Diskussion:Enemy Alien

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 5glogger in Abschnitt Internierten-Lager der Wehrmacht

Deutsche und Österreicher --- im zweiten Weltkrieg Bearbeiten

Es gibt keine Unterteilung in Deutsche und Österreicher im 2. Weltkrieg, da es zwischen 1938-1945 keine Unterscheidung zwischen österreichischen Deutschen und Deutschen aus dem Deutschen Reich gab, da Österreich Teil des Deutschen Reiches war. (nicht signierter Beitrag von 93.219.6.147 (Diskussion) 14:30, 14. Jul 2015 (CEST))

Ausführungen zu Frankreich Bearbeiten

Folgenden Gliederungspunkt möchte ich entsprechend der Einleitung in den Artikel aufnehmen:

Frankreich
Während und kurz vor der Zeit der Deutschen Besetzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg wurden in Frankreich, laut Dekreten vom 12. November 1938, Personen als sogenannte „étrangers indésirables“ (unerwünschte Ausländer),[1] im Deutschen auch übersetzt als „feindliche Ausländer,“ eingestuft. Für die rechtlich am schlechtesten gestellte von drei Gruppen war die Internierung in Lagern vorgesehen. Das bekannteste dieser Lager war Les Milles; auch im Lager Gurs wurden anfangs viele solcher Menschen festgehalten. Der französische Rechtsbegriff ähnelt dem angelsächsichen, stimmt aber nicht damit überein.
  1. Journal officiel, 1938, S. 12920-12923, insb. 12923 Scan bei Gallica

Benutzer H-sst hat einen von mir eingestellten ähnlichen Abschnitt revertiert mit der Begründung: „Dies ist ein Artikel über einen Rechtsbegriff, den es so nur im angelsächsichen Raum gibt. Frankreich passt hier nicht rein.“ Dass französisches und angelsächsisches Recht nicht übereinstimmen, ist klar. Habe es in den jetzigen Vorschlag explizit aufgenommen. Ich erbitte Meinungsäußerungen zur Sachlage.

--Anima (Diskussion) 20:13, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ich sehe keinen Berührungspunkt zwischen dem angelsächsischen Rechtsbgriff "Enemy Alien" und dem von dir vorgeschlagenen Text. Wenn die „étrangers indésirables“ vergleichbar sind, kannst du einen eigenen Artikel darüber schreiben und diesen Artikel hier verlinken. Aber die inhaltlichen Ausführungen zur französischen Internierung passen hier nicht rein. Grüße --h-stt !? 19:01, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Widerspruch: die Position von H-stt klingt eher formal, als dass irgendetwas juristisches daran zu erkennen wäre. Einen sachlich ansonsten richtigen Beitrag so abzuschmettern ist bezogen auf das Lemma falsch. Bezogen auf die Prinzipien der Wikipedie, die ja von Kooperation getragen sein sollen, ist es schier unglaublich. Aber vielleicht war er in einer Schule genannten Institution, in der es noch diesen Ton gab: Sitzen, 100 mal schreiben .... . Sowas prägt leider ziemlich lange. Bin gespannt, wie es den heute von mir eingestellten deutschen Gegenstücken, den i-Lagern der Wehrmacht, ergehen wird. Ich fände es gut, wenn z. B. lokale Beiträge den Abschnitt weiter ausbauen. Ge rne auch Juristen zur Rechtsgrundlage und dem Verfahren im Deutschen Reich. --Fr. Gr. bios 14 (Disk.), 23:01, 15. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Deine Ergänzung habe ich natürlich sofort wieder entfernt. Es gibt keinen Bezug zum Thema. Grüße --h-stt !? 15:55, 17. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Hallo h-stt; zur Illustration kurz eine Satire: Wenn deine Auffassung des Sachverhaltes der Maßstab für den Artikel ist, solltest du unbedingt die Einleitung entfernen, die so endet: Der Begriff Enemy Alien (zu Deutsch etwa feindlicher Ausländer) bezeichnet im angloamerikanischen Recht ... Während des Zweiten Weltkrieges wurden aber auch in anderen Ländern, z. B. Frankreich, Angehörige von Feindstaaten interniert. Das heißt im Ernst nach meinem Verständnis, dass es in dem Artikel nicht um einen klar bestimmten angels. Gesetzes-Artikel - und nur den - geht, sondern um einen grob beschriebenen Sachverhalt, der entsprechend in jedem beliebigen Land eintreten kann, bzw. in einer ganzen Reihe von Staaten auch schon eingetreten ist. Das zeigen recht gut auch die anderen Sprachversionen -ohne jede Beweiskraft, ich weiß- zu diesem Lemma. Er ist zwar kein internat. vereinbartes Kriegsrecht, so doch ein verbreiteter Usus, der nur wenig mit dem Rechtssystem einzelner Länder zu tun hat. Es geht nun in einer Enzyclopädie darum, diese Beispiele und ihre evtl. nationalen oder historischen Besonderheiten darzustellen. Dann könnten gegebenenfalls rechtssystematische Besonderheiten folgen, wenn sie in der Lit. dargestellt worden sind. Vielleicht ist dir aufgefallen, dass du zumindest für die zwei angesprochenen Hauptvertreter UK und USA überhaupt nicht mit einem Beleg für dergleichen argumentierst (z Bspl. C 50, Chapter 3 liegt hier gar nicht vor - ist also nicht verifiziert,) Es sind utilitaristische Entscheidungen und da es Ausländer betrifft, glaubten die Behörden wahrscheinlich, das habe ich nicht nachgeprüft, nicht an Habeas Corpus gebunden zu sein - oder sie setzten sich per Staatsgewalt einfach durch. Ich werde also in der Einleitung die Einschränkung auf die beiden Staaten entfernen und gut ist es. Dann kann ich meine Beiträge zu den i-Lagern der Wehrmacht wieder einstellen, weil sie inhaltlich voll dem dargestellten Sachverhalt und dessen oft verkürzt übersetztem engl. Begriff entsprechen: Angehörige eines Staates, mit dem sich das Land, in dem sie sich aufhalten, in einem Konflikt – nicht zwangsläufig Krieg – befindet. ... sie wurden aber auch in anderen Ländern, z. B. Frankreich, als Angehörige von Feindstaaten interniert. Kannst du meiner Ansicht folgen? Bitte beachte die Wiki-Prinzipien. Deinen Satz Es gibt keinen Bezug zum Thema könnte jeder leicht für Vandale pur halten. Bitte inh. argumentieren. Auch wenn es Mühe macht. --Fr. Gr. bios 14 (Disk.), 23:15, 17. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Der Bezug zum Artikel in der en-WP (und bei den Russen) ist unzutreffend. Dort werden unter dem englischen Lemma zwei Aspekte dargestellt: Zum einen den konkreten angelsächsischen Rechtsbegriff, zum anderen das Konzept des Völkergewohnheitsrechts, nachdem Angehörige einer Fremden Nation im Kriegsfall mit der Nation keine oder nur geringere Rechte zustehen. Auf englisch hat beides die selbe Bezeichnung. In der deutschsprachigen Wikipedia können wir unter dem englischen Lemma "Enemy Alien" nur den ersten Aspekt darstellen, deshalb hat dieser Artikel hier einen engeren Zuschnitt als der Artikel in der en-WP (und bei den Russen, die ebenfalls beides zusammen darstellen). Du müsstest also einen neuen Artikel zum Völker(gewohnheits)recht schreiben, in dem du die völkerrechtlichen Aspekte herausarbeitest und dann auf Einzel-Artikel zur jeweiligen nationalen Ausgestaltung in verschiedenen Rechtsordnungen verweist. Dort könntest du deine Ausführungen zu Frankreich unterbringen und auf diesen Artikel hier verlinken. Hier sind diese Inhalte aber aus den genannten Gründen fehl am Platz. Grüße --h-stt !? 16:13, 24. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Internierten-Lager der Wehrmacht Bearbeiten

Im Artikel Wurzach wird z B. berichtet: ... Seither gibt es viele Begegnungen, 2002 kam es zu einer Städtepartnerschaft zwischen Saint Helier und Wurzach.[2] siehe dort. --Fr. Gr. bios 14 (Disk.), 23:09, 15. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Das Internierungslager Vittel war eines von zahlreichen Internierungslagern der Wehrmacht in Frankreich während des 2. WK. Auf Enemy Alien gibt es eine Weiterleitung von "feindlicher Ausländer". Meiner Meinung nach ist "Enemy Alien" der englische Begriff für den deutschen "feindlichen Ausländer" wobei das denglische Enemy Alien den Charakter eines Fachbegriffs hat, weil die gängige Sprache im internationalen (Rechts-)Verkehr Englisch ist und dieser Begriff in den Verhandlungen über die Korrekte Behandlung bzw. den Austausch dieser Personen üblich geworden ist. Meiner Meinung nach sollte in diesem Artikel auch die Behandlung von feindlichen Ausländern/enemy alien seitens weiterer Länder (KuK, Deutschland, Russland, Italien, Türkei) mit aufgenommen werden.--5gloggerDisk 20:08, 1. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Australien vs. England?? Bearbeiten

Für Australien von der Kriegsgegnerschaft mit England zu sprechen, ist doch wohl Humbug, oder?—Diebu (Diskussion) 22:45, 3. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Klar. Das war grober Unsinn. Der angegebene Beleg stellt es natürlich korrekt dar, so dass ich ihn als Quelle nutzen konnte. Danke für den Hinweis, Wikipedia ist dadurch wieder etwas besser geworden. Grüße --h-stt !? 17:33, 14. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Falsches Datum? Bearbeiten

Ich zitiere aus dem Artikel: "Der Alien Enemy Act und der Alien Registration Act bildeten die Grundlage für die Präsidialproklamationen 2525-2527, deren erste am 7. Oktober 1941 von Präsident Roosevelt in Kraft gesetzt wurde. Sie war die Folge des japanischen Angriffs auf Pearl Harbor ...". Wenn es heißt: "Sie war", kann damit eigentlich nur die erste Präsidialproklamation gemeint sein. Wenn also die erste Präsidialproklamation mit der Nummer 2525 die Folge des japanischen Angriffs auf Pearl Harbor war, dann kann sie nicht am 7. Oktober 1941 in Kraft gesetzt worden sein, sondern frühestens am 7. Dezember 1941, weil das der Tag des Angriffs war. Muss also das Datum korrigiert werden? --Turdus (Diskussion) 13:29, 17. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Enemy Non-Alien Bearbeiten

Mir fehlen hier grundsätzliche zentrale Aussagen oder eine weitergehende Verlinkung zum Umgang mit den sogenannten „Enemy Non-Alien“, also beispielsweise die Internierung japanisch- oder deutschstämmiger Einheimischer im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Im Abschnitt der Vereinigten Staaten​ wurde darauf eingegangen, aber auch Kanada und Australien praktizierten diese Vorgehensweise. --Redonebird (Diskussion) 10:15, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Da sehe ich keinen ausreichenden Zusammenhang mit dem hier behandelten Thema. Grüße --h-stt !? 21:35, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Hererokrieg Bearbeiten

"1904 war die Internierung der Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika der erste Schritt zum Völkermord in der größten deutschen Kolonie." Das ist ahistorischer Unsinn. --105.12.5.215 08:11, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Was haben überhaupt die Internierungslager in den Kolonien mit dem Thema Enemy Alien zu tun? --Rita2008 (Diskussion) 18:06, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten