Regierung sie vor wilden Übergriffen durch die SA schützen wollte

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Am Ende des Prozesses wurde Popow am 23. Dezember zusammen mit Dimitrow, Tanew und Torgler freigesprochen, während van der Lubbe zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Trotz des Freispruchs wurden Popow und die drei übrigen Freigesprochenen nicht auf freien Fuß gesetzt, sondern zunächst in Schutzhaft gehalten. Über die Motive für diese Maßnahme werden in der Literatur unterschiedliche Gründe angeführt: Teilweise weil die NS-Führung über das Urteil des Gerichtes enttäuscht war und die Angeklagten ersatzweise durch Schutzhaft strafen wollte, und teils weil die Regierung sie vor wilden Übergriffen durch die SA schützen wollte, die in der Weltpresse ein negatives Licht auf den NS-Staat geworfen hätten.

Hallo, Mir ist unverständlich das die drei Personen, mit Schutzhaft strafen wollten, und durch Übergriffe der SA geschützt werden sollten, wo doch die SA der Regierung angehörte und auch in Schutzhaft Zugriff zu den Personen hätte bekommen können.

Diese Formulierung ist widersprüchlich und nicht mit Nachweisen oder Hinweisen belegt. Die Möglichkeit das Göring, Göbbels oder sonst wer Zugang zu Popow bekommen hätte wäre auch in Schutzhaft immer gegeben.

 "Schutz vor Übergriffe durch die SA gehört aus dem Artikel gestrichen"


MfG

U-F-L

Klingt logisch und wird so akzeptiert. --Mfgsu (Diskussion) 00:39, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten


Sorry, aber das ist sachlich falsch. Die SA gehörte nicht zur Regierung, sondern sie war eine Parteiorganisation (auch enn der Stabschef der SA seit November 1933 Kabinettsmitglied war) und keine staatliche Institution (trotz des Gesetzes über die Einheit von Partei und Staat vom Herbst 1933). Meines Erinnerns hatte die Regierung Angst vor schlechter Presse im Ausland, die fällig werden würde, wenn die Angeklagten eines so aufsehenerregenden Prozesses als entlastet freigesprochen werden und dann nach ihrer Freilassung von irgendwelchen außer Rand und Band geratenen SA-Formationen gepackt, verschleppt und irgendwo ermordet werden. Darum hat man sie um zu verhindern, dass ein derart prestigeschädigendes Szenario Wirklichkeit werden kann, nach ihrem Freispruch (nach dem strafrechtlich die Freilassung fällig gewesen wäre) in Schutzhaft genommen und ins Ausland ausgeflogen um sicher zu stellen, dass diese nicht innerhalb der Reichsgrenzen eigenmächtigen Übergriffe untergeordneter Organe (sprich: der SA) zum Opfer fallen würden. Es war wohl einfach eine Kosten-Nutzen-Kalkulation eine wilde Ermordung der drei Freigesprochenen hätte den Machthabern nicht wirklich viel genutzt ihnen aber erheblichen Renommee-Schaden verursacht und man meinte eben dass dieser Renommee-Schaden sehr viel schwerer gewogen hätte als der entstehende Nutzen (also sinngemäß: "Wenn wir sichergehen dass die lebendig aus dem Land kommen bewahren wir uns vor 10 Punkten Kosten durch Renommee-Schaden und verlieren 1 Punkt Nutzen indem wir drei Kommunisten loswerden -> Bilanz 9 Punkte gewinn", "wenn dir typen töten haben wir 1 Punkt Nutzen, weil wir ein paar Kommunisten los sind, und 10 Punkte Kosten durch den Prestigeschaden den das nach sich zieht ->Bilanz -9 Punkte"). Und da die SA damals nur bedingt kontrollierbar war (so widersetzte der Berliner SA-Chef Ernst sich gerne und häufig Görings Weisungen, z.B. bei der Auflösung "wilder" KZs - deren Bestehen und in Zustände in welchen Göring, der sich gerne als Ministerpräsident als Ordnungswahrer aufspielte, gegen den Strich gingen, so dass er von Ernst ihre Auflösung forderte - die Ernst einfach gegen Görings Wünsche weiterlaufen ließ). Dieser Mangel an Gefügigkeit war u.a. einer der Gründe weshalb die SA dann 1934 entmachtet wurde. Kurzum: Der Literatur zufolge behielt man Blagoi, Popow und Dimitrow gezielt bis zu ihrer Auslieferung in Schutzhaft um den Staat/die Regierung vor dem Desaveu zu bewahren, dass drei Angeklagte eines vielbeachteten Prozesses erst offiziell freigesprochen werden, um dann womöglich nach ihrer Freisprechung und Freilassung einfach von wildgewordenen SA-Rollkommandos von der Straße weg gekascht zu werden und dann irgendwo "abgemurkst" werden, was zu für die Regierung entsprechend kompromittierenden gewesen wäre (sinngemäß hätte das Ausland ja dann erklärt: "Die deutsche Regierung behauptet, dass in Deutschland Recht und Ordnung herrscht, kann es aber nicht verhindern, dass gerichtlich entlastete und freigesprochene Personen, trotz ihrer Freisprechung durch die Gerichte einfach auf irreguläre Weise von Privatpersonen oder halboffiziellen Formationen beseitigt werden [oder veranlasst dies sogar], also kann es ja nicht allzuweit her sein mit Recht und Ordnung im Deutschland der Nazis...")Zsasz (Diskussion) 02:50, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Was du bescheibst, ist ja weitgehend richtig. Nur fehlt ein zitierfähiger Beleg im konkreten Falle. Daher erstmal besser ohne die strittige Passage. --Mfgsu (Diskussion) 03:46, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Es ist ja auch nicht superwichtig. Ich wollte es nur - sozusagen als Aidememoire - gesagt haben. Meines Erinnerns hat man sogar den Kriminalrat Heller mit ins Flugzeug gesetzt um aufzupassen das nix passiert. Müsste in einem der Handvoll einschlägigen Bücher (Hofer; Bahar/Kugel; Kellerhoff; hett) stehen.Zsasz (Diskussion) 03:51, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Es ist zu unterscheiden ob irgendwelche SA Formationen oder durch Befehle der SA Leitung (Stabschef Röhm)

Meines Erinnerns hatte die Regierung Angst vor schlechter Presse im Ausland, die fällig werden würde, wenn die Angeklagten eines so aufsehenerregenden Prozesses als entlastet freigesprochen werden und dann nach ihrer Freilassung von irgendwelchen außer Rand und Band geratenen SA-Formationen gepackt, verschleppt und irgendwo ermordet werden.

Teile der SA waren Goebbels und Göring unterstellt und über die gesamte hatte Hitler selbst die Obere Befehlsgewalt. weder der Stabschef der SA, Ernst Röhm, noch sein Stellvertreter haben je die volle Kontrolle über der ganzen SA erlangt. Dieses wäre mit Befehl möglich gewesen, jedoch von Personen die über Röhm standen, z.B. Goebbels) von vornherein nicht gewollt.

Als Ernst Röhm 1934 dieses wohl abstellen wollte, wurde fast die gesamte SA Führung entmachtet und ein größer Teil ermordet.

Selbst in der Reichskristallnacht 09.11.1938 machten Teile der SA was sie wollten und folgten nicht den Befehl des Stabschefs Viktor Lutze's -U-F-L (Diskussion) 18:03, 20. Aug. 2017 (CEST)