Diskussion:Decretum Gelasianum

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von CRolker in Abschnitt Heute

Unklarheiten Bearbeiten

Von welchem Teil der Textüberlieferung ist die Rede? "Was wahrscheinlich auf ein Versehen eines Abschreibers zurückzuführen ist": Wo wird diese Vermutung geäußert? Das bräuchte einen Beleg. Ansonsten Danke für die Ergänzungen. --WolfgangRieger 14:34, 10. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Falsche Übersetzung Bearbeiten

Evangelium nomine Barnabae (Barnabasbrief); hier nach meiner meinung Evangelium bedeutet Gospel/Buch nicht den Brief. Eine Vorabnahme eines Briefes macht keinen Sinn. Ich bitte um eine Aufklärung/Korrektur von dem Erfasser dieser Seite. -- Lalasahin 15:08, 26. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Heute Bearbeiten

Heute folgt man weitgehend den Schlüssen von Dobschütz, geht aber davon aus, dass Teile der Schrift auf Papst Damasus zurückgeführt werden können.[2]

Die Aussage wird mit einer 1913 erschienenen Rezension belegt. Das ist etwas zu alt für "heute" und müsste durch etwas Neueres ersetzt werden.--Jordi (Diskussion) 02:07, 18. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ein paar abweichende und ein paar aktuellere Einschätzungen:
  • Ursula Reutter: Damasus, Bischof von Rom (366–384): Leben und Werk (= Studien und Texte zu Antike und Christentum. Band 55). Mohr Siebeck, Tübingen 2009, S. 468–512 (Decretum Damasi), zusammenfassend S. 512 f.: Teile 1-3 gehen auf Damasus zurück, wurden später von einem Redaktor zu einem Text zusammengefasst und in noch späterer Überarbeitung um die Teile 4 und 5 ergänzt, für die jedoch ein damasianischer Kern nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Steffen Diefenbach: Römische Erinnerungsräume. Heiligenmemoria und kollektive Identitäten im Rom des 3. bis 5. Jahrhunderts n. Chr. (= Millennium-Studien. Band 11). De Gruyter, Berlin u. a. 2007, S. 268 Anm. 178: Datierung umstritten; S. 373: frühestens unter Gelasius I. entstanden.
  • Vittorino Grossi: Il Decretum Gelasianum. Nota in margine all'autorità della chiesa di Roma alla fine del sec. V. In: Augustinianum. Band 41, 2001, S. 231–256, hier. S. 236 f.: entstanden unter Gelasius I.
  • Alfons Fürst: Decretum Gelasianum. In: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 11. Herder, Freiburg u. a. 2001, Sp. 54 f.: im frühen 6. Jahrhundert zusammengestellte Kompilation, Teile spiegeln römische Tradition, die auf damasianische Zeit zurückgeht.
  • Rosamond McKitterick: The Carolingians and the Written Word. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1989, S. 202 f.: entstanden im 7. Jahrhundert im fränkischen Raum.
  • John Chapman: On the „Decretum Gelasianum de libris recipiendis et non recipiendis“. In: Revue bénédictine. Band 30, 1913, S. 187–207. 315–333, hier bes. 194–198. 328: entstanden unter Gelasius I.
--Tusculum (Diskussion) 11:15, 18. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Super, danke.
Ich habe heute Nacht nach diesem Kommentar auch selbst mal nachgeschaut im Lexikon der antiken christlichen Literatur (Herder, 1998); dort ist die Datierung in den Artikeln Decretum Gelasianum von Georg Röwekamp und noch einmal mit leicht abweichendem Tenor im Artikel Damasus I. von Rom von Hans Martin Weikmann behandelt. Die Aussage von 1913 ist da im Wesentlichen bestätigt (also dass die Zusammenstellung aus Südgallien im 5./6. Jh. stamme, aber Teile auf Damasus bzw. dessen Zeit zurückgehen können). Röwekamp schreibt:
„Kap. 1 des Decr. Gelas. handelt von den Namen Christi und des hl. Geistes; in Kap. 2 findet sich ein Kanonverzeichnis von AT und NT, in dem sich alle 27 Bücher des NT finden. Kap. 3 handelt vom Vorrang der röm. Kirche. Das Decr. Gelas. spiegelt zumindest in diesen ersten drei Teilen röm. Tradition und geht in dieser Form möglicherweise auf →Damasus (366–384) bzw. eine röm. Synode von 382 zurück.“
Weikmann schreibt:
„Zumindest das 3. Kap. (Post hac omnes) des sog. →Decretum Gelasianum (RPR[J] 251) dürfte im Kern auf die röm. Synode von 382 zurückgehen, denn es formuliert in Reaktion auf can. 2 und 3 von Konstantinopel (381) die Lehre von den drei petrinischen Stühlen als Begründung kirchlichen Vorrangs; Kap. 1 und 2 scheinen jünger zu sein.“
Zum "zweiten Block" (Kap. 4–5) heißt es bei Röwekamp, er stamme „wahrscheinlich vom Ende des 5./Anfang des 6. Jh. und aus dem südgallischen Raum“. Festgemacht wird das daran, der späteste erwähnte apokryphe Autor sei der 489 gestorbene Mönch Petrus von Alexandrien, während der Dreikapitelstreit noch nicht erwähnt sei. Die Zusammenstellung der beiden nach Röwekamp ursprl. selbstständigen Blöcke sei dann „wahrscheinlich schon zu Beginn des 6. Jh.“ erfolgt und seit dem 7. Jh. laufe das Werk „unter dem Namen des als Reformer angesehenen röm. Bischofs →Gelasius“.--Jordi (Diskussion) 12:36, 18. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Danke auch von mir. Insgesamt ist der Konsens doch recht stabil, hauptsächlich geht es darum, ob von Dobschützens Argumente gegen die Zuweisung zu Damasus auf den gesamten Text zu beziehen sind oder angesichts der separate Überlieferung der Kurzfassung eben doch nur auf Teile. Reutter hat hier die ausführlichste aktuelle Diskussion, ich habe ihre Monographie deshalb in den Literaturangaben ergänzt, außerdem die Clavis für alle, die mehr wissen wollen. --CRolker (Diskussion) 00:53, 23. Mai 2022 (CEST)Beantworten