Meines Wissens sind derartige Fanggeräte in der deutschen Jagdpraxis nicht zulässig Bearbeiten

solte das nicht erwähnt werden?--Ottomanisch 19:41, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Dann reicht Dein Wissen nicht aus. Nicht erlaubt sind Fallen, die allein durch drauftreten ausgelöst werden, Abzugseisen wie der Schwanenhals schon. Im Übringen entscheidet nicht die Praxis über erlaubtes, sondern Gesetze. --92.202.24.116 21:18, 15. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Schwanenhals und Eiabzugeisen (kleinere Version) sind z.B. nach der - recht strengen - Regelung des Bayer. Jagdgesetzes erlaubt, allerdings dürfen diese Totschlagfallen nur nach nachgewiesenem Besuch eines Fallenjagdkurses (zusätzlich zum Jagdschein) und in einem mit Vorhängeschloß gesicherten Fangbunker gestellt werden.--87.176.237.52 01:16, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten