Diskussion:Arno Mohr

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Flyingfischer in Abschnitt Abbildung der Gedenktafel

Abbildung der Gedenktafel Bearbeiten

Die Gedenktafel sagt über das Wesen des Werks Mohrs gar nichts. Wer Mohrs Werk nicht kennt erhält ein völlig falsches Bild. Es ist abwegig, gerade dieses Bild einzustellen. Ich schlage vor, es herauszunehmen. Gibt es denn nicht anderes, das man veröffentlichen darf? --F. Peter Müller (Diskussion) 15:59, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Die Gedenktafel im Artikel kann problemlos entfernt werden. Die in WP vorhandenen Bilder (inkl. Gedenktafel) von Arno Mohr sind im Artikel unter Weblinks mit dem Links zu Commons verlinkt.
Zum Urheberrecht: Das Urheberrecht erlaubt erst 70 Jahre nach dem Tode des Autors die (freie) Veröffentlichung seiner Bilder. Im Falle von Arno Mohr laufen die Rechte also am 1. Januar 2072 ab (70 Jahre, aber erst am 1. Januar des Folgejahres), resp. gehen in die Public Domain über. Es dürfte also leider nicht möglich sein in WP Abbildungen/Reproduktionen von Bildern Arno Mohrs hinzuzufügen, ausser die Rechteinhaber veröffentlichen eine derartige Reproduktion unter einer freien Lizenz. Das ist möglich, bedarf aber eines schriftlichen Verzichts zuhanden des Betreibers von WP.
Für das Urheberrecht spielt es keine Rolle wer das Abbild erstellt hat, vorausgesetzt es handelt sich um eine Reproduktion, ohne eigene Schöpfungshöhe: es gilt immer das Urheberrecht am Bild, und das liegt hier immer bei Arno Mohr, resp. seinen Rechtsnachfolgern. Selbst wenn man ein Gemälde im Besitz hat, bleibt das Recht am Bild (Urheberrecht) beim Verfasser. Das Urheberrecht ist immer an eine Person gebunden und ist unveräusserlich. Veräusserlich ist ggf. das Verwertungsrecht, typischerweise bei Büchern: hier erhält z.B. ein Verlag das Recht, ein Werk in gewissen oder allen Formen vermarkten zu dürfen. Was die Verlage gerne übersehen, ist, dass auch hier das Verwertungsrecht an das Urheberrecht gebunden ist und 70 Jahre nach dem Tode des Verfassers erlischt.
Ausgenommen sind Spezialfälle wie Fotografien von Bildern, welche nicht ausschliesslich das Bild zeigen, sondern z.B. auch Teile des Raums. Das kann dann unter Umständen unter die Panoramafreiheit fallen, also das Recht im öffentlichen Raum ein Foto zu erstellen, ohne dass man sich strafbar macht, weil zufällig ein Kunstwerk darauf zu sehen ist. Die Panoramafreiheit gilt aber nicht überall: in Frankreich kann man sich NICHT darauf berufen.
Das Ganze ist gut gemeint, aber die Schutzfristen von 70 Jahren (Tendenz steigend) sind viel zu lang. Das war mal 50 Jahre und noch früher noch kürzer und am Anfang galt die Schutzfrist ab Erstellung des Werkes und nicht erst nach dem Tode. Hier haben sich aber die Verlage und die US-Filmindustrie (s.a. Micky-Mouse-Schutzgesetz) mächtig ins Zeug gelegt, um immer wieder Verlängerungen ihrer kommerziellen Interessen zu erreichen. Für die Arbeit in WP sind die Limitierungen täglich spürbar und echt hinderlich. Ursprünglich war das Urheberrecht, auf Englisch „Copy Right“ (also das Recht eine Kopie erstellen zu dürfen), genau anders gemeint. Mit dem Statute of Anne wurde die Monopol-Situation der Verlage, mit damals unbeschränkter Gültigkeit an den Verwertungsrechten, sinnvollerweise gebrochen. Heute wird das „Copy Right“, also das Recht eine Kopie herstellen zu dürfen, nur noch pervertiert im Zusammenhang mit „Urheberrechtsverstössen“ wahrgenommen. --Flyingfischer (Diskussion) 18:50, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten