Belegpflicht, Quellenverfälschung Bearbeiten

Moin! Auch für die Schönschreiber aus dem Hause des Unternehmens gilt die Belegpflicht sowie das Verfälschen bzw. die verfälschte Wiedergabe zuverlässiger Quellen zu unterlassen. Näheres ist meiner Vandalismusmeldung zu entnehmen. Die Geflogenheit, die rechtlich nicht zu den Mitarbeitern zählenden Auditoren auf der Unternehmenswebsite als Mitarbeiter auszuweisen, verdeutlicht einmal mehr, weshalb in der deutschsprachigen Wikipedia mit unternehmenseigenen Angaben kritisch umgegangen wird und wir grds. auf Konzern- bzw. Jahresabschlüsse für die Geschäftszahlen abstellen. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 13:59, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten