Diskussion:Anspruchsgrundlage

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt neue Eingangsdefinition

neue Eingangsdefinition Bearbeiten

Die bisherige ist zu unklar. Wenn die neue nicht gefällt: halt wieder löschen.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:13, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten