Diskussion:Einzelfallentscheidung

Der Artikel bedarf der grundlegenden Überarbeitung. Die Erklärung des Begriffs ist zumindest missverständlich.

Einen juristischen terminus technicus "Einzelfallentscheidung" im Sinne eines Rechtsinstituts gibt es nicht.

Allenfalls soll durch diese Bezeichnung zum Ausdruck gebracht werden, dass entweder eine untypische Entscheidung (Verwaltungsakt, Urteil, Beschluss u.s.w.) getroffen wurde, weil es sich sich wegen besonderer Umstände um einen atypischen Fall gehandelt hat, und die Geltung bestimmter Rechtsgrundsätze für den typischerweise anzutreffenden Regelfall dadurch nicht in Frage gestellt werden soll, oder dass Entscheidungen dieser Art sich allgemein nicht generalisieren lassen, weil stets auf ganz verschiedene individuelle Umstände abgestellt, diese beurteilt und abgewogen werden müssen (z.B. bei auf gesetzlicher Grundlage eingeräumten Beurteilungs- oder Ermessensspielräumen).

Bisweilen wird der Begriff in dem Sinne gebraucht, dass über einen bestimmten Gegenstand von Fall zu Fall bzw. Person zu Person an Hand der konkreten Umstände des jeweiligen Falles gesondert entschieden wird, es also keinen alle dies Fälle gleichzeitig bindend (für die Zukunft) regelnde "Grundentscheidung" oder Allgemeinverfügung gibt.

Die in dem Beitrag erwähnte Ausnahmegenehmigung hat nichts mit einer Einzelfallentscheidung zu tun, weil jede Ausnahme von einem grundsätzlichen Ver- oder Gebot auf einer Rechtsgrundlage beruhen muss, die für eben solche Ausnahmefälle im Vorhinein bestimmt ist.

Was das Beispiel Krankenversicherung betrifft: soweit tatsächlich Krankenkassen in der Vergangenheit Leistungen als "Einzelfallentscheidung" zuerkannt haben, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gab, handelte es sich letztlich um rechtswidriges Verwaltungshandeln, sprich begünstigende Willkür. Das erhebt diese Praxis aber noch nicht zu einem Rechtsinstitut, das einer Rechtsgrundlage gleich stehen würde. Nicht nur, dass Kulanz schon begrifflich nicht eingefordert werden kann, beim Umgang mit den Geldern Versicherter ist sie auch stets fehl am Platz. -- Corvus frugilegus 19:08, 14. Jul 2006 (CEST)