Diskussion:Chemikalienschutzanzug

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 46.115.19.211 in Abschnitt Einsatz von Schutzanzügen

Nur CSA?

Es gibt bereits CE Kat. III, Typ 6 Anzüge, die (gemäß ihrer Zertifizierung) auch als Chemikalienschutzanzüge eingestuft sind. Nicht nur Vollschutzanzüge schützen vor Chemikalien.... (nicht signierter Beitrag von 80.187.97.20 (Diskussion) 13:36, 24. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Lemma Bearbeiten

Das Wort „Chemieschutzanzug“ kommt im ganzen Artikel nur einmal vor, nämlich im Lemma. Sollte der Artikel nach Chemikalienschutzanzug (der stattdessen verwendeten Bezeichnung) verschoben werden? -- ǽ ǣ? 19:09, 29. Sep. 2008 (CEST) Beantworten

Richtig; werde ich mal versuchen. Der CSA schützt nicht vor der Wissenschaft (=Chemie) sondern den darin behandelten Dingen (=Chemikalien). Hoffentlich mach' ich da keinen Screw-up bezüglich der verlinkten Seiten usw; bin da nicht ganz firm. Gruß, Lost Boy 06:49, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Schwitzen Bearbeiten

Gehe mal davon aus das man in so einem Anzug im Sommer kaum länger als einige Minuten arbeiten kann weil man vor Hitze umfällt und das Visier anläuft. Gibts da dann so etwas wie Kühlsysteme?--Antemister 19:08, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ja, gibt es! Man kann Kühlwesten darunter tragen oder es werden Lüftungssysteme mit Schläuchen in den Armen und Beinen eingesetzt. Da diese Luft meistens aus dem Atemluftkreislauf kommt, wird dadurch allerdings der Atemluftvorrat zusätzlich verbraucht. --79.206.126.91 13:01, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Einsatz von Schutzanzügen Bearbeiten

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Schutzanzüge mit individuellen Schutzeigenschaften und es gibt Einsatzbedingungen und -orte, die sich viele Menschen so gar nicht vorstellen können! Wichtig ist, soviele Informationen über die Rahmenbedingungen zu sammeln wie nur möglich und im Vorfeld zu versuchen, den Einsatz von Schutzausrüstungen soweit wie möglich einzuschränken. Eine sehr nützliche Hilfe ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse, nicht nur, weil es der Gesetzgeber fordert. Im Zweifelsfall sollte man selbstverständlich die bestmögliche Schutzausrüstung wählen und trotzdem dabei nicht vergessen, dass es nie einen 100%-igen Schutz geben kann!
Salvatore Barbera -- 46.115.19.211 13:26, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten