Diskussion:Disability Management

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 78.55.102.111 in Abschnitt jetzt § 167 (2) SGB IX

In der Begriffsbestimmung ...

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Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem zufälligen Durcharbeiten Ihres Artikels ist mir bei der Definition bzw. Begriffsbestimmung die Formulierung "Verwendung von Menschen" aufgefallen. Irgendwie fühle ich mich bei dieser Formulierung unwohl. Ich selbst arbeite im sozialpädagogischen Sektor (REHA-Ausbilder) und denke, dass diese Formulierung überdacht werden sollte.

Dipl.Ing.(FH) Lutz Köpcke ich-will-arbeiten@gmx.eu (nicht signierter Beitrag von 217.89.75.34 (Diskussion) 10:58, 9. Dez. 2013 (CET))Beantworten

jetzt § 167 (2) SGB IX

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Die richtige Hausnummer für das BEM ist seit mindestens schon 2015 § 167 (2) SGB IX (nicht signierter Beitrag von 78.55.102.111 (Diskussion) 17:20, 22. Dez. 2020 (CET))Beantworten