Erstes Thema: Ist das ein Wörterbucheintrag? Bearbeiten

Ich bin mir nicht allzu sicher, aber ist dieses nicht eher ein Wörterbucheintrag?
(Der vorstehende Beitrag stammt von Nerdi – 14:42, 25. Feb. 2005 (MEZ) – und wurde nachträglich signiert.)

Nö. - Es fehlen juristische Begriffe: Substntiiertes Bestreiten, Bestreiten mit Nichtwissen 212.202.166.75 17:36, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe einen entsprechenden Link hinzugefügt und Bestreiten mit Nichtwissen einigermaßen beschrieben.--I-user 23:00, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Fehlendes im Abschnitt mit juristischem Bezug Bearbeiten

Vorweggenommenes Bestreiten und qualifiziertes Bestreiten könnten bspw. noch im Artikel eingearbeitet werden. Vielleicht möchte sich ja jemand damit befassen?--Losdedos 22:43, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Bestreiten mit Nichtwissen: Einrichtung, Institut oder Instrument? Bearbeiten

Im Artikel heißt es „Dieses Institut ist deshalb nötig, da im Zivilprozess alle Tatsachen als zugestanden gelten, ..“
Sollte es dort nicht besser „Dieses Instrument ..“ heißen, wenn damit doch das im vorhergehenden Absatz genannte „Bestreiten mit Nichtwissen“ gemeint ist? Andererseit könnte dieses lateinische Institut auch mit „Einrichtung“ übersetzt werden, was dann auch etwas besser passen würde, da eine Einrichtung (im Gegensatz zu einem Institut, im normalen Sprachgebrauch) nicht zwangsläufig einen örtlichen Bezug hat.
--85.179.129.142 19:17, 15. Jan. 2012 (MEZ)

Das ist mal wieder so richtig tüpisches Juristensprech. Anstatt es auf Deutsch zu schreiben, daß jeder Bürger in Deutschland verstehen sollte, da es ja die gesetzliche Amtssprache oder einfach die Landessprache ist, werden den Leuten – ausgerechnet hier, in einem deutschsprachigen Leksikon – mit Lateinisch die deutschen Gesetzte vermittelt ferschlüsselt. Hallo? Gehts noch? --85.179.133.187 19:38, 15. Jan. 2012 (MEZ)