Diskussion:Detektor.fm

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Maikel in Abschnitt Formate

Anmeldung Bearbeiten

Berichtigung 1. Absatz, direkt nach Artikelanfang: Man braucht keine Genehmigung der Landesmedienanstalt, sondern muss nur dort den Betrieb eines Internetradios anmelden. (nicht signierter Beitrag von 139.18.250.144 (Diskussion) 15:15, 24. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Stimmt. Das gilt in Sachsen zwar erst seit dem 1. Juni 2009 ([1]), trifft hier aber wohl zu. Ich habe den Artikel entsprechend geändert. --Martin Zeise 17:53, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Streiflicht Bearbeiten

Die letzte Vertonung scheint vom 24.01.2011 zu sein -- vgl. [2] --Brevity (Diskussion) 11:04, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Wird dort nach wie vor immer jeden Tag vertont, jedoch auf dieser Seite nicht mehr gelistet. Kann man z.B. in der iPad-App der SZ hören (oder auch im Programm des Senders). --178.5.148.221 22:18, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Formate Bearbeiten

Welche Daten- bzw. Streamingformate verwendet detector.fm? Maikel (Diskussion) 14:18, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten