Diskussion:Artabana

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:DB:BF04:2000:DF80:3A5D:5331:870D in Abschnitt Versicherungsrechtlicher Status

Versicherungsrechtlicher Status Bearbeiten

Ich hab die Sichtweise der GKVen basierend auf dieser kommentarlos gelöschten Version wieder reingesetzt. Sie entspricht der Darstellung in der Quelle und es gibt bisher keine Quelle für die Behauptung im Text, die GKVen seien von ihrer Sichtweise abgerückt. Im Zweifel wäre diese als unbelegte Behauptung zu löschen. 85.178.11.39 18:19, 9. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hallo, ich möchte mit Ihnen in Kontakt treten.
Ich bin seit 20 Jahren Mitglied bei Artabana, war von 2020 bis 2021 im Vorstand des Artabana Deutschland e.V. und muss Ihnen mitteilen, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in 2021 komplett geändert haben. Sie können sich vorab gern im SGB V, § 176 informieren.
Sie können mich erreichen unter https://troet.cafe/@Artabana --2003:DB:BF04:2000:DF80:3A5D:5331:870D 10:57, 25. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Und das "juristische Gutachten" ist meines Erachtens allenfalls ein Schriftsatz. Es wird keine Rechtsprechung und keine Literatur referiert und auch nicht die Motive des Gesetzgebers. Dadurch wird gar nichts bestätigt, dass ist allein eine Ausarbeitung der rechtlichen Argumentation des Artabana e.V.. 85.178.11.39 18:26, 9. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe die Artabana unlängst mal angeschrieben und gefragt, ob es auf das einzige bekannte Urteil gegen die Anerkennung als Ersatz für eine GKV (Sozialgericht Landshut S 4 KR 124/09 ER) ein Berufungsverfahren gäbe. Die Antwort war negativ, es gebe kein laufendes Berufungsverfahren, die Gleichwertigkeit wurde der Artabana abgesprochen, das sei Stand der Dinge momentan.--Franc (Diskussion) 10:45, 26. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Die Artabana will und kann keine gesetzliche Anerkennung als Krankenkasse. Dazu passt der Artabanagedanke nicht oder die GKK müssen sich juristischen grundsätzlich ändern.

Es fehlt noch Bearbeiten

Es fehlen noch Angaben zur

  • Anzahl der Mitglieder
  • Höhe der Rücklagen
  • Höhe der Einnahmen und Ausgaben
  • Kann jeder mitmachen?
  • Kann man auch wieder rausgeworfen werden?
  • Werden bisher überhaupt chronisch Kranke versorgt?
Die Höhe der Rücklagen entscheidet jede Gruppe selber. Die Regionalgruppen verwalten nur selten größere Geldmengen. Artabana Deutschland hat z.B. seine Geldmenge auf 100.000.-€ begrenzt um finanztechnisch-juristische Probleme zu vermeiden und Verwaltung zu verhindern. So ähnlich hält es jede Gruppe auch für sich.
Die Anzahl der Mitglieder ist nirgendwo zentral registriert - daher gibt es dazu nicht mal Schätzungen.
Es kann jeder mitmachen - das steht so auch schon auf dieser Hauptseite.
Ja - man kann rausgeworfen werden, wenn man sich unsozial verhält, Geld für andere Zwecke abzweigt ect ... Ansonsten gibt es dazu in jeder Gruppe entsprechende Vereinbarungen.
Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben sind irrelevant, da grundsätzlich privat und ohne Gewinn gespart wird, steuerlich nicht zur Artabana gehörig erfaßt werden kann und rechtlich nur zu der jeweiligen Gruppe zugehörig bleibt. Das Geld liegt dabei unverzinslich auf der Bank und wird durch die ganze Gruppe kontrolliert. Eine Kontrolle von anderen Gruppen gibt es nicht, jedoch wird meist ein fester Prozentsatz der Einlagen den Regionalgruppen zuerkannt; verbleibt jedoch in der Verwaltung der Gruppe selber. Im Schadensfall (Notfall) wird Geld von den angegliederten Gruppen an die Gruppe mit dem Notfall gegeben. (Angegliedert heißt in dem Fall - man kennt sich) Es gab bereits Fälle von mehr als 500.000.-€ die so bezahlt werden konnten.


Alles nicht ganz unwesentliche Punkte, wie ich finde. 85.178.11.39 18:30, 9. Nov. 2010 (CET)Beantworten


Diese Angaben sind auf der Homepage von Artabana zu finden. Th.G. (nicht signierter Beitrag von 178.19.228.183 (Diskussion) 12:11, 31. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Neutralität Bearbeiten

Vollprogramm erforderlich. ThomasStahlfresser 09:41, 25. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Gibt es denn eigentlich seit Gründung und Nutzung dieser Artabana KV kein einziges Gerichtsurteil über die Rechtmäßigkeit dieser umstrittenen KV? Ich finde nichts. --Franc (Diskussion) 06:13, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe jetzt den Landshuter Beschluss gefunden und angefügt. Möglicherweise gibt es aber dazu noch eine Berufung, aber wo? --Franc (Diskussion) 15:40, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Weiter oben habe ich es bereits erwähnt: es gibt kein Berufungsverfahren, so die Artabana selbst, nämlich Frau Ingrid Kern-Minckwitz von der Geschäftsstelle des Artabana Deutschland --Franc (Diskussion) 11:02, 26. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Samarita Bearbeiten

Falls jemand (insbesondere "Gameover00x") über genauere Informationen über die Samarita verfügt, die anscheinend ja doch ein sehr ähnliches Konzept hat wie die Artabana, dann bitte noch deren Erwähnung im ersten Abschnitt verfeinern. Einen sachfremden Leser kann m.E. die Erwähnung von anderen Organisationen, die ein ähnliches oder gar gleiches Modell verfolgen wie die Artabana, durchaus interessieren, wodurch man es gerne zentral positionieren mag. Das Thema der Alternative der gesetzlichen Krankenkasse, das die Artabana und die Samarita beide verfolgen, z.B. indem beide ihre Anerkennung teils gerichtlich durchsetzen wollten, ist jedenfalls auch für viele Mitglieder dieser Vereinigungen von erheblicher Bedeutung. Ich habe daher die kaum konstruktive Löschung meiner Erwähnung der Samarita durch "Gameover00x" meinerseits wieder rückgängig gemacht. Deren Begründung mit "... stellt eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar" kann ich nicht mal ansatzweise verstehen. --Franc (Diskussion) 10:41, 26. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Defekter Link Bearbeiten

Sie betragen "... Ende 2010 ca. 240 % der Mittel, wie für die Absicherung von Extremschäden erforderlich – das heißt solcher Schadensummen, wie sie für die Ende 2010 vorhandene Anzahl Personen bei Artabana nur alle 5.000 Jahre zu erwarten sind." Internetquelle |titel=Aktuarsgutachten zur Folgeeinschätzung der Artabana Deutschland Solidargemeinschaft e. V. – Großschadendeckung, Pflegeabsicherung, Alterungsvorsorge – vom 30. Mai 2011 |url=http://www.artabana.de/portal/recht/gutachten.html |zugriff=1. Juli 2011

Kann jemand den dazugehörigen defekten Quellenlink heilen oder stattdessen auf den neuen Aktuarbericht von 2013 neuverlinken?--Blaua (Diskussion) 13:51, 21. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Link geht weiterhin ins Leere.--Blaua (Diskussion) 11:32, 21. Jul. 2014 (CEST)Beantworten


Organisation Bearbeiten

Die Organisation der regionalen Gemeinschaften sind keine Bündnisse. Die Organisation sieht jede Gruppe als vollständig autonom und eigenständig an, jedoch ist vom Grundgedanken jede Gruppe bereit nandere Gruppen unterstützend zu helfen, wenn dort Bedarf besteht. Ein irgendwie gelagerter Anspruch liegt dabei nicht vor. Jede Gruppe wird das immer für sich selber entscheiden im Sinne von Artabana. Die meisten Gruppen halten daher einen Prozentsatz ihrer Einlagen als Geld für andere vor. Regional entstehen mehr und mehr Zusammenschlüsse von Gemeinschaften, die gemeinsam die Unterstützung anderer organisieren. Sie heißen Regionen.