Diskussion:Arbeitskleidung

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 79.211.114.195 in Abschnitt Farben Zunftbekleidung / Kluft

Anziehen von Berufskleidung KEINE Arbeitszeit Bearbeiten

Das Urteil, das als Belegstelle genannt wurde (BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11), bezieht sich auf Berufs- (Pflegepersonal) und Dienstkleidung (Operationen) im Krankenhaus, das vom Krankenhaus gestellt wurde und im Krankenhaus anzuziehen war. Das Anziehen von Berufskleidung, die ja in der Regel Alltagstauglich ist, selbst gekauft und zuhause angezogen wird ist gerade keine Arbeitszeit. Also habe ich den Satz, es sei ARbeitzeit entfernt und den Llink ebenfalls, das das Urteil überhaupt nicht zur Berufskleidung passt. Weil ich an einem Urlaubsort bin habe ich leider gerade keinen Zugriff auf Literatur, die die "Nichtarbeitszeit" belegt. --Loiosch (Diskussion) 21:20, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Farben Zunftbekleidung / Kluft Bearbeiten

Hallo die Farben sollte mal jemand überarbeiten:

Die Farbe der Kluft ist je nach Beruf unterschiedlich (schwarz bei Holzberufen; hell, d. h. (früher weiß) jetzt grau oder beige/braun bei Steinberufen; blau bei Metallberufen). Sie ist aus verschiedenen Stoffen wie: Manchester-, Trenker-, oder Genua- (spezielle Webart des Cord), Pilot, Samt eventuell mit Biesen (nur bei Schachtszugehörigkeit in der jeweiligen Farbe), Englischleder oder Zwirn-Doppel-Pilot (100 % Baumwolle).

Mit freundlichem Gruß (nicht signierter Beitrag von 79.211.114.195 (Diskussion) 18:44, 14. Mär. 2017 (CET))Beantworten