Diskussion:Berufsunfähigkeitsversicherung

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von WenzelPhilip in Abschnitt Hausfrau / Hausmann

(erledigt) Rentenversicherung Bearbeiten

Die letzte Änderung sollte m.M. rückgängig gemacht werden. Die Ergänzung ist zwar sachlich richtig, die Details der Rentenversicherung sollten dort, und nicht auf der Seite der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung behandelt werden.--Gert 21:43, 3. Mär 2004 (CET)

(erledigt) Artikelzustand Bearbeiten

m.E. hat 153.100.131.14 den Artikel teilweise verschlimmbessert. Kann sich ein Experte nicht mal erbarmen? --Wiki-piet 09:34, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Links Bearbeiten

Kennt jemand sinnvolle Weblinks, die sich - sachlich und neutral - der Berufsunfähigkeitsversicherung widmen?--Alex2007 22:19, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich finde den Weblink Nr. 7 unnötig. Bis 2012 hatte er sicher noch Relevanz (Thema Unisex), nun ist es doch sehr weit ab vom eigentlichen Kernthema. Kann das kurz jemand prüfen? Bin noch nicht lange dabei und will nichts falsch machen...--Anton Zett (Diskussion) 11:59, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Es kein Weblink, sondern ein Einzelnachweis! Die sind nicht dafür da, das Thema weiter zu vertiefen, sondern um bestimmte Aussagen im Artikel zu belegen/stützen. Nr.7 ist ein Beleg dazu, dass (historisch) die BU-Vers. von der Unisex-Umstellung betroffen war, sowie dass andere Faktoren jedoch sowieso gewichtiger sind/waren.
Sofer du für die durch Nr.7 gestützen Aussagen bessere Belege findest - gerne, immer her damit.
--arilou (Diskussion) 12:33, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten
OK, verstehe. Danke. Ich habe mir gerade die Wiki Unisex-Tarife angesehen. Diese Seite könnte ja als Referenz gelten. Sie wurde länger nicht bearbeitet. Ich werde mich mal engagieren. --Anton Zett (Diskussion) 10:12, 19. Nov. 2013 (CET)Beantworten

BU/EU Bearbeiten

Laut meiner Renteninformation (ich bin Jahrgang 1974) bekomme ich eine staatliche Rente im Falle einer Erwerbsminderung. Ist man für seinen Beruf nicht mehr geeignet, aber noch erwerbsfähig (in anderen Berufen), gibt es für jüngere Jahrgänge keine Leistungen mehr - und genau für diesen Fall braucht man dann die BU. Bin neu bei Wikipedia und möchte die Änderungen nicht selbst vornehmen.--Benutzer:88.65.172.64 13:35, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Werbegeschwurbel Bearbeiten

zur Änderung: 09:23, 22. Mär. 2007 Wiki-piet (Diskussion | Beiträge) (-Werbegeschwurbel) Das hat nichts mit Werbung zu tun sondern ist Fakt. Was soll das? Durch die Rentenreformen der letzten Jahre ist eben auch der von mir beschriebene Effekt eingetreten. was hat das mit werbung zu tun? Das die Absicherung der Arbeitskraft nach der PHV die wichtigste Versicherung ist, soll doch erstmal wiederlegt werden. Diskussion wünschenswert.

Zuerst einmal: bitte unterschreiben. Zur Diskussion: Formulierungen wie "zählt nach der Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen" oder "Generell ist eine Absicherung der Berufsunfähigkeit für jeden zu empfehlen, der" gehören nicht in die WP. Wer empfiehlt denn hier? Die WP? Ihr freundlicher Makler? Der Bund der Versicherten? Bei letzterem könnte man das ggf. genau so schreiben und eine Quelle angeben. Ansonsten sind diese Formulierungen - eben - Werbegeschwurbel oder bestenfalls Privatmeinungen und müssen raus. Punkt. --Wiki-piet 13:01, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Also zum Thema Erwerbsminderungsrunte / Berufsunfähigkeitsrente vom Staat: Der Anspruch auf die gesetzlichen Leistung wenn derjenige überhaupt "alt" genug ist um Sie in Anspruch nehmen zu können bedeutet noch lange nicht dass man die Leistung tatsächlich bewilligt bekommt. Interessant wird es wenn man Entscheidungen des Rentenversicherungsbundes liest. Die Private Absicherung ist ntotwendig egal wie alt man auch ist. Ich bin Versicherungskaufmann und sehe was es für Auswirkungen haben kann. Das hat nichts mit Provisionsgeilheit zu tun es ist einfach notwendig. Natürlich bleibt in letzter Instanz immer noch die Soziale Grundabsicherung aber derjenige der Arbeitet um sich etwas leisten zu können wird kein Interesse an ALG I oder II o.ä. haben.

BU ohne Gesundheitsfragen Bearbeiten

Es gibt eine Möglichkeit für Jedermann, eine BU-Versicherung zu bekommen ( deutsche Gesellschaft, Rahmenvertrag einer Bank) ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Soll, kann, darf das hier mit rein ??? Kann von jedem bis 35 J abgeschlossen werden ohne Probleme, auch mit Vorerkrankungen. Findet man unter www.keine-gesundheitsfragen.blog.de was drüber --92.73.173.65 21:35, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Kann und darf hier nicht rein, weil es eine Nepper-Schlepper-Bauernfänger-Geschichte ist. Außerdem geht das Konzept nicht auf, die Bedingungen der zweiten Versicherung, besagt, maximal 1000 Euro BU/Monat, egal bei welcher Versicherung.--Juliabackhausen 16:35, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

BU für behinderte Menschen? Bearbeiten

Ich zitiere aus dem vorstehenden Artikel: Für behinderte Menschen kann es unter Umständen schwierig sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Gesetzgeber hat im § 20 II 2 AGG geregelt, dass Behinderte nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfen. Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.

Hat das schon mal jemand versucht? Ich bin auf grund einer Erkrankung selbst zu 50% schwerbehindert, aber z.ZT. mit Unterstützung meiner Familie noch voll berufstätig. Ich hatte eine BU, diese wurde jedoch von der Versicherung gekündigt, als ich denen meine Erkrankung mitteilte (ohne Forderung von Versicherungsleistungen). Ein folgender Gerichtsprozess (2004) brachte kein wirkliches Ergebnis, da ich nachweisen sollte nichts von der Erkrankung zum Zeitpunkt des Abschlusses gewusst zu haben ?!? Seither wurde ich von jeder Gesellschaft abgelehnt bei dem Versuch eine solche Versicherung abzuschliessen! Zuletzt in 2009. (nicht signierter Beitrag von 109.192.180.148 (Diskussion) 11:53, 20. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Hinweise Bearbeiten

Abstrakte Verweisbarkeit: Bei neuen Versicherungen spielt das Thema abstrakte Verweisbarkeit keine Rolle. Es wäre hilfreicher zu Erfahren, was unter konkreter oder konkretisierter Verweisbarkeit zu verstehen ist.

Möglichkeiten Vertragsgestaltung: "...da der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anfechten oder von ihm zurücktreten kann." Nach §19 III Satz 2 VVG kann der VR auch den Vertrag kündigen.

(nicht signierter Beitrag von Skaterboy18 (Diskussion | Beiträge) 11:26, 17. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Danke für Deine beiden wichtigen Hinweise. Die Unterscheidung zw. konkreter und abstrakter Verweisung habe ich rudimentär schon mal vorgenommen. In einem eigenen lemma werde ich die Rechtsfolgen nach neuem VVG 2009 darstellen. --Stephan Klage 14:47, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Überarbeitungsbaustein Bearbeiten

Habe den Artikel in den letzten Tagen überarbeitet. Vermag er jetzt ohne den Überarbeitungsbaustein zu leben? Ich denke die wichtigsten Infos sind jetzt drin, verbessert und/oder nachgebessert. Man sollte nunmehr an den neutralen Leser denken, den ein Überarbeitungsbaustein davon abhält, den Artikel ernst zu nehmen, obwohl er nunmehr punktet.--Stephan Klage 17:07, 2. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Zumindest der Abschnitt "Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)" scheint mir noch überbeitungsbedürftig, insbesondere weil er relativ weitreichende Aussagen ohne jede Quellen-Angabe macht. --Turifo 15:21, 13. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Oh god!! Ja, dieses Underlemma ist eine Katastrophe. Werde das gleich eindampfen.--Stephan Klage (Diskussion) 20:47, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten

"lediglich" ? Bearbeiten

Einleitung, 2. Abschnitt, letzter Satz:

"In diesem Fall bekämen sie statt einer Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe bzw. dem Hartz IV-Niveau) lediglich das Arbeitslosengeld II."

Ist Hartz-IV nicht praktisch gleich hoch wie Arbeitslosengeld-II ? Dann wäre das ALG-II im Vergleich zur Grundsicherung nicht ein "lediglich", sondern ein gleichwertiger Betrag.

--arilou (Diskussion) 21:31, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Dienstunfähigkeit Bearbeiten

Könnte man jemand, der sich auskennt, diesen Satz im Artikel weiter ausführen? "Weiterhin unterscheidet man qualitativ die „echte“ und die „unechte“ Dienstunfähigkeitklausel." So erscheint mir das erklärungsbedürftig... Danke! --74albia (Diskussion) 16:35, 17. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 09:17, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten


Geschichte und Kritik fehlt Bearbeiten

Soweit ich weiß wurde die private BU insbesondere durch die Politik bzw. Gesetzgebung unter Gerd Schröder erheblich gepusht. Das Ding war ein Geschenk an Busenfreund Carsten Maschmeyer und seinen AWD. Es gibt auch verfassungsrechtliche Bedenken darüber, ob der Staat sich senerzeit so weit aus der Absicherung vor Berufsunfähigkeit zurück ziehen durfte. Ich denke es fehlt im Artikel ein geschichtlicher Blick und eine Kritik am aktuellen System.Heiko242 (Diskussion) 20:54, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Hausfrau / Hausmann Bearbeiten

Die Formulierung, dass sich eine Hausfrau absichern kann, ist nicht zeitgemäß. Insbesondere die Verlinkung auf den Artikel "Hausfrau" (der die Geschichte der Hausfrau wiedergibt) erscheint mir unangebracht. Ich würde an dieser Stelle eine neutrale Formulierung und einen Verzicht auf die Verlinkung bevorzugen.

Hausmänner und -frauen sind in der BU-Versicherung durchaus versicherbar. Es ist zwar strittig, wie im Leistungsfall geprüft wird, wenn zwischendurch ein "normaler" Beruf ergriffen wurde, aber versicherbar ist das bei vielen Versicherern...--WenzelPhilip (Diskussion) 15:44, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten