Diskussion:Anwerbeabkommen

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 88.70.83.235 in Abschnitt WP:3M

WP:3M Bearbeiten

Übertrag von meiner Diskussionsseite:


Hör bitte auf in meiner Arbeit herumzupfuschen. Ich find es deutlich übersichtlicher und informativer die anderen Abkommen im Artikel stehen zu haben . Lass es bitte drin. Hatt ne Menge Arbeit gekostet.--87.157.211.134 14:19, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Hi, bitte beachte das Wiki-Prinzip. Die Auflistung stört den Artikelfluss und ist zudem redundant. Grüße von Jón + 14:20, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Sorry aber das sehe ich anders. Es sind notwendige Informationen und sie stören nicht den Artikelfluß. Laß es bitte!!--87.157.211.134 14:24, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ich bin eher der Meinung, dass in den jeweiligen Einzelartikeln der Zusammenhang zu den anderen Anwerbeabkommen inhaltlich wichtig ist. Die schlichte Bemerkung, "D habe auch mit anderen Staaten Anwerbeabkommen getroffen" (Jón), ist zu schwach und sagt im Grunde nichts aus. Allerdings ist eine bloße Wiederholung der Liste auch wenig weiterführend. Am besten wäre es meines Erachtens, wenn die Liste Anwerbeabkommen zu einem echten Artikel erweitert würde, der genau den Zusammenhang der unterschiedlichen Rekrutierungen zum Thema macht. Bis das geschafft ist, meine ich, dass man eher der IP als Jón folgen sollte. Lieber Redundanz als atomisiertes Wissen.--Mautpreller 22:24, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

In der Liste wird das Anwerbeabkommen auf das Jahr 1962 datiert. Im Lemma Abwerbeabkommen Deutschland mit der Türkei wird das Datum 31. Oktober 1961 genannt! (nicht signierter Beitrag von 88.70.83.235 (Diskussion) 18:01, 29. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Falsche Darstellung der Motivlage Bearbeiten

Der Satz aus dem Umschlagtext des Buches von Heike Knortz: „Entgegen der Annahme, die westdeutsche Anwerbepolitik sei ausschließlich den Bedürfnissen der Industrie gefolgt“, zeigt die wirtschaftsgeschichtliche Forschung inzwischen, „dass sämtliche Initiativen zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte von den Herkunftsländern... ausgingen“ kann so nicht stehenbleiben, da er in dieser Verallgemeinerung als Beschreibung der Motivlage sachlich falsch ist. Laut einem Vermerk des Arbeitsministeriums kamen die Anwerbeabkommen in der Regel aufgrund arbeitsmarktpolitischer Erwägungen zustande. Eine Ausnahme seien die Abkommen mit Tunesien und Marokko gewesen. Das ist sogar nachzulesen bei Knortz (S. 149/150). Es ist zwar richtig, daß die Initiativen jeweils von den Entsendeländern ausgingen, doch die Motive waren vielschichtiger und sollten auch in der allgemeinen Einführung zu den Anwerbeabkommen berücksichtigt werden (wie auch bei bei den weiterführenden Artikeln). Kurz gesagt: Deutschland brauchte die Arbeitskräfte und die Entsendeländer die Devisen. Mein Vorschlag wäre, hier die Motiv- bzw. Ausgangslage zu übernehmen, wie sie beim deutsch-türkischen Abkommen dargestellt ist, denn diese trifft ja im Großen und Ganzen für alle Abkommen zu. Zeitgeschichtlich umrissen werden müßte der Zeitraum von 1955-1973. Bei den einzelnen Abkommen könnte man dann die Besonderheiten beschreiben - diese Reihenfolge wäre auch logischer, um nicht bei jedem einzelnen Abkommen wieder alles von vorne zu erklären. Ist zugegeben recht anspruchsvoll (ich selbst traue es mir derzeit nicht zu), aber das Fokussieren auf Knortzens umstrittene These vom "Primat der Außenpolitik" mißfällt mir sehr. Es scheint da immer wieder das Motto durch, Deutschland hätte gar keine Arbeitskräfte gebraucht und die Anwerbung wäre nur aus außenpolitischem Kalkül erfolgt, bzw. sogar entgegen dem eigentlichen Wollen "von Außen erzwungen" (durch NATO und USA). Und das eben stimmt in dieser Einseitigkeit nicht. Zur Auseinandersetzung mit den Thesen von Heike Knortz siehe hier: http://www.swr.de/international/de/-/id=233334/nid=233334/did=4660052/1uz7rvm/index.html