Diskussion:Casino Baden-Baden

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Carl B aus W in Abschnitt Reichsregierung 1868

klingt ziemlich nach einem billigen Werbespruch.

Artike überarbeitungswürdig.

Warum wird nicht der Dritte Weblink gelöscht, wenn schon vor "Trojanern" gewarnt wird?

Bitte überarbeiten ! !

Falsche Bilder Bearbeiten

Ich kenne mich in Wikipedia nicht so gut aus; möchte aber anmerken, daß unpassenderweise keines der beiden Bilder das "Casino" zeigt: Das eine Bild zeigt den Seitenflügel, in dem im Ergeschoß die Kurhausgastronomie untergebracht ist (also gerade den falschen Flügel), das andere zeigt den Aufgang zu den Sälen - das Casino befindet sich aber daneben im Erdgeschoß rechts.


 
Das ist der richtige Flügel
Stimmt, es handelt sich um den Eingang zum Kurhaus, das auch zum Casino führt. Aber die Treppe führt NICHT ins Casino. -- Harald 27. Dez. 2008 16:38 Uhr (CET)
Hat jemand ein besseres Bild, das er hochladen möchte?---- Harald 17:00, 27. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Umbau/ Änderungen Bearbeiten

Zwischen 1988 und 2002 muss ein größerer Umbau stattgefunden haben, bei dem der Gastronomiebetrieb vom südlichen Flügel in den Mittelteil verlagert (expandiert?) wurde. Früher gab es auch im hinteren (=westlichen) Teil einen großen Konzertsaal mit Bühne. Nichts wird erwähnt. Ich hoffe, dass diese Zeilen ein Ortsansässiger oder regelmäßiger Besucher liest.

Im Spielbetrieb ist wohl Baccarat durch Poker ersetzt worden. --Slartibartfass 22:45, 1. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Reichsregierung 1868 Bearbeiten

"Die Reichsregierung in Berlin verfügte 1868 ..." Bitte was?! Welches Reich? Welche Regierung? Wer in Berlin hatte 1868 irgendwas in Baden-Baden zu sagen? --Carl B aus W (Diskussion) 01:53, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die regierung des Norddeutschen Bundes erließ ein Gesetz, daß reichsweit gültig ... --zenwort (Diskussion) 13:24, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Jetzt kommen wir der Sache langsam näher. Keine Verfügung der Regierung sondern ein Gesetz (wer war eigentlich im Norddt. Bund Gesetzgeber?). Gültigkeit für das gesamte Reich und damit auch Baden hat dieses Gesetz natürlich erst 1871 erhalten können. --Carl B aus W (Diskussion) 18:33, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten