarmächte des gegenwärtigen Vertrages und als Versuch einer Störung des Weltfriedens.

Anmerkung:
Diese Demarkationslinie durch das Ruhrgebiet verlief im Norden etwa von Dülmen bis Lüdenscheid. Dortmund lag z. B. außerhalb dieser Linie.
Es war Deutschland erlaubt, bis zum 10. April 1920, drei Monate nach In-Kraft-Treten des Vertrages, 20 Bataillone, zehn Schwadronen und zwei Batterien in der neutralen Zone zu behalten. Nach dieser Frist mußten die Truppen einfachen Polizeieinheiten weichen.--Fibe101 (Diskussion) 09:39, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten