Review-Diskussion 23.2.-12.3.2005

Moin! Hier ein Versuch zum Bundestagswahlrecht. Natürlich behandelt der Artikel das Bundestagswahlrecht nur aus der Sicht des Wählers, nicht aus der Sicht des Kandidaten (insbesondere fehlen natürlich die Vorschriften zur Aufstellung von Kandidaten und Landeslisten etc.). Meine Frage nun: Soll das noch rein? Oder sollte es draußen bleiben, um den Artikel nicht zu überfrachten (was bei der relativ geringen Länge womöglich nicht ganz so stark zu befürchten ist)? Welche weiteren Hinweise und Erweiterungsmöglichkeiten habt ihr? Ist alles verständlich? Wo sollte noch ausführlicher auf etwas eingegangen werden? Ich bin mit dem Artikel noch nicht so ganz glücklich; es wäre schön, wenn ihr mir helfen würdet, glücklicher zu werden ;-). Gruß. --EBB (Diskussion) 00:04, 23. Feb 2005 (CET)

Es ist nicht persönlich gemeint, aber aus irgendwelchen Gründen komme ich mit dem Artikel nicht zurecht. Ich hab' ihn jetzt glaub' ich zum fünften oder sechstenmal gelesen und weiss immer noch nicht genau, was mich stört, aber irgendwie stört es mich. Auf jeden Fall könnte man noch einwerfen, dass die Regelung mit den drei Wahlkreisen zugunsten der "Deutschen Partei" eingeworfen wurde. Und vielleicht noch am Anfang einen kurzen Vergleich zum Wahlrecht der Weimarer Republik. -- southpark 22:21, 2. Mär 2005 (CET)
Das Schlimme ist, dass ich dich nur allzugut verstehen kann (s.o.). Ich werde die Sachen bei Gelegenheit (heute Abend noch oder morgen, das entscheide ich kurzfristig einbauen). Gruß. --EBB (Diskussion) 23:16, 2. Mär 2005 (CET)
So, deine Anmerkungen sind jetzt eingebaut. Ich hoffe auf weitere Kritik. Gruß. --EBB (Diskussion) 13:07, 3. Mär 2005 (CET)
Bitte darauf achten, dass Erststimme und Zweitstimme keine redundanten Informationen enthalten. Entweder den Inhalt komplett übernehmen, oder eine vernünftige Abgrenzung finden, indem man z.B. bei den beiden Artikel noch andere Sachen kurz erwähnt (Erststimme bei Landtagswahlen, andere Länder etc.). Mwka 22:27, 4. Mär 2005 (CET)
Bei Erst- und Zweitstimme stehen halt Infos auch zu Landtagswahlen, sodass ich nicht einfach einen Redirect anlegen kann. Ich habe jetzt auch bei der Erststimme von der Bundestagswahl wegfokussiert und auf Bundes- und Landtagswahlen abgestellt. Möglicherweise ist es so in Ordnung. Die Zweitstimme erschien mir bereits vernünftig formuliert zu sein. Ist das so okay? Gibt es weitere Kritik oder Anregungen? Ich bin nämlich drauf und dran, den Artikel in die Kandidaten zu stellen, um ein etwas größeres Feedback zu erhalten. Und wenn er dann scheitern sollte, wäre das auch nicht so schlimm. Wenigstens wäre er dann (hoffentlich) deutlich verbessert. Gruß. --EBB (Diskussion) 11:59, 11. Mär 2005 (CET)
Sehr schön, so ist das ok. Zu deiner grundsätzlichen Frage: Mich würde noch interessieren, wie die einzelnen Wahlleiter bestimmt werden. Mwka 13:53, 11. Mär 2005 (CET)
Sollte jetzt eingebaut sein. --EBB (Diskussion) 15:46, 11. Mär 2005 (CET)

Ultimatum (nachdem das die letzten beiden Male so schön funktioniert hat): Wenn keine weiteren großen Kritikpunkte kommen, setze ich den Artikel heute Abend oder morgen Früh einfach mal dem harten Wind der Kandidatendiskussion aus. Gruß. --EBB (Diskussion) 15:46, 11. Mär 2005 (CET)

Keine Kritik, nur eine Idee: Ein Beispiel-Stimmzettel wäre noch nett - aber vielleicht verschiebe ich den Wunsch auf nächstes Jahr ;-) Mwka 16:08, 11. Mär 2005 (CET)
Ich wüsste a) nicht, wie ich einen Stimmzettel beschaffen sollte, und b) nicht, ob der nicht irgendwie urheberrechtlich oder sonstwie geschützt ist. Und der auf Bundestagswahl 1949 bringt uns nicht viel, weil's da nur eine Stimme gibt. Gruß. --EBB (Diskussion) 19:25, 11. Mär 2005 (CET)

Bundestagswahlrecht, 12. März

aus dem Wikipedia: Review

Hier bin ich sehr gespannt, vor allem auf die Verbesserungsvorschläge, da den Mitdiskutanten southpark und Mwka keine konkrete Kritik (mehr), aber insgesamt (für mich sehr verständliches, aber nicht genauer konkretisierbares) Unwohlsein bei dem Artikel einfiel. Gruß. --EBB (Diskussion) 16:12, 12. Mär 2005 (CET)

  • vorerst contra - Der Artikel ist mir zu trocken. Der Bezug zu den Menschen fehlt. Was hält der Bürger vom Wählen? Was bringt es zu wählen? Wie haben die Bürger das Wahlrecht in Anspruch genommen? Abwählen, Protestwählen usw. usf. --NL 17:59, 12. Mär 2005 (CET)
Moin! Vielen Dank für deinen Hinweis. Ich tue mich nur schwer damit, solche (wichtigen, aber eben) soziologischen Aspekte, die mit dem eigentlichen Wahlrecht m. E. nichts zu tun haben (die Tatsache, ob man wählen geht oder nicht, ändert nichts am Wahlrecht) in den Artikel einzubauen. M. E. gehören sie eher in einen Artikel Bundestagswahl (der bisher leider ein Redirect auf das Wahlrecht ist) oder Wahl insgesamt. Gruß. --EBB (Diskussion) 19:42, 12. Mär 2005 (CET)
dann sollte das erst mal sauber getrennt werden. --NL 17:26, 15. Mär 2005 (CET)
Außerdem: Der Satz "Es hat sich inzwischen gezeigt, dass mit dem Wahlverfahren eine im Wesentlichen proportionale Sitzverteilung, stabile Regierungen, Regierungswechsel, der Einzug neuer Parteien ins Parlament und ein handlungsfähiger Bundestag gewährleistet wird." ist POV, da man auch sagen könnte, dass der Bundestag sich hauptsächlich mit sich selber beschäftigt. Ansichtssache. --NL 17:26, 15. Mär 2005 (CET)
Ich werde vermutlich demnächst mal einen Artikel zur Bundestagswahl insgesamt schreiben (oje, jetzt setze ich mich schon wieder selbst unter Druck ...), aber ich weiß nicht, ob es gut ist, es dem Artikel Bundestagswahlrecht zum Vorwurf zu machen, dass noch keiner etwas zur Bundestagswahl insgesamt geschrieben hat. Aber du kannst gerne einen Anfang zur Bundestagswahl machen.
Bei dem Zitat sind die ersten vier Punkte - denke ich - unumstritten (oder nicht?). Bist du einverstanden, wenn man schreibt "ein im Vergleich zum Reichstag der Weimarer Republik handlungsfähiger" Bundestag, denn das halte ich dann doch für eine historische Wahrheit. Gruß. --EBB (Diskussion) 13:54, 16. Mär 2005 (CET)
Also ich hab nicht vor mich da einzumischen. Ich schreib nur hin was ich denke. "Ein im Vergleich zum Reichstag der Weimarer Republik handlungsfähiger Bundestag" ist für mich aber ebenfalls POV. Das bedient das übliche Argument, die Weimarer Republik wäre an ihren "zuvielen" Parteien gescheitert. Das ist aber nur eine Behauptung. Wenn heute "zuviele" Parteien im Bundestag wären, dann wären das Kleinparteien, die eh kein großes Gewicht haben. Der Mehrheitsbildung würde das kaum schaden. Und der Rest der "Probleme" ist eine Sache der Geschäftsordnung des Bundestages.
EBB, bitte nicht verwirren lassen: Die von Benutzer:NL angesprochenen Soziologischen Aspekte wären keine Ergänzung, in einem Artikel zum BundestagswahlRECHT wären sie völlig fehl am Platze - eine unsinnige Vermischung würde die meiner Auffassung nach bestehende Exellenz wieder beseitigen. Bezüglich des POV-Vorwurfes im Text über mir: Die Darstellung im Artikel ist absolut herrschende Meinung. Wiki soll den Stand der Wissenschaft darlegen. pro--Berlin-Jurist 07:52, 23. Mär 2005 (CET)
  • pro - vollständig, gut gegliedert. --*smile* 22:28, 13. Mär 2005 (CET)
  • Das negative Stimmgewicht wird bei 3.4 endgültige Sitzverteilung und dann gleich nochmal unter der nächsten Überschrift 4 Vor- und Nachteile des gültigen Bundestagswahlrechts genannt und beschrieben. Wenn diese Kleinigkeit ausgebessert wird, dann pro -- AlphaCentauri (Diskussion) 17:29, 14. Mär 2005 (CET)
Sollte erledigt sein. Danke für den Hinweis. Gruß. --EBB (Diskussion) 20:14, 14. Mär 2005 (CET)
Ich danke für die schnelle Reaktion. Jetzt ein klares pro. -- AlphaCentauri (Diskussion) 21:13, 14. Mär 2005 (CET)
  • pro: Ein sehr ordentlicher, in klarem Deutsch geschriebener und ebenso klar gegliederter Artikel. Delos 15:21, 16. Mär 2005 (CET)
  • neutral, da zu wenig konstruktive Kritik äußern kann. Ich weiß jedoch nicht ob der Artikel wirklich den Qualitätsanforderungen eines Exzellenten entspricht bzw. wie lange er dies tun würde bis wir ihn bei Abwahl wiedersehen. Es gibt sehr viele gut geschriebene Artikel dieses Umfangs und es stellt sich hier für mich die Frage was diesen besonders macht oder ob man dann nicht gleich 500 ähnliche Artikel mit Exzellent bewerten könnte. Das heisst nicht, dass man nun auf Anhieb Text produzieren muss, wo ein Thema schon anständig bearbeitet wurde. Ein richtiger Leuchtturmartikel der fesselt und Lust auf mehr macht ist dies aber mE IMHO nicht. --Saperaud (Disk.) 13:26, 18. Mär 2005 (CET)
  • Abwartend. Schönes Schaubild, soweit alles drin, sprachlich gut - aber warum sind so wichtige Punkte noch rote Wikilinks? -- Carbidfischer 11:43, 25. Mär 2005 (CET)
Moin! Ich habe jetzt die grundrechtsgleichen Rechte einigermaßen vernünftig und das Stimmensplitting als Stub angelegt; ferner habe ich den Link vom Wahlprüfungsausschuss auf das im (sehr guten) Artikel Wahlprüfung erwähnte Verfahren umgebogen. Den Link Parteienzersplitterung habe ich entfernt, da dieses Lemma nicht gerade eindeutig ist. Hoffe, du bist mit dieser Praxis einverstanden. Gruß. --EBB (Diskussion) 11:31, 28. Mär 2005 (CEST)
Danke für die Fleißarbeit. Jetzt pro, die grundrechtsgleichen Rechte waren mir vorher eher schleierhaft. -- Carbidfischer 15:30, 28. Mär 2005 (CEST)
  • Abwartend Die Kandidatennominierung fehlt meiner Meinung nach noch.--G 22:07, 25. Mär 2005 (CET)
Moin! Ich verstehe leider nicht ganz, was du damit meinst. Der Kandidatenbaustein ist drin ([1]). Ich bitte um Aufklärung. Gruß. --EBB (Diskussion) 11:31, 28. Mär 2005 (CEST)
Die Nominierung von Kandidaten für die Bundestagswahl :-). Wer, wo, wann; wie läuft die Nominierung innerhalb der Parteien; muss nicht ausführlich sein, aber letztendlich sitzen Personen im Bundestag--G 15:19, 28. Mär 2005 (CEST)
Das war wohl keine lange Leitung, das war ein Überseekabel: sorry. Ich habe versucht, die grundlegenden Dinge einzubauen. Blöde Frage: Genügt dir das so? Oder soll es noch etwas ausführlicher sein? Vielen Dank für deine Anregung; im Review gab es auf meine diesbezügliche Frage keine Rückmeldung, sodass ich die Kandidatennominierung zunächst herausgelassen hatte - nun ist sie drin und ich nicht unglücklich. Gruß. --EBB (Diskussion) 19:20, 28. Mär 2005 (CEST)
pro-Mir ist es genug, nur noch eine Frage: Können sich auch einzelne Personen für Direktmandate bewerben oder brauchen die eine Partei?--G 22:47, 28. Mär 2005 (CEST)
Moin! Ich hatte gehofft, mit dem Halbsatz unabhängig davon, ob er von einer Partei eingereicht wird oder nicht wäre das klar geworden. Aber ich habe es jetzt etwas deutlicher gemacht. Danke für den Hinweis. Gruß. --EBB (Diskussion) 10:32, 29. Mär 2005 (CEST)
  • pro was mich besonders beeindruckt hat, dass der Artikel in einer der Juristerei angelehnten Sprache geschrieben wurde, trotzdem aber klar und sehr gut verständlich bleibt. Offensichtliche Fehler oder Lücken konnte ich nicht entdecken, zumal ich mich vor einigen Jahren auch schon mal mit diesem Thema befasst habe. --finanzer 22:31, 29. Mär 2005 (CEST)
  • Was noch fehlte, war der Nohlen in der Literaturliste, zudem ist der Satz "insbesondere die Wichtigkeit der Zweitstimme wird manchmal unterschätzt" a bissel salopp (gibt´s nicht eine aktuelle Umfrage, mit der man belegen könnte, dass x% der Bundesbürger die Erststimme für wichtiger halten). Habe noch die Berliner Zweitstimmen eingearbeitet, aber ansonsten wüßte ich nicht, wie man´s besser machen könnte. Also: pro. --Mghamburg 14:24, 31. Mär 2005 (CEST)

Volljährigkeit und 18

Aus der Artikeleinleitung:

...dass man das passive Wahlrecht als Volljähriger, das aktive Wahlrecht ab der Vollendung des 18. Lebensjahr hat.

Ist Volljährigkeit und Vollendung des 18. Lebensjahres nicht dasselbe? --Abdull 20:23, 3. Sep 2005 (CEST)

Im Augenblick schon, aber zwischen 1972 und 1975 (ca.) war es z. B. nicht der Fall: Da war Wahlalter 18, Volljährigkeit 21. Auch jetzt wäre es möglich, dass Bundestag und Bundesrat (durch Grundgesetzänderung) beschließen, dass das Wahlalter auf 16 oder 17 gesenkt wird oder gar ein Familienwahlrecht eingeführt wird. Gruß. --EBB (Diskussion) 22:06, 3. Sep 2005 (CEST)

Wahlgänge

In welchem gesetzt steht das, das z.B. bei einer Bundestagswahl im dritten Wahlgang nur eine einfache Mehrheit reicht? Im Grundgesetz bin ich nicht fündig geworden. --qwqch 11:38, 20. Sep 2005 (CEST)

Hättest aber fündig werden können: Artikel 63 Absatz IV, Satz 1 des Grundgesetzes - ...wer die meisten Stimmen erhält! --Berlin-Jurist 12:24, 20. Sep 2005 (CEST)
Es hätte auch gereicht, wenn du die Frage (zumindest erstmal) auf einer Diskussionseite gestellt hättest. Es geht bei der von die beschriebenen Wahl um die Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag, wenn das der Irrtum war.--G 18:01, 20. Sep 2005 (CEST)

Unzutreffende Ausführungen zu Passivem Wahlrecht (erledigt)

Folgender Passus ist zweifelhaft und sollte geändert werden:

"Nicht wählbar ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlagen hat (und deswegen „nur“ Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist)"

Das Staatsbürgerschaftsrecht kennt keinen Ausschlagungs-Tatbestand, auch keinen "Downgrade" zu Art. 116 I 2. Alt. GG. Auch bewirken Entlassung, Verzicht und Erklärung einen Totalverlust. Welche Fälle sollen also damit gemeint sein..? --CJB 14:41, 23. Sep 2005 (CEST)

  • Sorry, vergleiche § 15 Absatz 2 Nr. 3 BWG (z. B. hier). Gruß. --EBB (Diskussion) 15:09, 23. Sep 2005 (CEST)
    • Das wollte ich wissen.. Smile, ich ahnte schon, dass spezielles Staatsbürgerschaftsrecht aus den 1950er/1960er jahren im Spiel sein könnte. Zum 1.8.1999 erwarben diese Personen ohnehin die Dt. Staatsangehörigkeit automatisch (§ 40a StAG), so dass diese Fallgruppe eher eine rechtshistorische Anekdote sein dürfte. Sollen wir sie erwähnen? Das wird ein bisschen schwamig, alles zu erklären... --CJB 15:47, 23. Sep 2005 (CEST)

Nachwahl

Aus aktuellem Anlass sollten die Regelungen der Nachwahl eingebaut werden. --ALE! ¿…? 16:29, 9. Sep 2005 (CEST)

Danke für den Hinweis. Siehe Bundestagswahlrecht#Kreiswahlvorschläge. In Ordnung? Gruß. --EBB (Diskussion) 16:40, 9. Sep 2005 (CEST)
Gibt es da in einzelnen Bundesländern nicht unterschiedliche Regelungen? Diese sollte man vielleicht auch erwähnen. --ALE! ¿…? 10:17, 12. Sep 2005 (CEST)

Art. 20 und 79 GG (erledigt)

Der Passus ist in dieser Allgemeinheit fragwürdig und sollte geändert werden:

"Das Wahlrecht ist aber prinzipiell Deutschen vorbehalten. Die Einführung eines Ausländerwahlrechtes bedürfte einer Änderung des Artikels 20 des Grundgesetzes, welche wiederum durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes ausgeschlossen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist allenfalls eine Erleichterung der Einbürgerung zulässig."

Zwar schützt Art. 79 den Art. 20 in einem konservierenden Sinne, jedoch handelt es sich hierbei lediglich um einen rudimentären Schutz. Das BVerfG hat oft klar gestellt, dass dies nicht bedeutet, Art. 20 GG sei unveränderlich oder Art. den Erlass einer neuen Verfassung verbiete. Im Detail macht es über GG-Änderungen sogar folgende Aussage: "Nach alledem ist es dem Landesgesetzgeber verwehrt, auch Ausländern das Wahlrecht ... einzuräumen. ... Daraus folgt nicht, daß die derzeit im Bereich der Europäischen Gemeinschaften erörterte Einführung eines Kommunalwahlrechts für Ausländer nicht Gegenstand einer nach Art. 79 Abs. 3 GG zulässigen Verfassungsänderung sein kann." BVerfGE 83, 37 Rz. 74 --CJB 17:06, 9. Sep 2005 (CEST)

Ich bin sicher, dass du die Korrektur alleine hinbekommst *g*. Gruß. --EBB (Diskussion) 21:55, 9. Sep 2005 (CEST)

Nun, darum geht es nicht, ich hatte das summarisch anhand von 2 BVerfGE geprüft. Kennt jemand detaillierte Rechtsprechung zum Kontext? Ich will nicht per se davon ausgehen, dass der Passus ins Blaue hinein geschrieben wurde... --CJB 15:08, 12. Sep 2005 (CEST)

  • erledigt!

(erledigt) Wahl des Bundeskanzler

Ich denke, drei Worte, wie der Kanzler dann zustande kommt (Wahl) wäre noch ganz nett. Einfach nur der Vollständigkeit halber (oder einen Verweis auf einen evtl. schon bestehenden Wiki-Beitrag zum Thema 'Wie wird der Bundeskanzler gewählt'.--IP

Das ist ein anderes Thema und steht ausführlich unter Bundeskanzler (Deutschland). Hier geht es ausdrücklich um die Wahl des Bundestags. Jossi 23:09, 18. Sep 2005 (CEST)
Thema erledigt. Kann archiviert werden. --Juliabackhausen 09:14, 20. Feb. 2010 (CET)

(erledigt) Falscher Nachrückekandidat auf Hamburger SPD-Liste?

Im letzten Absatz des Abschnitts "Endgültige Sitzverteilung" steht, daß der nicht genehmigte Nachrücker für Anke Hartnagel auf der Hamburger SPD-Landesliste ein Herr Christoph Matschie war. Sollte dies wirklich der Fall gewesen sein? Ich stamme aus Jena (Heimatstadt von Matschie) und habe in unserer Lokalzeitung noch nie etwas davon gelesen, daß Herr Matschie 2002 auf der Hamburger SPD-Liste kandidiert hatte. Bitte nochmal überprüfen, ob der potentielle Nachrücker der Hamburger SPD-Liste wirklich Christoph Matschie gewesen ist.--IP

Vielen Dank für den Hinweis. War natürlich Quatsch. Gruß. --EBB (Diskussion) 13:02, 20. Sep 2005 (CEST)
Thema erledigt. Kann archiviert werden. --Juliabackhausen 09:14, 20. Feb. 2010 (CET)

(erledigt) Unzutreffende Ausführungen: Art. 20 und 79 GG

In diesem Abschnittsind die Ausführungen teileweise unzutreffend und werden gemäß Review-Diskussion abgeändert. Sollte jemand Gegenteiliges wissen, schnell melden... --CJB 14:29, 23. Sep 2005 (CEST)

Thema erledigt. Kann archiviert werden. --Juliabackhausen 09:14, 20. Feb. 2010 (CET)