Diskussion:Betriebsbuße

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Thorin Eichenschild in Abschnitt Vertragsstrafe und Betriebsbuße

Vertragsstrafe und Betriebsbuße Bearbeiten

Bei nicht gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmern scheint mir die Vereinbarung einer Vertragsstrafe – und sei es durch „AGB“ wie Tarifverträge – die einzig denkbare Rechtsgrundlage für Betriebsbußen zu sein. Insofern unterscheidet sich die Betriebsbuße sicherlich nicht grundsätzlich von der Vertragsstrafe, sondern ist eher eine besondere Form derselben. Thorin Eichenschild (Diskussion) 20:32, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten