Diskussion:Einräumungsvertrag

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Immofried

Zur Änderung vom 21.08.16: Grammatisch ist "Wohneigentume" der korrekte Plural. Sachlich ist der Plural richtig, weil durch den Einräumungsvertrag jedem Fall mindestens 2 Einheiten von Wohneigenum entstehen. Ohne Zweifel kann man das auch im Singular ausdrücken, aber falsch ist am Plural nichts. --Immofried (Diskussion) 21:21, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten