Diskussion:Emilie Kempin-Spyri

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 84.59.208.68 in Abschnitt Inhalt Gerichtsurteil

Emily? Bearbeiten

Wie erklärt sich, daß ihr Vorname gelegentlich Emily geschrieben wird?--Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 19:17, 7. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Amerikanisierte Form? --Jossi (Diskussion) 12:59, 18. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Inhalt Gerichtsurteil Bearbeiten

Die Zusammenfassung des Urteils vom 29.01.1887 scheint den Inhalt nicht ausreichend genau zu repräsentieren. Die Urteilsbegründung bezeichnet die Auffassung, dass der Art. 4 der Bundesverfassung eine vollständige, rechtliche Gleichsstellung von Mann und Frau begründe als «ebenso neu als kühn». Es lässt sich nicht erkennen, dass sich dies aus einer Geschlechtsunsicherheit des Begriffs "Schweizer" ableitet. Vor allem, da Mann und Frau ja auch im gleichen Artikel explizit erwähnt werden:

Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen.

Durch Volksabstimmung vom 14. Juni 1981 wurde der bisherige Artikel 4 zum Absatz 1 und folgender Absatz wurde angefügt:

"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit."

aus https://www.verfassungen.ch/verf74-i.htm --84.59.208.68 20:23, 15. Jul. 2023 (CEST)Beantworten