Berechtigung der Kritik der Srebrenica-Hinterbliebenen Bearbeiten

Bezüglich der Kritik an Flügge wurde jetzt schon zum zweiten mal der Satz "Diese Behauptung allerdings findet in einem zur Begründung herangezogenen Interview von Flügge mit dem Magazin SPIEGEL keinerlei Rechtfertigung eingefügt, belegt mit ""Ein Sieg der Gerechtigkeit" Der Spiegel vom 6. Juli 2009". Das haut so nicht hin. Das Interview kann nicht der Beleg sein, dass die (spätere) Kritik haltlos sei. Das ist eine unzulässige Eigeninterpretation, als Überlebender könnte man zum Beispiel denken: Wenn er den historischen Fakt nicht anerkennt, dass es ein Massaker war, dann relativiert er und ist daher befangen." Eine Überlegung, die nicht soweit hergeholt wäre, dass das Interview durchaus diese Kritik sogar tragen könnte. So geht es jedenfalls nicht. Es bräuchte eine unabhängige Quelle, die dies aussagt.--Alles Gute Kriddl Du darfst mich auch anschreiben. 19:51, 20. Apr. 2012 (CEST)Beantworten