Diskussion:Beat Villiger (Politiker)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von KurtR in Abschnitt Kinder

Superprovisorische Verfügung Bearbeiten

Dieser Artikel verschweigt wichtige Tatsachen und ist deshalb nicht objektiv. Insbesondere wird das Strafverfahren der Luzerner Justiz gegen ihn verschwiegen, wo es um das Strassenverkehrsgesetz und um den Verdacht der Urkundenfälschung ging. Zudem liess Villiger durch eine superprovisorische Verfügung gegen die REPUBLIK verhindern, dass der Fall vor den Zuger Wahlen vollumfänglich öffentlich werden konnte. (nicht signierter Beitrag von Armando696 (Diskussion | Beiträge) 13:05, 8. Okt. 2018‎)

Steht alles bereits drin, bitte zuerst den Artikel lesen vor kommentieren. --KurtR (Diskussion) 20:19, 8. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Kinder Bearbeiten

Ich bin der Meinung, dass die Information zu den Kindern - drei ehelich, eines nicht - durchaus in den Artikel gehört. Es wird darüber breit informiert, Villiger selbst hat die Info preisgegeben. Warum also nicht nennen? Louis Wu (Diskussion) 18:01, 8. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Bei Wikipedia gilt: Im Zweifel für die Privatsphäre. Beat Villiger ist zwar eine Person des öffentlichen Lebens, aber sein Privatleben hat keine Relevanz. Für die strafrechtlich relevanten Vorwürfe spielt es nämlich keine Rolle, wer die Frau ist, die das Auto gefahren hat. Wer die Info preisgegeben hat und ob darüber breit in den Medien berichtet wird, spielt ebenfalls keine Rolle. Seine Familienmitglieder sind nämlich keine Personen des öffentlichen Lebens und haben damit besonderes Anrecht auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Seriöse Medien hätten aus medienethischen Gründen auch nicht über das Thema berichtet, wenn Villiger dies nicht selbst in einem Interview in der Boulevardpresse publik gemacht hätte. Es ist darum anzunehmen, dass es sich bei dem Interview um ein reines PR-Ablenkungsmanöver handelte. --Michael (Diskussion) 19:04, 8. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Dann kann man auch formulieren: drei eheliche und ein uneheliches Kind, ohne auf andere Personen einzugehen. Louis Wu (Diskussion) 19:57, 8. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Er hat dem Sonntagsblick auf eigenen Wunsch erzählt, dass er der Mutter seines ausserehelichen Kindes das Auto ausgeliehen/verkauft hat. Der Sonntagsblick hat das auf seinen Wunsch abgedruckt. Eindeutiger kann man nicht zeigen, dass man die Information aus dem persönlichen Leben nicht geschützt haben will. Und relevant ist das Ganze für einen Sicherheitspolitiker aus einer Partei, die sich als familienorientiert positioniert, allemal. --Fraknö (Diskussion) 20:05, 8. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
@Louis Wu: Das Stand auch ursprünglich von mir so drin [1], bis Fraknö die Autolenkerin einfügte und in der Folge einen Edit-War startete. @Franknö: Bitte WP:Edit-War lesen, nach meiner ersten Rücksetzung Deiner Version ist es Deine Pflicht, die Diskussionsseite zu benützen und nicht Deine Version per Edit-War in den Artikel zu drücken. Zum Inhalt: dass die frühere Geliebte, mit dem er auch ein unehelichers Kind hat, das Auto lenkte ist nicht von Belang und geht in den Privatsphärenbereich: WP:BIO. Der Rest (Strafuntersuchung, superprovisorische Verfügung etc.) ist relevant und gehört rein. --KurtR (Diskussion) 20:29, 8. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Du fabulierst hier von "geht in den Privatsphärenbereich" - das wird auch durch stetige Wiederholung nicht besser. Er selber hat es der Presse erzählt. Er ist erwachsen und hat selber entschieden, was über ihn privat ist und was nicht. --Fraknö (Diskussion) 09:00, 9. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Sehe es genauso wie KurtR. Wer das Auto lenkte, ist privat und auch nicht von Belang. Allenfalls kann man schreiben, dass er ein uneheliches Kind hat, da das offenbar für bestimmte Gruppen (z. B. konservative Wähler) eine Relevanz hat. --Michael (Diskussion) 10:23, 9. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Dann sind wir hier alle einig, bis auf Franknö, dass die jetzige Version ideal ist. Ich halte die Diskussion für abgeschlossen. --KurtR (Diskussion) 21:54, 9. Okt. 2018 (CEST)Beantworten