Wieso verstößt die Variante II gegen die Staßenverkehrsordnung. Wo steht denn da was zu?

In der RiLSA 1992 ist sie unter 4.4.7.1 und als Rundum-grün für Fußgänger unter 7.3.6 genannt. Oder versteh ich da was falsch? Andreas 10.08.05