Diskussion:Drittschuldner

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 91.142.20.177

Es muss heißen ... so kann ein Dritter (Gläubiger der GMBH)...........und nicht Gläubiger des Gesellschafters , dass ist nämlich falsch und sinnwidrig (nicht signierter Beitrag von 91.142.20.177 (Diskussion | Beiträge) 22:47, 12. Jan. 2010 (CET)) Beantworten