Diskussion:Bayerisches Mediengesetz

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pimpinellus in Abschnitt Der Absatz Rundfunkstaatsvertrag ist obsolet

GVBl - offizielles Kürzel Bearbeiten

Das offizielle Kürzel des bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts lautet GVBl (ohne Punkt). Das war bisher im Artikel richtig. Neuerdings ist es falsch.--Rolaman (Diskussion) 19:29, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Der Absatz Rundfunkstaatsvertrag ist obsolet Bearbeiten

Die weitschweifenden Ausführungen zum Rundfunkstaatsvertrag sind nicht mehr aktuell, der Rundfunkstaatsvertrag ist inzwischen vom Medienstaatsvertrag abgelöst worden. Auch etliche andere Aspekte in dem Artikel Bayerische Mediengesetz sind veraltet.--Pimpinellus(D) • 09:44, 17. Nov. 2020 (CET)Beantworten