Diskussion:Bundesstadt

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Leit in Abschnitt Zweiter Regierungssitz

Verfassungsorgane Bearbeiten

Welche 4 Verfassungsorgane haben ihren Sitz in Bonn? BVerfG: Karlsruhe, BTag: Bonn, BReg: Bonn, BRat: Bonn, BPräs: Bonn? Da bleiben nur noch zwei... Irre ich mich? --212.23.126.16 02:46, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

„Zusätzlich wurden in Bonn Dienstsitze von vier der sieben Verfassungsorganen belassen.“ Nur Dienstsitze, nicht die Hauptsitze. Der Bundestag ist in Berlin, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident, die Bundesversammlung und der Gemeinsame Ausschuss auch. --Skyman gozilla Bewerte mich! 21:00, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Kann diese Frage vielleicht mal geklärt werden? Der Bundespräsident hat einen Dienstsitz in der Villa Hammerschmidt in Bonn. Die Ministerien sind wohl Dienstsitz der Bundesregierung. Da fehlen noch zwei. Wenn es keiner weiß, sollte der Satz aus dem Artikel gelöscht werden, denn er ist ja nicht belegt. --81.173.238.166 20:03, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Der Satz ist ohne Erklärung natürlich etwas ungünstig. Zu den beiden von dir genannten Verfassungsorganen kommt in jedem fall noch der Bundesrat, der in seinem früheren Tagungsgebäude einen Zweitsitz (Außenstelle Bonn) belassen hat. Die Eigenschaft des in Bonn ansässigen Bundesrechnungshof als Verfassungsorgan ist wohl umstritten, auch wenn diese Behörde ausdrücklich im Grundgesetz genannt wird. Also je nach Sicht der Dinge drei bis vier Verfassungsorgane mit zweitem Dienstsitz in Bonn. Obwohl auch gelegentlich Ausschüsse des Bundestages in Bonn tagen, ohne dass es einen fest installierten Sitz in Form eines für den Bundestag vorbehaltenen Gebäudes gäbe.--Eigntlich (w) 20:40, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Laut Artikel Verfassungsorgan sind folgende sieben Verfassungsorgane unstrittig: Bundestag, Bundesrat, Gemeinsamer Ausschuss, Bundesversammlung, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Da hier im Artikel explizit "vier der sieben Verfassungsorgane" steht, kann der Bundesrechnungshof nicht gemeint sein. --81.173.186.216 15:06, 8. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

De facto / de jure Bearbeiten

Ich bin über die Unterscheidung de facto / de jure gestolpert. Sollten die nicht ausgetauscht werden? De-jure hat die Regierung zwei Sitze (Berlin und Bonn), de-facto aber ist sie in Berlin. So verstehe ich zumindest den Eintrag. Und dann passt das nicht zusammen. --Stamfest (Diskussion) 09:33, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

So, wie es jetzt im Artikel steht, ist es richtig. Berlin/Bonn-Gesetz: § 3 Sitz der Bundesregierung – (1) Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin. Das wurde dann im Herbst 1999 offiziell umgesetzt. De facto hängt davon ab, ob man die Standorte der Ministerien mit in die Betrachtung einzieht – gemäß dem Grundgesetz wäre dies richtig. Dann sind es zwei Regierungssitze. Sieht man die Regierung jedoch im Bundeskanzleramt angesiedelt, ist nur Berlin Regierungssitz – der Zweitsitz des Kanzleramts in Bonn ist ja mehr oder weniger zu vernachlässigen. Auch Ausschüsse des Bundestages tagen ab und zu nochmal in Bonn, jedenfalls war dies bis vor ein paar Jahren so. Und der Bundesrat hat sogar eine reguläre Außenstelle in Bonn. Trotzdem spricht man nicht von zwei Parlamentssitzen. Bonn ist sozusagen Verwaltungssitz der Bundesrepublik Deutschland, Berlin Regierungssitz. Das träfe es vielleicht besser. Oder zu Berlin noch ein Attribut wie „politischer“ Regierungssitz hinzufügen.--Leit (Diskussion) 17:54, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Einfach dazu mal in die Fachliteratur schauen: „Zweiter Regierungssitz“ ist völlig korrekt. --Benatrevqre …?! 14:24, 23. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Das Verfassungsorgan Bundesregierung hat aber (siehe oben) nicht zwei Sitze. De jure ist es ein Sitz, de facto entweder auch nur ein (politischer; „Kernbereich der Regierungsfunktionen“) Sitz oder zwei (wenn die Ministerien mit einbezogen werden). Am Regierungssitz haben z.B. Botschaften Präsenzpflicht, was sie ja wohl in Bonn nicht mehr haben.--Leit (Diskussion) 14:39, 23. Feb. 2013 (CET) Nachtrag zu der Änderung in Bonn: Die Hauptstadt wurde nicht „verlegt“, es war eine weitgehend offene Angelegenheit, welche Stadt bis 1990 als Hauptstadt zu betrachten war. Einzig belegt und unumstritten ist der Begriff Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes (oder eines von beiden) oder der ungenauere und inoffizielle Begriff Regierungsumzug. Bonn war sicher die Hauptstadt Westdeutschlands (das ja selbst für 1949–1990 nicht zwangsläufig identisch mit der Bundesrepublik ist), aber diese konnte nicht verlegt werden, weil man nach 1990 nicht mehr von Westdeutschland spricht. Finde auch, dass im Artikel Bonn die Hauptstadtzeit auf Westdeutschland eingeschränkt werden sollte, was aber evtl. zu unschönen Zusatzerläuterungen führen müsste (daher kann es auch so bleiben wie es ist).--Leit (Diskussion) 14:56, 23. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Die ganze Geschichte ist hier unerheblich, weil Theoriefindung oder unzulässige Eigeninterpretation einer gesetzlichen Vorschrift, wenn weiterhin Fakt ist, dass bezüglich der Bundesstaat Bonn vom „zweiten Regierungssitz“ geschrieben werden kann, siehe z. B. Franz Möller, Der Beschluss: Bonn/Berlin-Entscheidungen von 1990 bis 1994, 2002, S. 191 oder dieses Fachbuch. Des Weiteren gibt es zwei Dienstsitze des Bundeskanzleramts, einen in Berlin und einen in Bonn. Deine Behauptung hierzu, dass „der Zweitsitz des Kanzleramts in Bonn ja mehr oder weniger zu vernachlässigen“ sei, ist aus der Luft gegriffen und unbegründet. Und offenbar bringst du die beiden Begriffe Parlamentssitz und Regierungssitz durcheinander: sie sind jedenfalls völlig unterschiedlicher Natur und bezeichnen nicht dasselbe! --Benatrevqre …?! 15:25, 23. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Du sagst es selbst geschrieben werden kann. Aber nicht geschrieben werden muss. Das wäre dann im Zweifelsfall Theoriefindung. Der zweite Dienstsitz des Bundeskanzleramts ist ohne jede politische Bedeutung. Er hat exakt jene Bedeutung, die sämtliche Zweitsitze der Bundesministerien in Bonn einnehmen. Diese Bedeutung gehört aber nicht zum „Kernbereich der Regierungsfunktionen“.--Leit (Diskussion) 22:45, 23. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Hat auch niemand behauptet, dass dies zum „Kernbereich der Regierungsfunktionen“ gehören muss, nur dass von einem zweiten Regierungssitz gesprochen werden könnte oder nur dann dürfte (letzteres ist keine erforderliche Bedingung). --Benatrevqre …?! 10:43, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Da du immer von kann sprichst: Man kann es aber begründeterweise als erforderliche Bedingung ansehen, da eben rein verwaltende Funktionen selbst dann nicht unbedingt Regierungsfunktionen sind, wenn sie formal dieser Regierungsfunktion untergeordnet sind. Die Betreuung der Liegenschaften der Bundesregierung ist z.B. jedenfalls keine Regierungsfunktion, auch wenn diese Betreuung innerhalb eines Ministeriums selbst stattfindet. Nur zur Verdeutlichung/Illustration: In Bonn wurden bereits (rein verwaltende) Ministeriumsabteilungen in ein eigenes Bundesamt ausgelagert, ohne dass sich damit irgendetwas an der Funktion dieser Behörde geändert hätte. Formal war diese Abteilung vorher Teil der Bundesregierung, nachher nicht mehr. Klar ist aber, dass die Aussage zweiter Regierungssitz fundamental an die Ministerien gebunden ist.--Leit (Diskussion) 14:55, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Und wenn schon. Dem steht alles nicht entgegen, dass man berechtigt vom „zweiten Regierungssitz Bonn“ schreiben kann – und es offensichtlich auch getan wird – oder dass Bonn diese Umschreibung – wenn auch nicht unbedingt offiziell – zugetragen bekommt. --Benatrevqre …?! 09:54, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Nochmal zusammenfassend (meine Schlussfolgerung): In der De facto-Betrachtung ist (in) Bonn ein zweiter Regierungssitz, weil sich durchaus auch (vor allem erste!) Dienstsitze der Bundesministerien (die Teil der Bundesregierung sind) hier befinden. Es gibt aber nicht nur eine De facto-, sondern auch eine De jure-Betrachtung. Das stand über Jahre so im Artikel Bundesstadt. Und gemäß dieser De jure-Betrachtung gibt es nur einen Regierungssitz. Welcher der beiden Betrachtungsebenen der Vorzug zu geben ist, kann in Wikipedia nicht wirklich entschieden werden. Dass Berlin Parlaments- und Regierungssitz ist, ist de facto und de jure so. Bei Bonn ist das nur in einer der beiden Betrachtungsebenen so, daher sollte m.E. dieser Begriff nur dargestellt/erläutert, nicht aber selbst verwendet werden.--Leit (Diskussion) 15:17, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Es ist in der Wikipedia gang und gäbe, dass die – wie du es nennst – De facto-Betrachtung erwähnt wird. Aus diesem Grund sehe ich kein Problem, wenn dieser Begriff selbst auch verwendet wird. --Benatrevqre …?! 09:54, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Das stimmt in dieser Allgemeinheit nicht. Für viele Sachverhalte gibt es überhaupt keine de jure-Betrachtungsweise. In manchen Fällen ist schlicht die rechtliche oder amtliche Betrachtungsweise die einzig maßgebliche, wenn man will ist dies dann auch mit de facto gleichzusetzen. So tragen in Wikipedia die Artikel von Städten und Gemeinden den amtlichen Namen, selbst wenn der umgangssprachliche weiter verbreitet sein sollte – da Gemeinden per Definition etwas rein amtliches sind. Das gilt auch für die Frage, ob Bonn Regierungssitz ist, wenn der Regierungssitz 1999 offiziell nach Berlin verlegt wurde. Ich kann deine Haltung nicht nachvollziehen. Ich habe nicht befürwortet, jede Erwähnung Bonns als zweiten Regierungssitz aus Wikipedia zu tilgen, sondern nur dies zu relativieren. Wir hatten vor ein paar Jahren hier eine erhitzte Diskussion darum, ob Bonn Hauptstadt zu nennen war. Ich habe dies befürwortet, andere waren total dagegen. Ich finde es mit dem „neutralen Standpunkt“ unvereinbar, einen Begriff einfach so (ohne Erläuterung) zu benutzen, der nicht nur vereinzelt, sondern zentral auf Kritik stößt. Kritik ist hier nicht nur als ausdrückliche öffentliche Kritik an der Verwendung eines Begriffs zu verstehen, da manchmal schon die Verwendung eines anderen Begriffs eine Kritik an dem gemeinten darstellt.--Leit (Diskussion) 15:20, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Du kannst dir eigentlich diesen Sermon und deine Zeit nun sparen, denn ohne Sekundärbelege lese ich ihn gar nicht mehr, sondern überfliege nur noch. --Benatrevqre …?! 15:58, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Jene Sekundärbelege, die du hier am laufenden Band vorbringst. Ich kenne leider keinen einzigen.--Leit (Diskussion) 16:03, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

„Bundesstadt“ der Schweiz Bearbeiten

Die Bundesverfassung der Schweiz kennt aber auch keine „Bundesstadt“. Ich weiss nicht, woher der Begriff genau stammt, aber in der Bundesverfassung kommt er auf jeden Fall nicht vor. Deivo 21:26, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Stimme zu. Ich denke, dass die Einleitung überarbeitet werden sollte. Die derzeitige Formulierung verschleiert, dass "Bundesstadt" de fakto ein Bonn zu liebe erfundener "Titel" ist. Es gibt keine anderen Städte mit diesem Titel. --91.17.123.219 19:44, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Na und? --Benatrevqre …?! 16:31, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn Bonn die einzige Stadt der Welt ist, die als "Bundesstadt" bezeichnet wird, genügt hier eine direkte Weiterleitung auf Bonn#Bundesstadt.
Wenn es mehrere Städte gibt, die so bezeichnet werden, sollte man den Artikel in eine BKL umwandeln.
--Röhrender Elch (Diskussion) 21:56, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Schweiz - Deutschland Bearbeiten

Warum kommt in diesem Artikel der Abschnitt über Deutschland nach dem Abschnitt über die Schweiz?! (nicht signierter Beitrag von 84.56.215.203 (Diskussion | Beiträge) 15:44, 22. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Korrekturbedürftiger Text Bearbeiten

Der Abschnitt Bundesstädte anderer Länder ist sehr irreführend, schon allein wegen seiner Überschrift. Bundesstadt einerseits sowie Föderale Stadt oder Bundesunmittelbares Gebiet auf der anderen Seite werden in einen Topf geworfen. Aber: Washington/D.C., Mexiko-Stadt, Brasilia und Canberra bilden solche Bundesditrikte, sie sind bundesunmittelbare Gebiete (z. B. der D.C.).
Aber das gilt nicht für Bern und nicht für Bonn, beide sind nur Bundesstädte, ansonsten aber Teil ihres (Bundes-)Landes bzw. Kantons wie andere Städte auch. (Die Gegenbenheiten von Russland kenne ich nicht.) --Ein-Rat-7000 (Diskussion) 14:52, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ergängung: in pt.wikipedia fidet sich der Begriff «Cidade Federal» in pt:Brasilia gar nicht. Die Suche liefert dann z. B. São Petersburgo.
São Petersburgo (Санкт-Петербу́рг, Sankt-Peterburg em russo) é uma cidade federal da Rússia localizada às margens do rio Neva ... --Ein-Rat-7000 (Diskussion) 15:07, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Laut Föderale_Gliederung_Russlands#F.C3.B6derationssubjekte werden Moskau und Sankt Petersburg in Russland als "Städte mit Subjektstatus" bezeichnet, und nicht als Bundesstädte.
Washington, D.C., Mexiko-Stadt, Brasilia und Canberra sind Bundeshauptstädte, die eigene Hauptstadt- bzw. Bundesdistrikte bilden. Keine dieser Städte wird als Bundesstadt bezeichnet.
Ich schlage vor, den Abschnitt zu löschen. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:36, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Umwandlung in BKL Bearbeiten

Da das Wort "Bundesstadt" in Deutschland, der Schweiz und ggf. anderen Ländern verschiedene Bedeutungen hat, ist es laut WP:BKL notwendig, eine BKL einzurichten, die auf die einzelnen Städte verlinkt, wo alles weitere behandelt wird.

Falls Bonn die einzige Stadt ist, die so bezeichnet wird, dann genügt eine direkte WL auf Bonn#Bundesstadt. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:50, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Kann denn nicht die Bezeichnung Bundesstadt für Bern als gesichert gelten? Solange der Begriff sogar in der Einleitung dse Artikels Bern benutzt wird, kann es keine WL auf Bonn geben.--Leit (Diskussion) 22:02, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Im Artikel Hauptstadtfrage der Schweiz steht es auch so, weshalb ich es auch als gesichert ansehe. In dem Fall müssen wir eben eine BKL einrichten. --Röhrender Elch (Diskussion) 22:09, 15. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Zweiter Regierungssitz Bearbeiten

Wo steht, dass Bonn der zweite Regierungssitz ist? Das kann man so sehen, es ist aber keinesfalls zwingend, dies so zu sehen. Daher Theoriefindung. Man kann durchaus den Begriff Sitz als auf einen Ort beschränkt betrachten. Zum Beispiel kann ein Unternehmen juristisch nicht an zwei Orten gleichzeitig ansässig sein. Es hat möglicherweise Standorte an zwei Städten/Gemeinden, aber darum deshalb nicht seinen Sitz. Im GrundgesetzBerlin-Bonn-Gesetz steht auch, Sitz des Verfassungsorgan Bundesregierung ist Berlin. Bonn nimmt Funktionen eines Regierungssitzes wahr. Ich bestreite aber, dass es deshalb der zweite Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist oder so bezeichnet werden muss. Wo ist diese Aussage allgemeingültig belegt?--Leit (Diskussion) 23:24, 23. Feb. 2013 (CET) Nachtrag: Abgesehen davon bezeichnet Bundesstadt überhaupt nicht den Regierungssitz in Bonn. Der Titel würde Bonn selbst dann erhalten bleiben, wenn die Ministerien komplett nach Berlin verlagert würden. Der Titel ist vor allem geschichtlich zu betrachten – in Bonn wurde die Bundesrepublik 1949 konstituiert und Bonn war über fünf Jahrzehnte Parlaments- und Regierunssitz. Dass der Titel nicht an der aktuellen Funktion Bonns hängt, ist hinreichend klar. Das Gegenteil wäre zu beweisen.--Leit (Diskussion) 23:31, 23. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Von einem Muss ist keine Rede. Dass Bonn allerdings weiterhin – ca. 20 Jahre nach dem Berlin-Beschluss – als zweiter Regierungssitz firmiert und dies auch in von offizieller Seite (hier: dem Deutschen Bundestag) herausgegebenen Printmedien so angeführt wird, ist eine Tatsache, die nicht von der Hand gewiesen werden kann. Siehe z. B. die Wochenzeitung Das Parlament Nr. 36-37 vom 6. September 2010. Und bitte lasse doch diese ungeeigneten, weil theoriefindenden Vergleiche; der Sitz eines Unternehmens ist etwas völlig anderes als ein Regierungssitz.
Welche Gründe alles eine Rolle spielten, dass Bonn damals den Titel „Bundesstadt“ bekam, tun konkret nichts zur Sache. Wie man den Begriff Bundesstadt definiert, darüber sind gewiss keine eigenen Überlegungen anzustellen, sondern hierzu gibt es die einschlägige Fachliteratur, die heranzuziehen ist, etwa Markus Heintzen, Der verfassungsrechtliche Status der Bundesstadt Bonn, 2000, S. 33 ff. --Benatrevqre …?! 10:43, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen Einschätzungen/Betrachtungen und offiziellen Bezeichnungen. „Es gibt einen zweiten Regierungssitz in Bonn“ ist etwas anderes als „Bonn ist zweiter Regierungssitz“. Welche Gründe alles eine Rolle spielten, tut nichts zur Sache? Mag möglicherweise sein, du hast aber damit angefangen, diese Gründe einzubauen, sowohl im Artikel Bonn („Zugeständnis“; bis 1990 Bundeshauptstadt – nein, auch bis 1999 Parlaments- und Regierungssitz) als auch in der BKL Bundesstadt: Bundesstadt bezeichnet den zweiten Regierungssitz in Bonn. Das ist tatsächlich Theoriefindung, weil es unbelegt ist und den geschichtlichen Aspekt total ignoriert. Du wirst auch für die Verwendung des Begriffs (Bundes)Hauptstadt für Bonn Belege finden, ohne dass daraus für Wikipedia irgendwelche Konsequenzen gezogen werden könnten, die über eine Darstellung dieser Begriffsverwendung hinausgehen. So wurde Bonn schließlich erst in den 1970er-Jahren als Hauptstadt anerkannt, und selbst das ohne irgendwelche offiziellen Umbenennungen. Hauptstadt beschrieb die Funktion Bonns, nicht den Titel. In Analogie dazu finden sich auch Belege für die geteilte Hauptstadt (Berlin/Bonn) und zweite Hauptstadt Bonn.--Leit (Diskussion) 11:59, 24. Feb. 2013 (CET) Nach BK: Aus deinem letzten Link lässt sich lediglich ziehen, dass Bonn nach dem Hauptstadtbeschluss von 1991 Verwaltungszentrum sein soll. Wer hätte das je bestritten? Verwalten ist aber in diesem Zusammenhang sogar der Gegensatz zu Regieren, und ein Großteil der Arbeitsplätze des Bundes in Bonn entfällt dabei nicht einmal auf die Ministerien, sondern zahlreiche Bundesämter (die diesen zwar untergeordnet sind, aber eben nicht Teil von ihnen). Außerdem geht es hier um Betitelungen/offizielle Funktionsbezeichnungen, und es ließe sich daraus allenfalls der Titel Verwaltungszentrum (nicht aber zweiter Regierungssitz) ziehen.--Leit (Diskussion) 12:06, 24. Feb. 2013 (CET) Nachtrag 2: Hast du die von dir zitierte „Fachliteratur“ überhaupt gelesen? S. 36: Die Unterscheidung von Parlaments- und Regierungssitz einerseits und Verwaltungszentrum andererseits.--Leit (Diskussion) 12:09, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Was möchtest du denn jetzt überhaupt?? Eine Unterscheidung von Parlaments- und Regierungssitz einerseits und Verwaltungszentrum andererseits tut nichts zur Sache. Ich hab auch alles andere als Bock oder Zeit, mit dir nur um des Diskutierens willen zu diskutieren. Der Artikel richtet sich nach Fakten: Fakt 1. Bonn firmiert in der Fachliteratur als zweiter Regierungssitz. Fakt 2. Bonn trägt den Namenszusatz „Bundesstadt“. Fakt 3. Weitere Aussagen werden nicht getroffen.
Auch habe ich nichts im eigentlichen Sinne (auf eigens erdachter Grundlage) eingebaut, sondern aus der Status-quo-ante-Fassung des Artikels Bundesstadt übernommen. Aber ohnehin: Was soll dieses dumme Diskutieren über längst gegenstandslose Sachverhalte? Ich lese weder hier noch im Artikel Bonn irgendwas über ein „Zugeständnis“. --Benatrevqre …?! 12:29, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Das „Zugeständnis an Bonn“ ist (glücklicherweise) nicht mehr zu lesen, weil ich diese Formulierung entfernt habe, nachdem du sie eingebaut hattest. Ich muss dir übrigens für den Hinweis auf die Literaturquelle danken, dass Bonn nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 (und bekräftigt durch das Berlin/Bonn-Gesetz) Verwaltungszentrum sein soll, war mir bislang nicht in vollem Ausmaß bewusst. Es scheint ja wohl die primäre Erläuterung zu dem Titel/Namenszusatz Bundesstadt zu sein. Dieser zentrale Begriff sollte daher auch Eingang in die entsprechenden Artikel finden (einen Teil habe ich ja schon übernommen). Wenn wir durch diese Diskussion Unklarheiten, die bislang in dem Artikel Bundesstadt standen, ausgeräumt haben, ist das kaum von Nachteil.--Leit (Diskussion) 12:50, 24. Feb. 2013 (CET) Nachtrag zur Vergangenheitsform in Bonn: Nun, das kann man so oder so sehen, da will ich mich nicht drum streiten. Der Beschluss von 1991 gilt eigentlich weiterhin und ist auch nicht zwischenzeitlich durch die Realität obsolet oder überholt worden. Bonn trägt den Titel Bundesstadt schließlich auch nicht durch jährlich erneuerte Beschlüsse, sondern immer noch auf Basis des Gesetzes von 1994.--Leit (Diskussion) 12:55, 24. Feb. 2013 (CET) Du hast oben gesagt: Die Unterscheidung von Parlaments- und Regierungssitz einerseits und Verwaltungszentrum andererseits tue nichts zur Sache. Das sehe ich ganz anders, da in dieser Unterscheidung die Möglichkeit eines zweiten Regierungssitzes überhaupt nicht enthalten ist – im Gegenteil, es gibt einen Parlaments- und Regieurungssitz (Berlin) und ein Verwaltungszentrum. In Bonn hat die Bundesregierung durch ihre Ministerien einen zweiten Sitz, und zwar überall da, wo die Ministerienstandorte sich befinden. Darum ist aber nicht die gesamte Stadt mit ihrem 141,22 km² großen Gebiet der zweite Regierungssitz, für diese Bezeichnung gibt es keine gesetzliche Grundlage, oder andersherum, geltende Gesetze schließen dies aus: Verlust des Parlamentssitzes und des Regierungssitzes, Verlagerung der Verfassungsorgane Deutscher Bundestag und Bundesregierung nach Berlin.--Leit (Diskussion) 13:13, 24. Feb. 2013 (CET) Nochmaliger Nachtrag: Dass vorläufige Hauptstadt häufiger verwendet wird als provisorische Hauptstadt, würde ich bestreiten ([1], [2], [3], [4]).--Leit (Diskussion) 13:36, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
(nach BK) Es ist Original Research (vgl. Theoriefindung), wenn du ausschließlich den Gesetzeswortlaut heranziehst und alles nur von diesem abhängig machst (resp. diesen interpretierst). Ausschlaggebend ist mindestens genauso, wie es im Schrifttum von Fachautoren formuliert wird. Und dort ist betr. Bonn nunmal unstreitig vom „zweiten Regierungssitz“ die Rede. Eine gesetzliche Grundlage hat uns streng genommen daher nicht zu kümmern, weil wir uns in der Wikipedia in erster Linie nicht an der Primär-, sondern dem Sprachgebrauch der Sekundärliteratur zu orientieren haben.
Übrigens: Google Books ist m.E. entscheidend, weil dort ja die Fachbücher zu finden sind, nicht die Wortverwendung im Internet allgemein durch simple Google-Suche: [5] vs. [6] --Benatrevqre …?! 13:39, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Das „Schrifttum von Fachautoren“, deren ungeteilte Befürwortung des Begriffs „zweiter Regierungssitz“ nicht im Mindesten belegt wurde, hat a) nichts mit offiziellen Titeln/Namenszusätzen zu tun und b) ist nicht per se ausschlaggebender als der Gesetzeswortlaut (auch umgekehrt nicht). Sicher ist Google Books als Quelle seriöser, aber der Unterschied in der Verwendungshäufigkeit ist 1. nicht allzu groß oder 2. ist er es doch, wenn du nur den Begriffsbestandteil Bundes weglässt: 1600 zu 498). Wenn man es auf Bonn einschränkt, tut sich nicht viel: 4060 zu 4100. Und dann bliebe immer noch die Verwendung im (zentralen!) Bundestagsbeschluss von 1991.--Leit (Diskussion) 13:49, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
zu a) Wurde nicht behauptet.
zu b) Doch, siehe WP:Belege und vor allem – ich wiederhole mich – der grundsätzliche Vorzug von Sekundär- gegenüber Primärquellen. Und Gesetze sind Pimärquellen.
Der Wortbestandteil „Bundes…“ sollte in unserem Fall aber nicht weggelassen werden, da es sich ja speziell um den Begriff der Bundeshauptstadt dreht. Sonst wird das Ergebnis mutwillig verfälscht durch Hauptstädte anderer Staaten. Des Weiteren siehe b).
--Benatrevqre …?! 13:52, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nach BK (wollte es eigentlich oben dranhängen) Wo sind die Belege im Schrifttum von Fachautoren? Mindestens drei, vier oder fünf solltest du schon nennen können, damit es annähernd repräsentativ ist. Wobei dann immer noch nicht klar ist, ob andere Fachautoren dies anders sehen. Zur Klarstellung: Es geht um die verallgemeinernde Aussage Bonn ist der zweite Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland), nicht darum, ob Bonn Funktionen eines Regierungssitzes wahrnimmt oder die Bundesregierung einen zweiten Standort in Bonn hat.--Leit (Diskussion) 13:54, 24. Feb. 2013 (CET) (Nach BK) Außerdem geht es hier um Gesetze selbst, und da sind Gesetze natürlich zulässige Quellen. Wenn ich für Wikipedia den Inhalt eines Gesetzes beschreibe, darf oder muss ich selbstverständlich in dieses Gesetz selbst reinschauen – genau wie wenn eine bestimmte Fachveröffentlichung zusammengefasst wird. Die Interpretation ist dann eine andere Sache, hier geht es um etwas rein Deskriptives.--Leit (Diskussion) 13:58, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Hab dir doch welche genannt. Willst du etwa bestreiten, dass bezüglich Bonn allgemein vom „zweiten Regierungssitz“ gesprochen wird? Auf die Anzahl der Belege kommt es letztlich gar nicht mehr an, denn Fakt ist ja, dass Bonn von einigen Autoren so bezeichnet wird. --Benatrevqre …?! 13:56, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Sönke Petersen, freier Journalist in Berlin, hat geschrieben: Nach dem amtlichen "Teilungskostenbericht" betragen die Kosten für den zweiten Regierungssitz jährlich 10,6 Millionen Euro. Die einzige hier genannte Fachpublikation von Markus Heintzen spricht von der Unterscheidung des Parlaments- und Regierungssitzes und dem Verwaltungszentrum. Wenn das alles ist, weiß ich auch nicht weiter.--Leit (Diskussion) 14:01, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Du darfst zwar in ein Gesetz reinschauen – ja –, aber es ist nicht daraus zu referieren. Das darfst du nur aus Fachliteratur. Gesetze sind keine Fachliteratur. Im speziellen Fall von Gesetzen braucht es die Kommentarliteratur. Dort steht drin, wie ein Gesetz zu lesen ist, was es regelt und was es bedeutet.
Warum sollte das betr. Sönke Petersen alles sein? Das heißt doch nicht, dass es alles wäre. Es ist bereits relevant, dass dies in der Wochenzeitung Das Parlament abgedruckt worden ist. --Benatrevqre …?! 13:56, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
(Nach BK, eigentlich für oben gedacht) Auf die Anzahl der Belege kommt es letztlich gar nicht mehr an? Das wäre aber eine wissenschaftliche Revolution, wenn sich diese Auffassung durchsetzt. Dann würden aber zum Begriff zweiter Regierungssitz viele weitere treten. Ich sehe bis jetzt nur viele Zeitungsartikel, die hin und wieder auch von der zweiten Hauptstadt sprechen. Entscheidend ist, dass die in Gesetzen und Fachliteratur belegte Aussage Berlin ist Sitz des Verfassungsorgan Bundesregierung und Berlin ist Parlaments- und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ausschließt, dass Bonn der zweite Regierungssitz ist. Falls es überhaupt einen Disput um die richtige Begriffsverwendung gäbe, müsste man diesen darlegen und sich nicht eine Sicht zu eigen machen.--Leit (Diskussion) 14:06, 24. Feb. 2013 (CET) (BK) Obwohl der o.g. Zeitungsartikel als Beleg nicht untauglicher sein könnte, will ich auch diesen Mal auseinandernehmen. Er spricht nicht vom zweiten Regierungssitz Bonn, sondern nur vom zweiten Regierungssitz. Falls es anders wäre, würde der Satz nämlich schon bei der Auslassung des Attributs keinen Sinn ergeben: Nach dem amtlichen "Teilungskostenbericht" betragen die Kosten für Bonn jährlich 10,6 Millionen Euro. Es geht nicht um Bonn (die Stadt als Ganzes), sondern etwas in Bonn. --Leit (Diskussion) 14:16, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nein, weil es eben schlicht und einfach deine Theoriefindung ist, zu behaupten, dass diese beiden Aussagen auschließen würden, dass man ungeachtet dessen schreiben könne, Bonn sei „zweiter Regierungssitz“. --Benatrevqre …?! 14:09, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Du sagst es ja wieder: schreiben könne. Dies ist eine Möglichkeit der Betrachtung, die man aber nicht verallgemeinern und als die Wahrheit hinstellen kann – nicht zuletzt, da die unterschiedlichen Begriffe sich teilweise widersprechen. Ansonsten kann Bonn einfach deshalb nicht zweiter Sitz des Verfassungsorgan Bundesregierung sein, wenn geltendes Gesetz ist, dass Berlin der Sitz des Verfassungsorgan Bundesregierung ist. Das ist eine zwingende Schlussfolgerung.--Leit (Diskussion) 14:16, 24. Feb. 2013 (CET) Ach so, wo bleiben denn die weiteren Belege außer einem Zeitungsartikel in der Zeitschrift Das Parlament, dessen Tauglichkeit als „Beweismittel“ ich bestreite?--Leit (Diskussion) 14:18, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Juristen schreiben bei Bedarf immer in der Möglichkeitsform (kann). Das wurde mir so gelehrt.
Dein obiger (nachträglich eingeschobener) Einwand ist unsinnige Wortklauberei. Es geht doch einzig und allein nur darum, dass es belegt ist, dass dort bezüglich Bonn vom „zweiten Regierungssitz“ geschrieben wird. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Zu deinem letzten Kommentar: „… da die unterschiedlichen Begriffe sich teilweise widersprechen“ – Das ist unbelegt. Du bist der einzige, der das behauptet. Die Formulierung „Verfassungsorgan Bundesregierung“ ist in diesem Zusammenhang nicht gefallen, weswegen dein Einwand diesbezüglich nichts zur Sache tut. Ich bestreite, dass dies angeblich eine „zwingende Schlussfolgerung“ sei, denn das ist unbegründet.
Es wurden in dieser Diskussion noch weitere Nachweise genannt, u. a. ein Buch von Franz Möller und ein weiteres Buch, das diesen Titel trägt und den zweiten Regierungssitz Bonn zum Gegenstand hat.--Benatrevqre …?! 14:26, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Der Unterschied von Bonn und in Bonn ist ziemlich eindeutig. Zu sagen, Bonn sei (ein) Sitz der Bundesregierung, während Berlin nach geltendem Gesetz (und bei amtlichen Bezeichnungen ist nur das maßgebend) der Sitz des Verfassungsorgan Bundesregierung ist das selbe wie zu behaupten: 1+1=3. Die Aussage, dass es nur einen Parlaments- und Regierungssitz und keinen zweiten geben kann, ist schlicht durch den § 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes: Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin. belegt – und natürlich ist diese Formulierung gefallen, außerdem bedeutet der Verlust des Parlamentssitzes und des Regierungssitzes nach § 6, dass dieser nicht teilweise erhalten sein kann (sonst wäre es kein Verlust). Ansonsten wäre es zwingend, dass in dem § 3 das Wort Bonn überhaupt nur erwähnt würde. Was die sonstigen Quellen angeht (Franz Möller und ein "FastBook Publishing"(!)-Buch), so liegen mir diese nicht vor. Daraus wäre ggf. zu zitieren.--Leit (Diskussion) 14:38, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nein, deine Rechnung und die Auffassung, dass dies zwingend aus dem Bonn-Berlin-Gesetz zu schließen sei, sind unbegründet; wie gesagt: vom „Verfassungsorgan Bundesregierung“ wird bei der Formulierung „zweiter Regierungssitz“ nicht gesprochen, sondern letztere ist augenscheinlich weiter gefasst; auch ergibt sich diese Interpretation nicht unausweichlich aus dem Gesetzeswortlaut. Außerdem heißt es in § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes, dass der Verlust „ausgeglichen“ wird. Obendrein steht weder dir noch mir zu, ein Gesetz zu interpretieren; insofern überzeugt (mich) auch deine Privatauslegung nicht. Beachte dazu oben Absatz b) meiner Antwort vom 24. Feb. 2013, 13:52 Uhr, sowie mein Kommentar vom 24. Feb. 2013, 13:56 Uhr. --Benatrevqre …?! 10:03, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
letztere ist augenscheinlich weiter gefasst. Beleg? Regierungssitz=Sitz der Bundesregierung. Es ist richtig, dass Regierungssitz über den Sitz der Regierung hinaus auch als Synonym für den Sitz der führenden Staatsinstitutionen verstanden werden kann. Verlegt wurde aber (wie im Berlin/Bonn-Gesetz nachlesbar) der Parlaments- und Regierungssitz, was bei der Gewaltenteilung auch nicht einfach miteinander identifiziert werden kann. Zweiter Parlamentssitz ist Bonn nicht, diesen Begriff wirst du nirgendwo finden, obwohl der Bundesrat als Teil des Parlaments eine Außenstelle in Bonn hat. Was du m.E. grundsätzlich falsch siehst: Zahlreiche inhaltliche Diskussionen in Wikipedia beruhen einzig und allein darauf, wie eine bestimmte Quelle auszulegen ist. Sofern sich einer bestimmten Auslegung genug Leute/Benutzer anschließen, wird diese umgesetzt. Selbstverständlich dürfen Gesetze ebenso ausgelegt werden wie sonstige Quellen – nämlich eigentlich gar nicht, da die Wahrheit ja schon feststeht, faktisch aber dann doch (da es die Wahrheit nicht gibt). Subjektive Ansichten (etwa über die Gewichtung bestimmter Themenfelder) fließen permanent in Wikipedia-Artikel ein, ohne dass dies als Nachteil empfunden würde. Du hast auch deine Privatauslegung bestimmter Quellen. Hinzu kommt, dass es bisher keinerlei hier vorliegende Quellen gibt, die sich ausdrücklich mit der Frage befassen, die wir hier diskutieren, nämlich ob der Begriff zweiter Regierungssitz für Bonn angemessen ist. Tausende Begriffe werden benutzt, ohne dass jemand darüber nachgedacht hätte, ob dieser Begriff einer genauen Prüfung standhält. Man könnte diese Diskussion hier also als eine Art Pionierdiskussion betrachten, wenngleich zu einem vermutlich nicht allzuwichtigen Thema. Das einzige, was du bisher heranführen konntest, ist dass der Begriff Verwendung findet, nicht aber ob er korrekt ist. Falsche Begriffe aber finden ständig auch in Medien und wohl selbst in als seriös geltenden Quellen Erwähnung. Übernimmt Wikipedia sie deshalb alle? Kann Wikipedia nur dann die Übernahme dieses subjektiv für falsch erkannten Begriffs verweigern, wenn ausdrücklich in einer als seriös angesehenen Quelle steht, dass dieser Begriff falsch ist? Jeder Begriff muss einer Prüfung standhalten können, und diese Prüfung findet selbstverständlich auch in Wikipedia ab. Und zwar nach subjektiver Auslegung objektiver Quellen, und eine objektive Quelle sind in diesem Fall natürlich geltende Gesetze, weil titelähnliche Bezeichnungen nichts faktisches sind, sondern nur in Köpfen existieren.--Leit (Diskussion) 15:38, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Privatauslegung bleibt Privatauslegung bleibt ohne Kommentarliteratur Privatauslegung. Punkt. --Benatrevqre …?! 15:58, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Du meinst also, „Kommentarliteratur“ müsste ich vorbringen, du aber nicht? Ich dachte auch, es ginge in deinen Augen um eine de facto-Betrachtung. Kommentarliteratur gehört wohl eindeutig in die juristische Betrachtungsweise. Vor allem aber ist es derart trivial, dass Bonn offiziell nicht (zweiter) Regierungssitz ist, wenn Berlin ausdrücklich dazu bestimmt wurde, dass es dazu gar keiner Kommentarliteratur bedarf.--Leit (Diskussion) 16:07, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nein, ganz und gar nicht. Selbstverständlich braucht es Kommentarliteratur. Denn wenn du behauptest, dies oder jenes ergebe sich vermeintlich zwingend, trivial oder anderweitig aus irgendeinem Gesetz und schließe das andere aus, so hast du dies anhand der einschlägigen Kommentarliteratur zu belegen. Ich halte dagegen, dass im hiesigen Fall der Begriffsverwendung, in dem es um die Formulierung „zweiter Regierungssitz Bonn“ geht, das Bonn-Berlin-Gesetz überhaupt keine entscheidende Rolle spielt. --Benatrevqre …?! 16:10, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Vielleicht hast du ja sogar recht und das Berlin/Bonn-Gesetz spielt gar keine Rolle. Der ganze „juristische Kram“ spielt nicht zwingend eine Rolle. Du hast deine Meinung, ich habe Meinung über die Begriffsverwendung. Du sagst zweiter Regierungssitz und ich auch. Weil Bonn faktisch ein zweiter Regierungssitz ist. Was aber stand über mehrere Jahre im Artikel Bundesstadt: Obwohl Deutschland de facto also zwei Regierungssitze besitzt, ist seit Abschluss des „Umzugs“ 1999 de jure nur Berlin Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung. Exakt so ist es und Du hättest zu begründen, wieso Wikipedia einer Sichtweise den Vorzug geben soll. Es gibt kein Gesetz, das noch von Bonn als Regierungssitz spricht, aber eines, dass von Berlin als (Parlaments- und) Regierungssitz spricht. Dazu brauche ich überhaupt keine Kommentarliteratur, was immer du dir konkret darunter vorstellst. Wie gesagt: Trivialitäten müssen nicht ausgesprochen werden, zumal du mit Sicherheit keinen Vorschlag parat hättest für den (ohnehin zutreffenden) Fall, dass es keine Literatur zu dieser ganz konkreten Frage gibt. Und schon gar nicht eine, die deine sogenannte Privatauslegung: Ich halte dagegen, dass (…) das Bonn-Berlin-Gesetz überhaupt keine entscheidende Rolle spielt ausdrücklich enthält und bekräftigt.--Leit (Diskussion) 16:27, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ach weißt du, was in dem Artikel mal drin stand und vermutlich nicht ganz astrein formuliert war, ist doch eigentlich nun unerheblich, weil überholt.
Und selbstverständlich gibt es Kommentarliteratur, die das Bonn-Berlin-Gesetz zum Gegenstand hat.
Nochmals: Wir brauchen kein Gesetz – ist das typisch deutsch? ;-) –, nur um vom „zweiten Regierungssitz“ sprechen zu dürfen. --Benatrevqre …?! 16:41, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Nein, dafür brauchen wir kein Gesetz. Manchmal reichen auch Kleinigkeiten aus, um eine gewisse Distanzierung zu schaffen. Mit der jetzigen Version in Bundesstadt wäre ich einverstanden, von mir aus auch zweiter Regierungssitz in Klammern und Anführungszeichen hinter Verwaltungszentrum des Bundes. Ob beides das selbe bedeutet, kann ich nicht sagen.--Leit (Diskussion) 16:54, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Die Anführungszeichen würden nur dann sinnvoll oder zweckmäßig sein, wenn sie auch in der Literatur gemacht würden. Ist das denn der Fall? Ich glaube nicht.
Lesenswert erscheinen mir außerdem:
  • Andreas Salz, Bonn – Berlin. Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz im Deutschen Bundestag und die Folgen, 2006
  • Rupert Scholz, Das Berlin/Bonn-Gesetz, NVwZ 1995, S. 35–37
  • Ulrich Battis, Hans Lühmann, Der Interessenausgleich im Berlin/Bonn-Gesetz, LKV 1995, S. 28–30
  • Volker Busse, Die Umzugsplanung Berlin/Bonn aus staatsorganisatorischer Sicht, in: Werner Süß (Hrsg.), Hauptstadt Berlin, Band 2, 1995, S. 93–115
--Benatrevqre …?! 17:04, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Gibt es so etwas wie „die Literatur“? Wie würde zu verfahren sein, wenn ich manchmal in dieser Literatur Anführungszeichen finde, manches mal aber nicht? Die Anführungszeichen setze ich nicht, weil irgendwer anders dies macht, sondern der Begriff selbst nicht durchgängig verwendet wird. Wir bewegen uns hier durchaus im Rahmen von Titeln oder titelähnlichen Bezeichnungen, da kann Distanzierung nie schaden.--Leit (Diskussion) 17:21, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich halte die Anführungszeichen zum einen für unzweckmäßig – es kann der Anschein erweckt werden, als würden sie einen amtlichen Begriff kennzeichnen – und zum anderen für allgemein nicht nötig. Gemäß WP:TYPO#Anführungszeichen sollen sie sogar vermieden werden. --Benatrevqre …?! 17:48, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Amtliche Begriffe würde ich durch Kursivschreibung kennzeichnen. In diesem Fall sollen sie ja ausdrücken, dass es eben keine amtliche Bezeichnung ist – und dieser Eindruck könnte durchaus entstehen. Es ist auch keine Umgangssprache. Allerdings wird Umgangssprache auf jeden Fall mit Anführungszeichen gekennzeichnet, da wäre es doch seltsam, würde die gleiche Kennzeichnungsweise für amtliche Bezeichnungen gelten.--Leit (Diskussion) 17:52, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Muss nicht sein, denn Anführungszeichen können auch zur Kennzeichnung bestimmter Ausdrücke dienen. Ob das Umgangssprache ist, ist ebenso fraglich. Jedenfalls braucht es die Anführungszeichen hier notwendigerweise nicht. --Benatrevqre …?! 18:21, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Welches ist denn die Bedeutung des Satzbestandteils -sitz? Wenn ich in Wikipedia Sitz eingebe, dann kommt die Bedeutung Sitz (juristische Person) dem am nächsten. Das ist, so meine ich, auch die Assoziation des Lesers. Gerade auch wegen der juristischen Bedeutung/Herkunft des Begriffs, und hier ist eigentlich immer von dem Sitz (und nicht zwei Sitzen) die Rede, sind die Anführungszeichen sinnvoll, da die konkrete Begriffsverwendung dazu nicht passt.--Leit (Diskussion) 18:30, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
<linksrück> Wozu willst denn das jetzt wissen? Ist doch für die Sache unerheblich; Fakt ist, der Ausdruck besteht hinblicklich Bonns und alles andere war bislang Theoriefindung. --Benatrevqre …?! 18:56, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Wieso das? Dass ein Ausdruck besteht, heißt doch nicht, dass Wikipedia ihn übernehmen muss. Es gibt miteinander konkurrierende, sich widersprechende Ausdrücke. Das widerlegt doch unmittelbar, dass Wikipedia das unkritisch übernehmen muss.--Leit (Diskussion) 19:43, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
(nack BK) Habe die Anführungszeichen entfernt, weil sie schlicht unbelegt sind und sich in der Literatur nicht finden lassen. Vielmehr findet sich der Ausdruck ‚zweiter Regierungssitz‘ auch in einer Rede von Staatssekretär Hans-Jürgen Beerfeltz vom 16.6.2011, die er mit „Wie funktioniert der Re­gierungs­stand­ort Bonn? …“ überschreibt, was dem Ausdruck zumindest in dem Maße einen offiziellen Charakter verleiht. --Benatrevqre …?! 19:44, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
In solchen Angelegenheiten bin ich genau. Bonn ist ein zweiter Regierungssitz (wie es der Staatssekretär sagt) ist etwas anderes als Bonn ist der zweite Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. Ein zweiter Sitz heißt hier ein zweiter Standort. Im Übrigen: Wärst du Staatssekretär, könntest du deine Meinung auch mehr oder weniger frei kundtun, angeblich wäre sie darum schon offiziell. Offiziell wird daran nichts, Reden werden nicht bis ins kleinste Detail spitzfindig auf eine Verträglichkeit mit irgendwelchen Gesetze untersucht.--Leit (Diskussion) 19:48, 25. Feb. 2013 (CET) Übrigens: Das ist schon etwas Neues, Anführungszeichen als „belegt“ oder „unbelegt“ anzusehen. Abseits von der aktuellen Diskussion würde ich dich mal fragen wollen, ob deiner Meinung die sogenannten Belegstellen die Wahrheit gepachtet haben. Zumal sich widersprechende Belegstellen für Wikipedia nur die Konsequenz haben können, keine der beiden Auffassungen als Wahrheit zu verkaufen. Dass die Auffassung, Bonn sei de jure der zweite Regierungssitz, geteilt würde, kannst du nicht beweisen. Ein ausdrücklicher Beleg müsste da schon her. Besitzt du nicht die von dir angeführte Kommentarliteratur? Steht dort übereinstimmend an mehreren Fundstellen etwas vom zweiten Regierungssitz? Danke im Voraus für die Information--Leit (Diskussion) 19:53, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
(nach BK) Ich habe mich schon bewusst so ausgedrückt, wie ich mich ausgedrückt habe. So schrieb ich nichts davon, dass die Aussage (von einer „Meinung“ kann hier keine Rede sein) offiziell sei, sondern dass sie in dem Maße einen offiziellen Charakter hat. Da ist in der Gewichtung schon ein Unterschied festzustellen. Ein Gesetz spielt hierfür keine Rolle (siehe oben).
Des Weiteren: Unfug. Ich brauche nichts belegen, was ich nicht behauptet habe. Von de jure war keine Rede. Also lass bitte diese absurden Nebelkerzen. In der Belegpflicht ist derjenige, der etwas behauptet. Ja, ich habe Zugang zu bestimmter Kommentarliteratur, doch die brauche ich nicht anführen, wenn ich mich nicht auf ein Gesetz berufe. --Benatrevqre …?! 19:55, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
(BK) Selbst für die Aussage „offizieller Charakter“ wäre mehr als eine Fundstelle nötig. Ich hatte außerdem den Unterschied zwischen ist ein zweiter Regierungssitz und der zweite Regierungssitz dargelegt. Es gibt nur einen Sitz einer juristischen Person, auch nur einen offiziellen Parlaments- und Regierungssitz. Ich interpretiere nach meiner Privatauslegung Sitz im Zusammenhang mit Bonn als Standort.--Leit (Diskussion) 20:00, 25. Feb. 2013 (CET) Nach BK: Doch, du behauptest, zweiter Regierungssitz sei für Wikipedia maßgeblich. Dabei ist es nur eine Formulierung unter vielen, sogar zweite Hauptstadt ist in verschiedenen Zeitungsartikeln zu lesen. Durch die Auffassung, es bräuchte für die (zumal offizielle) Verwendung keinen Beleg, würde der Willkür Tür und Tor geöffnet.--Leit (Diskussion) 20:00, 25. Feb. 2013 (CET) Falls es jemanden interessiert, ein Bundesumweltminister hat während seiner Amtszeit folgendes gesagt: Die Bundeshauptstadt Berlin ist ebenfalls Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung und auch diese ist vollständig umgezogen. ([7]) -Leit (Diskussion) 20:07, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich halte fest, dass ich nicht behauptet habe, zweiter Regierungssitz sei für Wikipedia maßgeblich.
Eine Rede ist außerdem anders zu gewichten als eine Antwort bei abgeordnetenwatch.de. An letzterer haben in der Regel nicht mehrere Mitarbeiter gearbeitet und auch ihr Publikum ist ein anderes. --Benatrevqre …?! 11:13, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Wenn du meinst, du hättest das nicht behauptet, wird es schon stimmen. Allerdings ist das hier auch keine Gerichtsverhandlung, wenn es stellenweise auch so wirken sollte. Bester Beleg war die Aussage: Ja, ich habe Zugang zu bestimmter Kommentarliteratur, doch die brauche ich nicht anführen, wenn ich mich nicht auf ein Gesetz berufe. Sicher, ein Beschuldigter muss sich nichts selbst zur Last legen oder so. Es wäre aber einfach nett und hilfreich gewesen, vielleicht über diese aktuelle Diskussion hinaus. Aus dieser verabschiede ich mich vorerst.--Leit (Diskussion) 15:07, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten