Diskussion:Bergpoststrasse

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gestumblindi in Abschnitt "... Linienbusse der schweizerischen Post ..."

"... Linienbusse der schweizerischen Post ..." Bearbeiten

Gemäss Artikel haben dort "Linienbusse der schweizerischen Post" Vortritt. Wie ist das mit Linienbussen anderer (konzessionierter) Betreiber? Wenn einer, der kein Subunternehmer der PostAuto Schweiz AG ist, die Ausschreibung für die jeweilige Linie gewinnen soll, so soll das Recht fortan nicht mehr gelten? Das macht doch irgendwie keinen Sinn. --Filzstift (Diskussion) 15:18, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Weder in der im Artikel zitierten Signalisationsverordnung noch im dort referenzierten Art. 38 Abs. 3 Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ausdrücklich von der Post oder der PostAuto Schweiz AG die Rede (VRV: "Auf Bergpoststrassen müssen die Fahrzeugführer bei schwierigem Kreuzen und Überholen die Zeichen und Weisungen der Führer von Fahrzeugen im Linienverkehr beachten"). Ich ändere die Formulierung. Gestumblindi 20:57, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten