Diskussion:Denkmalschutzgesetz

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Pratz53 in Abschnitt Neugestaltung dieser Seite

Ländergesetzte Bearbeiten

  • ich hab hier mal alle links angesetzt - dazu hab ich etliche titel (ohne landesname) hierher-redirected: man kann vom leser imho nicht erwarten, dass er weiß, on sein gesetz auf "Schutz" oder "Schutz und Pflege", "über"/"zum" oder "Denkmale/mäler lautet": BKLs für die verwechselbaren Titel gibt es kein, unnötige doppelführungen..
  • auch hab ich hier die ganze Länderlit aus Denkmalrecht verankert, und alles als ref, um übersichtlich zu bleiben
  • bitte Abkürzung und Kurztitel redirecten, wenn es den Artikel gibt. Literatur mitnehmen, dann hier unnötig

--W!B: 11:35, 24. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise Bearbeiten

Die Angaben zu den Kommentaren zu den einzelnen Gesetzen gehören in die Spezialartikel, falls vorhanden. Diese Eintragungen habe ich, falls notwendig, bereits vorgenommen. Sie können daher hier als redundant gelöscht werden. Sind noch keine Einzelartikel zu den Ländergesetzen vorhanden, sollten in die Einzelnachweise noch Weblinks zu den Gesetzen eingefügt werden, um einen Zugang zu den Texten zu ermöglichen, wie er in den vorhandenen Artikeln gegeben ist.--Hyginus2000 (Diskussion) 21:07, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Neugestaltung dieser Seite Bearbeiten

Hallo Zusammen. Bei der Übersetzung einer Seite ins Französische (fr:Pont des Nibelungen) bin ich auf die "Schwierigkeit" gestoßen, den aufgesplitterten Denkmalschutz in Deutschland in die einheitliche französische Sicht zu übertragen. Dabei fiel mir auf, dass die Franzosen hier ZWEI Seiten eingerichtet haben: einmal die, die nur für Frankreich gilt (fr:Monument historique (France)) und eine weitere, in der sie den Denkmalschutz in den Ländern darstellen; dort fehlt (logischerweise?) Deutschland. - So bin ich jetzt auf diese Seite gekommen und habe folgenden Vorschlag:

Die Seite sollte Denkmalschutzgesetze (Deutschland) heißen. Darin stehen dann nur die deutschen Gesetze, also wird aus der Seite der Hinweis auf Japan und Österreich herausgenommen. Dagegen sollte man hinzufügen, dass auch der Bund in dieser Richtung tätig ist (Kulturgutschutzgesetz). - Wenn die Sache geklärt ist, könnte in fr:Monument historique auch "Allemagne" vertreten sein. In der Hoffnung, dass eine baldige Entscheidung getroffen wird (und dann auch die Änderung auf der französischen Seite eingebracht werden kann /von mir?/), grüße ich mit en gude vun Wo(r)ms --Pratz53 (Diskussion) 09:43, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten