Diskussion:Benediktinerinnenkloster Herzebrock

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Machahn in Abschnitt Neuer Satz?

Titel des Lemma Bearbeiten

Von 860 bis 1208/1209 war Herzebrock Kanonissenstift. Danach bis 1803 Benediktinerinnenkloster. Das muss sich im Titel des Lemma niederschlagen. Der Name Eckmarus wird in der Literatur im Regelfall in der Hauptform Eckhardus wiedergegeben (vergl. Klueting in der Literaturliste zum Lemma). (nicht signierter Beitrag von 212.184.16.212 (Diskussion) 09:42, 2. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Überzeugt mich. Auch Inhalt bezieht sich mehr auf Kloster als auf Stift. Ich habe Artikel daher verschoben. Als Redirect bleibt das Stiftslemma erhalten, sollte also kein Problem sein. Machahn 10:23, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Neuer Satz? Bearbeiten

"Die Gründung als Kanonissenstift um 860 geht von der Anwendung der Aachener Regel von 816 den Institutiones Aquisgranenses aus" - ist mir nicht ganz klar. Soll ausgesagt werden, dass zur Gründungszeit die Aachener Regel galt? Machahn (Diskussion) 22:07, 8. Jan. 2014 (CET)Beantworten