Diskussion:Bundesebene (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Volk dieses Bundesstaates

Negierung der Souveränität der Länder Bearbeiten

"Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Regierung, Administration und Gerichtsbarkeit, doch ausschließlich der Zentralstaat besitzt die völkerrechtliche Souveränität." Dieser Satz suggriert, dass die Länder keine Staaten im Sinne des Völkerrechts seien. Dieses ist bekanntermaßen aber falsch, deswegen schlage ich folgende Alternativformulierung "Die einzelnen Bundesländer besitzen eigene Regierungen, Administrationen und auch eigene Justizsysteme, doch ausschließlich der Bunde wird außenpolitisch tätig. Die Länder sind aber trotzdem Staaten im Sinne des Völkerrechtes, die sich dem Bund freiwillig untergeordnet haben." MfG --Willicher 18:56, 24. Feb 2006 (CET)

Steht meines Wissens so auch in Land (Deutschland). Quelle u.a. http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we3/professoren/ls_heintzen/veranstaltungen/0102ws/v_bezuege_des_GG_heinzen/Einf__hrung__Die_V__lkerrechtsordnung.pdf Habe das jetzt mal geändert, da hier offenbar seit anderthalb Jahren keine Antwort kam. Zu den eigenen Justizsystemen hab ich mal nichts geschrieben. Deine Formulierung finde ich ein bisschen missverständlich. Das "Justizsystem" an sich, im Sinne von Aufbau/Struktur ist ja durch das GVG bundesweit einheitlich. Eine eigene Justiz (im Sinne von Gerichten auf Landesebene) haben sie aber in der Tat. - Timosch 21:43, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Die vermeintliche Info steht immer noch so im Artikel. Sie ist mW nach wie vor falsch. Die Länder sind Staaten aus eigener Legitimation heraus, sie leiten diese nicht vom Bund ab. --Excolis (Diskussion) 13:42, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Hab es in der Einleitung genauer ausformuliert und belegt. Benatrevqre …?! 15:07, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Leiten die Länder ihre Kompetenzen tatsächlich allein vom Bund ab? --Excolis (Diskussion) 15:32, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Von der Bundesverfassung, dem Grundgesetz, um genau zu sein. Siehe auch hier: "Zwischen beiden Ebenen der Staatlichkeit muß ein Verhältnis der Abhängigkeit bestehen, auf Grund dessen sich die eine normlogisch von der anderen ableiten lassen kann." Oder hier: "Die Rechte der Länder erschöpfen sich deshalb auch in diesem grundgesetzlichen Rahmen" und weiter. Benatrevqre …?! 11:24, 13. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Bundesbehörden Bearbeiten

GG Art 87 lautet: "(1) In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und nach Maßgabe des Artikels 89 die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schiffahrt. Durch Bundesgesetz können Bundesgrenzschutzbehörden, Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden." (fett von mir hervorgehoben) Die Kann-Bestimmungen wurden im WP-Artikel bisher ignoriert. Die Bundespolizei gibt es erst seit 2005 ! --House1630 (Diskussion) 22:57, 13. Nov. 2013 (CET)Beantworten

"des Staatsmodell des Bundesstaates" Bearbeiten

Klingt irgendwie merkwürdig... --87.78.38.34 16:17, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 11:40, 21. Sep. 2019 (CEST)

Volk dieses Bundesstaates Bearbeiten

Wo ist das Staatsgebiet und das Staatsvolk? (nicht signierter Beitrag von 188.107.255.77 (Diskussion) 12:34, 9. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Deine Frage ist sinnfrei. Das Staatsgebiet ist in der Präambel des GG beschrieben und das Staatsvolk ist das Deutsche Volk. Benatrevqre …?! 11:38, 21. Sep. 2019 (CEST)Beantworten