Diskussion:Bestellerprinzip (Immobilienwirtschaft)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Legatorix in Abschnitt Schlicht fehlerhaft
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 7 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind. Das aktuelle Archiv befindet sich unter Diskussion:Bestellerprinzip (Immobilienwirtschaft)/Archiv.

Besichtigungsgebühr untersagt Bearbeiten

Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Suchenden verlangen - Verstoß gegen Bestellerprinzip, LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 10/16 Kfh

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Stuttgart&Datum=15.06.2016&Aktenzeichen=38%20O%2010/16 (nicht signierter Beitrag von 87.185.233.144 (Diskussion) 16:13, 9. Jul 2016 (CEST))

Habs eingebaut. --Ildottoreverde (Diskussion) 11:51, 23. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Schlicht fehlerhaft Bearbeiten

Die Ausführungen zur Geltung des Bestellerprinzips im Immobilienhandel waren schlicht falsch! Das Bestellerprinzip gilt nur bei Wohnungsvermietung. Im Immobilienhandel hat es sich gerade nicht durchsetzen können. Auch die Überschrift „Immobilienwirtschaft“ ist immer noch irreführend. --Legatorix (Diskussion) 07:58, 13. Dez. 2020 (CET)Beantworten