Diskussion:Eilzuständigkeit

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Sternstefan in Abschnitt Bitte um Prüfung
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Bitte um Prüfung Bearbeiten

Ist das so korrekt?

"So dürfen Verwaltungs- und Polizeibehörden in dringenden Fällen ihre sachlichen oder örtlichen Zuständigkeitsgrenzen überschreiten, um eine Gefahr abzuwehren."?

Habe ich mal rausgenommen. --Dijonsenf 01:48, 13. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Das ist vollkommen korrekt. Da gibt es nichts dran auszusetzen. Derjenige, der zuerst handeln kann um eine Gefahr abzuwehren, der darf das auch. Grüße --Sternstefan 21:44, 1. Aug. 2009 (CEST)Beantworten