Diskussion:Endverbraucher

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Orangerider

Der Artikel ist eine Mischmasch aus Pseudo-BKL vermengt mit unstrukturierten Ergänzungen zum Thema. Was fehlt, ist eine klare Definition und Abgrenzung. -- H005 14:55, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

hab's etwas verbessert --Orangerider 22:13, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich komme aus einer ganz anderen Ecke hierher. In zahlreichen UN-Resolutionen, die sich mit Sanktionen beschäftigen, aktuell die Resolution 1738 gegen den Iran werden end user certificates gefordert, d.h. die Lieferung bestimmter verbotener Waren/Dienstleistungen ist erlaubt, falls Bescheinigungen vorliegen, daß der jeweilige Gegenstand von bestimmten Endbenutzern verwendet/verbraucht wird. Die jetzige BKL berücksichtigt diese Wortverwendung nicht, der Zustand von Endbenutzer ist da auch nicht dienlich. --Matthiasb 10:25, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Frohes Neues erstmal. Der Begriff in den UN-Rewsolutionen bezieht sich auf den im internationalem Recht durchaus gebräuchlichen Begriff, der in Deutschland mit „Verbraucher“ oder „Endverbraucher“ zumindest im Verbraucherrecht umschrieben wird und sich weitgehend mit dem wirtschaftlichem Endverbraucherbegriff deckt.--Kriddl 10:38, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Frohes Neues auch von mir.
@Matthiasb: Ich würde vorschlagen, End user Certificate und End-user Certificate zu einem gemeinsamen Lemma - am besten, wenn vorhanden, unter einem deutschen Pendant/Fachausdruck - zu redirecten und dieses unter der EUC-BKL-Seite hinzu zufügen und zu definieren.
Dieser Ausdruck ist ein zusammenhängendes Konstrukt, d.h. der end user bzw. end-user aus end user certificate bzw. end-user certificate steht nicht allein, weshalb er meines Erachtens hier nicht unbedingt hingehört, sondern es ist ein Fachausdruck aus dem internationen Recht/Handel o.ä. --Orangerider 18:30, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten