Diskussion:Anbauabnahme

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 79.217.240.82 in Abschnitt §20

§20 Bearbeiten

§20 StVZO wie hier im Artikel genannt bezieht sich auf reihenweise zu fertigende Teile! Bei fehlendem Gutachten wird aber eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO benötigt. Und bitte die Verordnung, hier StVZO, mit angeben im deutschem Gesetz gibt es den § 20 in den verschiedensten Gesetzen und Verordnungen. (nicht signierter Beitrag von 79.217.240.82 (Diskussion) 06:38, 28. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten