Diskussion:Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

Letzter Kommentar: vor 9 Tagen von Rustikal in Abschnitt Kritik des NDR

Das kann sicher noch weiter ergänzt werden, zumal die ERA neben der StVO wesentliche Grundlage der heftigen Debatten zu Radweg liefert. Dort ist u.a. die Grenze von etwa 10.000 Kfz pro Tag oder 1.000 Kfz pro Spitzenstunde angegeben, ab der die Trennung zwischen Kfz- und Radverkehr empfohlen wird. Grundlagen dazu sind deutsche Untersuchungen, u.a. im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen, die bisher in den Debatten immer etwas kurz kamen oder mir zumindest selten ernsthaft diskutiert wurden (Untersuchungen zusammenfassend zitiert u.a. in ALRUTZ/FECHTEL/KRAUSE: Dokumentation zur Sicherung des Fahrradverkehrs. Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr, Heft 74. Bergisch Gladbach 1989). --Rustikus 13:27, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Aktueller Stand Bearbeiten

Die erwähnte RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen)gilt doch inzwischen als RASt 06 [1] . Angeblich soll auch eine neue ERA rauskommen...weiss jemand genaueres? --Eh-dd 14:12, 25. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

seit 2010 auf dem Markt --Rustikus (Diskussion) 19:26, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ausgabe ab 202X Bearbeiten

Die nächste Ausgabe ist intern in Arbeit und an verschiedenen Stellen wurde in Vorträgen bereits skizziert, was an Änderungen wahrscheinlich ist. --Rustikal (Diskussion) 12:00, 28. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Kritik des NDR Bearbeiten

Diese Kritik ist nicht berechtigt. Die ERA 2010 sieht zwingend Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,50 m zwischen parkenden Kfz und dem jeweils rechten Rand eines Schutzstreifens oder Radfahrstreifens vor. Mit der E Klima 22 ist die Mindestbreite für einen Sicherheitstrennstreifen nach dem Stand der Technik sogar mit 0,75 m anzusetzen. Demnach sind auch Schutzstreifen mit 1,25 m Breite bei Neuplanungen nicht mehr zulässig, die Mindestbreite für einen Schutzstreifen ist 1,50 m.--Rustikal (Diskussion) 21:02, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten