Diskussion:Edeltraud Braun von Stransky

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Martinus KE in Abschnitt Bebilderung

Bebilderung

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Hat die Künstlerin auch Werke geschaffen, die sich im öffentlichen Raum befinden? Beispielsweise Brunnen, Denkmäler, Malerei/Mosaik an einer Gebäudefassade oder dergleichen? Das würde erlauben, Deinen Artikel mit Fotos zu bebildern, die unter die Ausnahmeregelung der Panoramafreiheit fallen.

Der Grund für meine Frage: Fotos von Glasfenstern usw. aus Innenräumen werden hier regelmäßig gelöscht, wenn sie von lebenden oder vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Künstlern stammen, weil ihre Veröffentlichung nur dann zulässig ist, wenn das ausdrückliche Einverständnis des Künstlers vorliegt und in einem bestimmten Prozess nachgewiesen wird. Zur Einführung siehe c:Commons:Copyright rules by subject matter/de#Kunst (Kopien von). Wenn Du das Foto aus Kirchseeon verwenden möchtest, müsstest Du die entsprechende Freigabe einholen.

Sorry für die schlechten Nachrichten!

Soweit ich aus Deinem Artikelentwurf ersehen kann, befinden sich zahlreiche ihrer Werke quasi vor meiner Haustür. Falls Du nicht selbst zur Kamera greifen kannst, kann ich also vielleicht aushelfen. Aber es muss eben (siehe oben) urheberrechtskonform möglich sein, beispielsweise im Rahmen der Panoramafreiheit. -- Martinus KE (Diskussion) 16:05, 2. Jun. 2022 (CEST)Beantworten