Diskussion:Dokumenteninkasso

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Hojue in Abschnitt Qualität

Revert der letzten Änderung Bearbeiten

Ich habe die letzte Änderung des Artikels vom 20. März rückgängig gemacht, weil mit ihr die notwendige Einleitung komplett entfernt wurde und der Text eine inhaltliche Doppelung zum Abschnitt "Abwicklung" darstellte. --Lyzzy 21:20, 27. Mär 2006 (CEST)

Widerspruch?! Bearbeiten

Ich denke diese zwei Aussagen widersprechen sich. Auf jeden Fall finde ich das etwas irritierend!

"Eine Gewähr für die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren wird hier [beim Dokumenteninkasso] nicht übernommen. Dies ist nur durch eine entsprechende Dokumentation bei Akkreditiven möglich."

Aber bei der Aufzählung der üblicherweise einzureichenden Dokumenten steht:

" - Weitere Unterlagen wie Qualitätszeugnisse [...]"

Wird dadurch nicht eine Gewähr auf Qualität gegeben? (nicht signierter Beitrag von 84.178.40.140 (Diskussion) 10:23, 12. Feb. 2007 (CET))Beantworten

Qualität Bearbeiten

1. Ja, die Qualitätsdokumente bescheinigen eine geforderte Qualität! 2. Dies gilt sowohl beim Dokumenteninkasso, als auch beim Dokumentenakkreditiv! 3. Auch bei dem Dokumentenakkreditiv ist eine Qualitätssicherung ohne eine Qualitätsurkunde definitiv nicht gegeben!

Bin mir dessen ganz sicher! (nicht signierter Beitrag von Hojue (Diskussion | Beiträge) 18:32, 22. Feb. 2008 (CET))Beantworten

Quelle: Grill Perczynski "Wirtschaftslehre des Kreditwesens" (nicht signierter Beitrag von Hojue (Diskussion | Beiträge) 18:40, 22. Feb. 2008 (CET))Beantworten