Diskussion:Besondere Lernleistung

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 88.73.114.82 in Abschnitt Wahl des Faches

Gewichtung der Besonderen Lernleistung Bearbeiten

Die Feststellung, dass das mündliche Kolloquium gleich viel zählt wie die schriftliche Leistung, trifft zumindest in Nidersachsen nicht zu. Hier wird die Leistung im Verhältnis 2/3 (schriftlicher Teil) zu 1/3 (mündlicher Teil) gewertet. (nicht signierter Beitrag von 217.253.122.229 (Diskussion) 12:31, 8. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Ebenso in Berlin. Dort geht das Kolloquium auch nur zu 1/3 in die Prüfungsnote mit ein. --Dicki92 23:27, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Wahl des Faches Bearbeiten

gibt es eine Einschränkung bei der Wahl des Faches? (nicht signierter Beitrag von 88.73.114.82 (Diskussion) 05:24, 6. Feb. 2012 (CET)) Beantworten